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Cathomas Sep · Nationalrat · 2006-12-11

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11

Wortprotokoll

Als Ergänzung zum Beschluss des Ständerates, welcher die Marktöffnung für Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 Megawattstunden pro Verbrauchsstätte vorsieht, strebt die Kommissionsmehrheit bei Artikel 6 Absatz 5 eine erweiterte Marktöffnung zugunsten der kleineren Wirtschaftskunden an. Das Ziel dieser weiteren Öffnung ist es, den diskriminierungslosen Zugang zum freien Markt allen kommerziellen Verbrauchern zu ermöglichen, soweit sich diese zu einem Bündelkunden zusammenschliessen und damit einen minimalen Jahresverbrauch von 100 Megawattstunden ausweisen können. In der Praxis heisst dies, dass sich nicht nur ein Kunde mit mehreren Bezugsstellen zu einem Bündelkunden zusammenschliessen kann, sondern dass auch verschiedene Kunden mit unterschiedlichen Bezugsmustern an verschiedenen Standorten innerhalb der Schweiz das tun können.

Diese zusätzliche Öffnung kann den verbundenen Endverbrauchern einen finanziellen Vorteil bringen. Je nach Anzahl der im Verbund zusammengeschlossenen Kunden und insbesondere je nach Anzahl der im betroffenen Verbund beteiligten Netzgebiete können der technische Aufwand und die Beschaffungs- und Lieferrisiken jedoch wesentlich grösser ausfallen als bei der Behandlung von Grossbezügern. [PAGE 1756]

Um auch diesen Bündelkunden die notwendige Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten zu können, muss nach der Überzeugung der Kommissionsmehrheit eine gewisse Regelung betreffend den Zusammenschluss von kleineren Unternehmern getroffen werden. Der Sinn einer Ausweitung der Marktöffnung für die Bündelkunden liegt ja darin, auch den Kleinunternehmern und Handwerkern einen Preisvorteil beim Bezug von elektrischer Energie zu gewähren. Somit bringt die Ergänzung von Artikel 6 Absatz 5 nur dann einen konkreten Vorteil, wenn die Risiken betreffend Versorgungssicherheit und der technische Aufwand in einem vernünftigen Rahmen gehalten werden können. Durch die Zuweisung dieser Kontroll- und Regelaufgabe an die Elcom ist sichergestellt, dass diese Grundbedingung eingehalten werden kann.

Aus diesem Grunde unterstützt die CVP-Fraktion grossmehrheitlich den Antrag der Mehrheit. Ich bitte Sie, dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.