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Keller Robert · Nationalrat · 2006-12-11

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-11

Wortprotokoll

Ich spreche zu den Artikeln 10 Absatz 4, 18, 19 Absätze 3 und 5 sowie 29b bezüglich der nationalen Netzgesellschaft.

Es ist schon erstaunlich, dass ausgerechnet Vertreter der FDP-Fraktion, unsere liberalen Köpfe, einer alten sozialistischen und zentralistischen Lösung zum Durchbruch verhelfen wollen. Noch in der Herbstsession 2005 hat dieselbe Partei die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Netzgesellschaft mit einem Übertrag des Eigentums abgelehnt. Doch nun will die gleiche Partei die bisherigen Eigentümer zwingen, ihr Übertragungsnetz abzutreten und in die neue nationale Netzgesellschaft Swissgrid zu überführen. Teile der FDP-Fraktion werden damit einmal mehr zu Mehrheitsbeschaffern der Linken.

Was nützt eine Eigentumsübertragung bezüglich des Hochspannungsnetzes? Die Kommissionsmehrheit will damit eine schweizerische Mehrheit und eine Mehrheit der öffentlichen Hand sicherstellen, um die Unabhängigkeit der Netzgesellschaft verstärken. Schön und gut, aber das Funktionieren eines offenen Strommarktes - und das ist ja das Wesentliche - hängt keineswegs von einem solchen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der bisherigen Besitzer ab. Wichtig sind vielmehr ein diskriminierungsfreier Netzzugang sowie ein starker Netzregulator, wie wir es im StromVG vorgesehen haben. Sinnvoll ist sicherlich auch ein zentraler Betrieb des Hochspannungsnetzes, dieser ist ebenfalls sichergestellt, denn die Swissgrid wird ja mit rund 150 Mitarbeitern am 15. Dezember 2006 ihren Betrieb aufnehmen. Eine Eigentumsübertragung ist hingegen keineswegs eine Voraussetzung für den einwandfreien Netzbetrieb. Selbst die EU verlangt nicht, dass der Betrieb und das Eigentum rechtlich zusammengeführt werden. Eine Mehrheit der EU-Länder verzichtet auf eine Eigentumsübertragung.

Die Minderheit lehnt deshalb bei Absatz 1 das ständerätliche Modell ab, ganz nach dem Motto: nur so viele Regelungen, wie wirklich nötig sind. Das Motto der Mehrheit scheint dagegen zu lauten: noch mehr staatlicher Interventionismus.

Die Mehrheit fürchtet sich zudem vor einer möglichen ausländischen Beherrschung des Stromübertragungsnetzes. Diese Befürchtungen sind zwar verständlich, allerdings sind heute sämtliche überregionalen Gesellschaften weitgehend in öffentlicher Hand. Es ist nicht anzunehmen, dass die öffentliche Hand in nächster Zeit grosse Aktienpakete an Stromgesellschaften ins Ausland verkaufen will. Die Angst vor ausländischen Übernahmen ist deshalb unbegründet.

Das Modell des Ständerates stört mich enorm, da die Eigentumsgarantie, ein wesentlicher Bestandteil unserer Wirtschaftsfreiheit, und das Prinzip der Gewerbefreiheit unnötigerweise stark tangiert werden. Ohne Notwendigkeit wird in die Eigentumsrechte von Publikumsgesellschaften, die zu einem grossen Teil an der Börse kotiert sind, eingegriffen. Im gleichen Sinn könnte man ja auch beschliessen, dass die Unternehmen der Pharmaindustrie ihre Forschungsabteilungen zusammenschliessen müssen oder dass Coop und Migros ihre Produktionswerke fusionieren. Wollen wir wirklich solche sozialistische Konzepte in einem Marktöffnungsgesetz? Wir meinen Nein, und wir hoffen, dass sich die FDP und die CVP noch eines Besseren besinnen.

Noch eine Entscheidungshilfe für diese beiden Parteien: Der Zwang zu einem Eigentumsübertrag kann auch Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz haben. Ein solches Vorgehen schädigt das Vertrauen der ausländischen Investoren in die Rechtssicherheit und in den Finanzplatz Schweiz.

Ich fasse zusammen: Ich bitte Sie, dieses Übertragungsnetz in den verschiedenen Netzgruppen, wie sie jetzt sind, zu belassen. Ich bitte Sie, den Beschluss des Ständerates abzulehnen. Wir sehen im Strassenbereich auch nicht das Gleiche vor. Wir bitten Sie, uns zu folgen.

Bleiben Sie beim wohlüberlegten Beschluss des Nationalrates, den wir gefasst haben, und halten Sie an diesem Beschluss fest.