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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-11

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-11

Wortprotokoll

Es geht hier um zwei äusserlich trockene und etwas technische Erlasse, aber es muss doch darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Ausnahme handelt. Wir ändern durch eine Verordnung Gesetze [PAGE 1751] ab, und das ist nicht der Normalfall und darf nicht der Normalfall sein. Aber beim Erlass des Bundesgerichtsgesetzes und des Verwaltungsgerichtsgesetzes hat man eine Norm aufgenommen, die die eidgenössischen Räte befugt, durch Verordnung Änderungen vorzunehmen, sofern es um Delegationen in anderen Gesetzen geht. Wenn also zum Beispiel in einem Gesetz "Rekurskommission" steht - die eidgenössische Rekurskommission wird aufgehoben, weil wir das Verwaltungsgericht schaffen -, dann muss dieses Gesetz geändert werden; der Begriff "Rekurskommission" ist dann falsch und muss durch "Verwaltungsgericht" ersetzt werden. Diese Kompetenz spricht das Gesetz dem Parlament zu.

Nun sind nicht ganz alle Bestimmungen, die man damals schon hätte ändern können, gesehen worden, das ist der eine Grund. Dann haben sich während des Gesetzgebungsverfahrens für das Bundesgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtsgesetz und andere Gesetze - seit diese in Kraft getreten sind und bis zum Inkraftsetzen der anderen Gesetze - die Situationen verändert; das ist der andere Grund. Darum haben wir hier diese Verordnung zu erlassen. Ich kann Ihnen versichern, dass hier keine anderen Gesetzesänderungen vorgesehen sind als solche, die auf der Delegationsnorm von Artikel 131 Absatz 3 Bundesgerichtsgesetz und Artikel 49 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsgesetz beruhen.

Wir bitten Sie, dieser Vorlage zuzustimmen.