Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2000-10-04
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-10-04
Wortprotokoll
Wir haben uns im Zusammenhang mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes vor zwei, drei Jahren intensiv und eingehend mit dem Anliegen der Parlamentarischen Initiativen Borel und Berberat auseinander gesetzt, d. h. mit der Schaffung eines unabhängigen Rechnungshofes anstelle der heutigen Eidgenössischen Finanzkontrolle.
Die Erkenntnis, dass das Finanzkontrollgesetz einer Revision bedarf, reifte im Rahmen der PUK-Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Chaos in der Pensionskasse EVK. Die Mängel, die damals bezüglich der Organisation der Finanzkontrolle und ihrer Verwaltungsunabhängigkeit bzw. -abhängigkeit zu Kritik Anlass gaben, sind im Rahmen dieser Revision korrigiert worden. Ich stelle heute im Gegensatz zu Herrn Berberat fest, dass die verwaltungsmässige Unabhängigkeit der Finanzkontrolle festgeschrieben und garantiert ist. Ob sie politisch vom Bundesrat - also der Exekutive - und vom Parlament unabhängig ist, ist die andere Frage. Aber die verwaltungsmässige Unabhängigkeit ist mit der Revision, die im September 1999 in Kraft getreten ist, hergestellt worden.
Die Finanzkommission hat sich an einem zweitägigen Seminar mit der Frage eines Rechnungshofes auseinander gesetzt. Wir kamen damals klar zur mehrheitlichen Auffassung, dass Rechnungshöfe, auch wenn man eine absolut unabhängige richterliche Behörde anstelle einer parlamentarischen Oberaufsicht und entsprechender Organe einsetzt, klare Mängel aufweisen. Dies ist der Fall, ob sie jetzt nach dem System Frankreichs oder nach demjenigen Österreichs ausgestaltet werden; die Chefs der jeweiligen Aufsichtsbehörden haben uns das vorgestellt.
Die Revision, die vorgenommen wurde, ist seit dem 1. September 1999 in Kraft. Die damalige Revision hat mich persönlich auch nicht voll befriedigt. Ich bedauerte und bedaure es nach wie vor, dass das Selbstbewusstsein des Parlamentes es nicht zuliess, auf der Wahl des Direktors durch das Parlament zu beharren. Die Wahl wurde in die Hände des Bundesrates gegeben, was zur Folge hat, dass in der Regel beim Wechsel in der Direktion jemand aus dem Finanzdepartement in die Finanzkontrolle gewählt wird. Diese Person hat dann die entsprechende Erfahrung, sie kennt die Materie, und sie kennt auch die Gepflogenheiten. Das hätte ich lieber anders gehabt. Aber ich finde, wir können nicht ein Jahr nach Inkraftsetzen des revidierten Gesetzes diese Frage neu prüfen.
Die Idee des Rechnungshofes wurde geprüft, und sie fand keine Mehrheit, weder in der Staatspolitischen Kommission noch in der Finanzkommission. Man hat die verwaltungsmässige Unabhängigkeit hergestellt, und man hält an diesem dualen System fest, sodass das gleiche Instrument sowohl der Exekutive zur Wahrnehmung ihrer Finanzaufsichtspflicht wie auch dem Parlament zur Wahrnehmung der Oberaufsicht dient.
Schauen Sie, Herr Berberat: Ich weiss nicht, ob es Sinn macht, die gleichen Fragen immer wieder zu prüfen. Sie haben selbst den historischen Ablauf der Prüfung dieser Frage geschildert. Im Sinne der Mehrheit der Kommission kann ich Ihnen sagen: Die Kommission ist mit 17 zu 8 Stimmen der Auffassung, dass man das Finanzkontrollgesetz so, wie man es jetzt revidiert hat, laufen lassen und überprüfen soll, ob es funktioniert. Wenn sich allenfalls Mängel materieller Art zeigen, oder Mängel, die sich aus der politischen Abhängigkeit ergeben, können wir die Frage erneut prüfen. Bis jetzt haben wir dazu aber keinen Anlass.
Die Mehrheit der Kommission ist davon überzeugt, dass das heutige System auf die Verhältnisse unseres Staates zugeschnitten ist und dass es in keiner Weise gegen die internationalen Regeln staatlicher Finanzkontrollpflichten verstösst, wie sie an einer Intosai-Tagung in Peru festgelegt worden sind - wenn wir diese Richtlinien denn überhaupt als Massstab zur Beurteilung unserer Situation heranziehen wollen. Auch dafür besteht keine Notwendigkeit.
Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit, die Parlamentarische Initiative Berberat und die Parlamentarische Initiative Borel abzulehnen.