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Fluri Kurt · Nationalrat · 2006-12-13

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-13

Wortprotokoll

Namens Ihrer Kommission für Rechtsfragen beantragen wir Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Ich nenne drei Punkte:

1. Der Text ist inhaltlich doch unterschiedlich. Sie sehen, dass in der Fassung der Mehrheit, die wir in der Herbstsession beschlossen haben, das Schwergewicht auf der Vereinbarung liegt, die es zu berücksichtigen gilt. Die Fassung des Ständerates legt das Schwergewicht auf den Antragscharakter; das ist ein Unterschied. Wir möchten festhalten, dass vorwiegend der Kooperationscharakter, der Vereinbarungscharakter, beibehalten wird.

2. Ich habe Bemerkungen zu zwei Vorrednern: Herr Kollege Baumann hat von einem sogenannten Lösegeld-Artikel gesprochen und damit wahrscheinlich gemeint, dass man mit der ständerätlichen Fassung die Bezahlung von bestimmten Beträgen unterbinden könne, die ja ab und zu vorgekommen sein sollen. Ich muss Sie nun aber darauf hinweisen, dass die missbräuchliche Vereinbarung von Geldzahlungen in Absatz 2 dieser Bestimmung geregelt ist. Sie sehen das auf der Fahne. Absatz 2 von Artikel 55c sieht vor, dass Vereinbarungen über finanzielle Leistungen nicht zulässig sind, soweit diese gemäss Literae a bis c der Durchsetzung von öffentlichem Recht dienen sollen oder Massnahmen vorsehen, die in keinem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, oder die Abgeltung eines Rechtsmittelverzichts oder eines anderen prozessualen Verhaltens zum Thema haben. Das Anliegen Herrn Baumanns, diese missbräuchlichen Geldzahlungen zu unterbinden, ist in Absatz 2 berücksichtigt; sie spielen keine Rolle in Absatz 1.

3. Herr Kollege Hochreutener hat ebenfalls eine Vermischung vorgenommen. Er hat den Eindruck erweckt, dass man die Vereinbarungen mit dem Beschluss des Ständerates nicht mehr zu berücksichtigen hätte. Dies ist aber ganz klar falsch. Sie sehen im Text, dass gemäss dem zweiten Satz die Behörde das Ergebnis dennoch zu berücksichtigen hat; das gilt auch für die Fassung des Ständerates. Auch das Anliegen von Kollege Hochreutener, dass man Vereinbarungen als Behörde nicht zu übernehmen habe, wird mit dem Beschluss des Ständerates nicht erfüllt.

Mit diesen Begründungen bitte ich Sie namens Ihrer Kommission für Rechtsfragen, den Antrag der Minderheit abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.