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Thanei Anita · Nationalrat · 2006-12-13

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-13

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, an der Version des Nationalrates festzuhalten.

Wir haben in Flims sehr lange über diese Bestimmung diskutiert, dannzumal gab es noch einige Minderheitsanträge, d. h., die Version des Nationalrates stellt bereits einen Kompromiss dar. Worum geht es? Es geht um die Frage, wie Vereinbarungen zwischen Gesuchstellern und Organisationen im Entscheid der Behörde zu berücksichtigen sind. Man könnte meinen, Vereinbarungen seien des Teufels. Das ist aber nicht so, sie beschleunigen das Verfahren, sie senken die Kosten, und sie leisten auch einen Beitrag zum Rechtsfrieden. Ihr Rat hat deshalb beschlossen, dass Vereinbarungen, die dispositives öffentliches Recht betreffen, im Entscheid zu berücksichtigen sind.

Dieser Beschluss steht im Übrigen im Einklang mit einem früheren Beschluss dieses Rates vom 17. Juni 2005. Damals haben wir Artikel 33b des Verwaltungsgerichtsgesetzes verabschiedet. Dieser Artikel sieht ausdrücklich vor, dass die Behörde einvernehmliche Einigungen zwischen den Parteien fördern soll. Artikel 55c Absatz 2 enthält im Übrigen eine Remedur gegen die Angst vor Abmachungen betreffend unlautere finanzielle Abgeltungen.

Ich bitte Sie deshalb, an unserer Version festzuhalten, und erlaube mir noch eine Bemerkung zur neuen Version des Ständerates. Hier wird etwas geregelt, was generell gilt. Es wird festgehalten, dass Vereinbarungen als gemeinsame Anträge behandelt werden sollen. Jede Partei kann in einem Verfahren Anträge stellen, wie sie will, und diese werden gutgeheissen oder abgelehnt. Wenn man also diese Bestimmung aufnimmt, könnte man geradeso gut nichts regeln.

Ich bitte Sie also, bei unserer Version zu bleiben.