Schenker Silvia · Nationalrat · 2006-12-14
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-14
Wortprotokoll
Wenn wir heute auf die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes eintreten und diese dann auch verabschieden - das beantrage ich Ihnen namens der SP-Fraktion -, landen wir keinen grossen suchtpolitischen Wurf, sondern wir machen einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Wir müssen, so sieht es aus, die Schritte nach den Beinen machen; dass Politikerinnen und Politiker offenbar eher kurze Beine haben, müssen wir hin und wieder mit Bedauern zur Kenntnis nehmen.
Nachdem im Juni 2004 auf die Vorlage nicht eingetreten worden war, bemühten sich alle, die ernsthaft an Lösungen interessiert sind, einen gangbaren Weg zu finden, um doch noch zumindest die unbestrittenen Teile der damaligen Vorlage zu retten. Die Revision sieht vor, das im Gesetz zu verankern, was sich seit vielen Jahren in der Praxis bewährt hat. Sie sieht ebenfalls vor, einen Teil dessen zu tun, was dringend notwendig ist. In der Praxis hat sich die Viersäulenpolitik bewährt - und das ist im Grundsatz unwidersprochen. In breiten Kreisen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es neben der wichtigen Prävention für diejenigen, die einen problematischen Konsum von psychoaktiven Substanzen aufweisen, therapeutische Angebote und Massnahmen für die Schadenminderung braucht. Ebenfalls unbestritten ist heute, dass repressive Massnahmen, wenn sie gezielt, adäquat und verhältnismässig sind, unumgänglich sind. Angebote zur Schadenminderung und für die Überlebenshilfe ermöglichen den Betroffenen ein gewisses Mass an Lebensqualität und an Würde, das allen, auch Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung, zusteht.
Sehr gute Erfolge, und zwar nicht nur für die betroffenen Abhängigen, sondern auch für die Gesellschaft, hat die heroingestützte Behandlung. Die schwierige und anspruchsvolle Arbeit, die in den entsprechenden Institutionen geleistet wird, verdient unseren Respekt und Dank. Die Revision sieht vor, diese Behandlungsform endlich gesetzlich zu verankern.
Ebenfalls vorgesehen ist eine stärkere Gewichtung des Jugendschutzes. Jugendliche kommen immer früher in Kontakt mit Suchtmitteln. Das gilt insbesondere für die von diesem Gesetz nicht angesprochenen legalen Substanzen wie Alkohol und Nikotin.
Wir behandeln heute das Betäubungsmittelgesetz und passen dieses endlich der Realität an. Es muss uns bewusst sein, dass wir damit nur ein Teilproblem lösen. Eine umfassende Suchtpolitik müsste anders angegangen werden. Warum tun wir uns so schwer damit, einen etwas anderen Zugang zum Thema Sucht zu finden? Was lässt uns davor zurückschrecken, den Fokus weg von den einzelnen Substanzen hin zur Art des Konsums und zur individuellen Gefährdung zu wenden? Das nämlich war eine der Hauptaussagen des Grundlagenpapiers, das die SP letzte Woche der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Diese Aussage ist im Übrigen gar nicht neu. Sie steht so auch im Papier der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen. Vielleicht tun wir uns so schwer damit, weil wir dann nicht mehr eine scharfe Linie zwischen den Abhängigen und uns ziehen könnten. Dann müssten wir uns dessen bewusst werden, dass wir alle oder fast alle psychoaktive Substanzen konsumieren. Und wir müssten uns vielleicht sogar Gedanken darüber machen, wie unser diesbezügliches Konsumverhalten ist.
Eine umfassende und wirksame Suchtpolitik muss alle psychoaktiven Substanzen mit einbeziehen und auf die unterschiedlichen Konsummuster eingehen. Aber das ist Zukunftsmusik. Heute machen wir einen kleinen Schritt, diesen aber hoffentlich mit grosser Überzeugung.