Schenker Silvia · Nationalrat · 2006-12-14
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-14
Wortprotokoll
Lassen Sie mich vorweg etwas klarstellen: Ich gehe mit der Mehrheit einig, dass für viele Abhängige Abstinenz gut wäre und sie durch Abstinenz ihrer Gesundheit den besten Dienst erweisen und ihre Lebensqualität steigern könnten. Die Realität ist aber in vielen Fällen anders. Abstinenz ist für viele Menschen, die in einer schweren Abhängigkeit von einem Suchtmittel gefangen sind, ein unerreichbares Ziel. Für Institutionen und Personen, die mit Abhängigen arbeiten, kann es sehr entlastend sein, wenn sie nicht immer wieder erfolglos versuchen müssen, das Behandlungsziel "Abstinenz" zu erreichen.
Zusammen mit dem Bundesrat ist die Minderheit der Meinung, die Abstinenz gehöre nicht in den Zweckartikel des Betäubungsmittelgesetzes. Der Zweckartikel soll generell die Ziele des Gesetzes darlegen und den Rahmen für alle nachfolgenden Bestimmungen geben. Bei der Schadenminderung zum Beispiel steht die Reduktion der gesundheitlichen und sozialen Risiken, nicht die Abstinenz im Vordergrund.
Das Betäubungsmittelgesetz soll den unbefugten Konsum einschränken. In der Formulierung der Mehrheit fehlt das Wort "unbefugten". Mit einem so formulierten Zweckartikel wäre eigentlich der Konsum von Betäubungsmitteln, die als Arzneimittel verwendet werden, nicht zulässig. Diese Präzisierung, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen hat, sollte übernommen werden.
Ich betone nochmals ausdrücklich: Die Minderheit anerkennt, dass Abstinenz erstrebenswert sein kann - sie ist eine mögliche therapeutische Massnahme oder ein mögliches Behandlungsziel, jedoch nicht ein Ziel im Zweckartikel des Betäubungsmittelgesetzes.
Um die Situation zu entspannen, ziehe ich den Minderheitsantrag zugunsten des Antrages Menétrey-Savary zurück. Frau Menétrey-Savary geht mit ihrem Antrag einen Mittelweg. Ich bitte den Bundesrat, sich noch zum Antrag Menétrey-Savary zu äussern, habe ich doch bis jetzt mit meiner Minderheit den Antrag des Bundesrates verteidigt.
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