Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-12-14
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-14
Wortprotokoll
Das Betäubungsmittelgesetz, um hier die Eintretensdebatte weiterzuführen, erfährt durch diese Teilrevision eine Änderung in der Ausrichtung. Bisher war es ein Gesetz zur Durchsetzung des Betäubungsmittelverbotes und der Ausnahmen davon: Verbot, Strafbestimmung, Schutz des Menschen, Kontrolle. Im Kern entsprach es den [PAGE 1869] internationalen Vereinbarungen. Neu werden Prävention, Therapie und Schadenminderung im Gesetz Aufnahme finden. Das ist selbstverständlich ein völlig anderer Ansatz. Im Vergleich zum bestehenden Gesetz findet eine Öffnung statt, die in den allgemeinen Bestimmungen zum Ausdruck kommt. Man spricht unspezifisch von "suchtbedingten Störungen der Psyche und des Verhaltens". Wieweit man hier gewollt oder ungewollt eine neue Suchtpolitik aufbauen wird, ist offen. Jedenfalls werden wir die Anträge Waber unterstützen, die hier im Detail klarlegen, dass die Betäubungsmittel betroffen sind und dass es nicht um eine Ausdehnung im Sinne eines allgemeinen Suchtmittelgesetzes gehen kann. Unabhängig von internationalen Verträgen wird diese Teilrevision von nationaler Politik geprägt.
Wir sind nicht gegen Eintreten, das möchte ich hier deutlich sagen; die SVP-Fraktion opponiert dem Eintreten nicht, weil die vier Säulen Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression so gesehen und verstanden nicht falsch sind. Das Problem stellt sich bei der Ausgestaltung. Die vier Säulen haben denn auch nur aufgrund verfehlter Handhabung versagt. Man hat nicht den betroffenen oder gefährdeten Menschen in den Mittelpunkt, in den Vordergrund gestellt, sondern die Stadt- oder Gesellschaftsverträglichkeit der Massnahmen. Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: Man verheimlicht Eltern von unmündigen Kindern, wenn Letztere Probleme mit Betäubungsmitteln haben. Das ist eine verfehlte Ausrichtung dieser Viersäulenpolitik. In der Botschaft zur Viersäulenpolitik wird bezüglich Betäubungsmitteln viel Verständnis signalisiert, sie beinhaltet eine eher verharmlosende Haltung gegenüber Betäubungsmitteln. Die Sozialdemokraten haben vor wenigen Tagen ein Papier veröffentlicht, das diese Richtung bestätigt. Statt sich der Prävention mit gesellschaftlicher Ächtung der Substanzen zu verschreiben, hat man verharmlost und den Konsum legaler Produkte als wesentlich schlimmer bezeichnet. Die Ausführungen von Frau Teuscher in der Eintretensdebatte sind ein Beispiel dafür.
Dass unter diesen Umständen der Erfolg der Viersäulenpolitik ausblieb, ist eigentlich verständlich. Entgegen der vom Bundesrat angestrebten und propagierten Stabilisierung der Drogenprobleme - der Bundesrat hat in den Neunzigerjahren bei der Lancierung der Viersäulenpolitik, zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit, in Aussicht gestellt, dass diese Politik ganz klar eine Stabilisierung der Probleme mit sich bringen dürfte, man hat mit der neuen Politik diese Stabilisierung versprochen - müssen wir heute zur Kenntnis nehmen, dass in unserem Land eine massive Ausdehnung des Drogenmissbrauchs stattgefunden hat. Das ist mit das Resultat dieser verfehlten Politik.
Wir haben ja noch einen Flyer erhalten, etwa in zehnfacher Ausführung. Darauf steht: "Auf Erfolge bauen." Frau Fehr hat in ihren Ausführungen vom Erfolg moderner Suchtpolitik gesprochen. Ich weiss nicht, ob man damit bezwecken möchte, dass die moderne Suchtpolitik eine immer noch in Ausdehnung begriffene Subkultur fördert, die von Gewalt und Verbrechen begleitet wird; Hunderttausende in diesem Land frönen dieser Subkultur. Das ist doch das Problem und letztlich das teilweise Resultat einer verfehlten Politik. Die Ausdehnung des Problems ist eine Herausforderung - das ist nicht wegzudiskutieren -, die eine Gesetzesrevision rechtfertigt. Allerdings kann es hier nicht darum gehen, einer erfolglosen Politik zu Gesetzeskraft zu verhelfen. Wenn es eine Gesetzesänderung braucht, geht es vor allem darum, diese Entwicklung, die in den vergangenen Jahren stattgefunden hat - der Missbrauch von Betäubungsmitteln hat eine Ausdehnung erfahren -, einzudämmen. Das muss die Gesetzesrevision anstreben. Das muss hier das Ziel sein, und nicht einfach ein Laisser-faire.
Die Anträge lassen allerdings nicht in allen Teilen vermuten, dass das auch konsequent angestrebt wird. Wir werden uns dann bei der Detailberatung dazu äussern. Wie gesagt: Dem Eintreten werden wir im Moment nicht opponieren.