Baader Caspar · Nationalrat · 2000-10-05
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-10-05
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion ist der Auffassung, dass die Erhöhung der Streitwertgrenze für kostenlose Verfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten angesichts der Überlastung unserer Gerichte klar in eine falsche Richtung geht. Wir beantragen Ihnen daher, die Ausweitung dieses Gratisprozessierens abzulehnen. Ein kostenloses Verfahren verleitet grundsätzlich viel schneller dazu, vor Gericht zu gehen. Wer den ordentlichen Prozessweg beschreitet, soll unseres Erachtens immer eine Risikoanalyse vornehmen und abschätzen müssen, ob er obsiegen oder verlieren wird und damit die Kosten tragen muss.
Ich habe diese Überlastung eines Gerichtes selbst als Präsident des Steuergerichtes unseres Kantons erlebt. Bis 1995 kannten wir für Steuerrekurse und Beschwerden ein unentgeltliches Verfahren. 1995 wurde wegen der steigenden Anzahl Fälle die Kostenpflicht eingeführt, mit der Folge, dass heute praktisch alle Bagatellfälle und zum Vornherein aussichtslosen Fälle vom Tisch sind. Es gab eine Reduktion der Anzahl der jährlichen Fälle um etwa 25 Prozent.
Es gibt auch kein soziales Argument für eine Erhöhung der Streitwertgrenze. Wer nämlich aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, vor Gericht zu gehen, hat bereits heute die Möglichkeit, die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege zu beantragen. Interessant ist im Übrigen auch, dass es für andere Prozessarten, die mindestens so häufig vorkommen, beispielsweise für Ehescheidungen usw., überhaupt kein Gratisprozessieren gibt.
Der Bundesrat behauptet, dass es nicht mehr Fälle geben werde, wenn die Streitwertgrenze erhöht würde, weil man sich heute auf 20 000 Franken beschränke. Dies ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Als Anwalt kenne ich die heutige Praxis. Zutreffend ist zwar, dass schon heute bei höheren Summen in Arbeitsstreitigkeiten jemand mit einer so genannten Teilklage unter ausdrücklichem Vorbehalt der Mehrforderung vorerst eine Teilsumme von maximal 20 000 Franken einklagen kann, um so von der unentgeltlichen Prozessführung zu profitieren. Aus den Erwägungen des Urteils geht dann in der Regel aber auch hervor, wie hoch der gesamte Anspruch wäre, so dass die Parteien anschliessend in der Praxis den 20 000 Franken übersteigenden Betrag aussergerichtlich erledigen.
Gerade weil dies so läuft, braucht es entgegen der bundesrätlichen Auffassung auch zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar keine Erhöhung der kostenlosen Streitwertgrenze. Würden wir dieser stattgeben, würden wir auch für andere Prozesstypen ein Signal in die falsche Richtung setzen.
Daher bittet Sie die SVP-Fraktion, die Minderheit Baumann J. Alexander zu unterstützen und die Vorlage klar abzulehnen.