Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2006-12-18
Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-18
Wortprotokoll
Das Stichwort "Unwetter" liefert zurzeit nicht weniger als 56 parlamentarische Vorstösse, die sich naturgemäss jeweils häufen, wenn ein Unwetter über das Land hereingebrochen ist, also eigentlich zu spät. Es sind in etwa immer dieselben Abläufe: Zuerst erfolgt eine Bestandesaufnahme, dann das Aufräumen, danach die Frage nach der Bezahlung der Schäden, und schliesslich geht es um die Vermeidung künftiger Schäden.
Während der Bundesrat in seinen Antworten stets vorausschauend die Vermeidung künftiger Schäden in den Vordergrund stellt und auch die notwendigen Präventionsmassnahmen bei den Kantonen einfordert, beispielsweise die Gefahrenkarten bis 2011, geht es bei dieser Motion um die Frage, wer für die entstandenen Kosten von 2 Milliarden Franken, die das Unwetter vom August 2005 verursacht hat, aufkommen soll. Ein Viertel dieser Kosten, etwa 510 Millionen Franken für die Wiederherstellung von Infrastrukturbauten, geht zulasten der öffentlichen Hand. Die UREK hat sich intensiv mit all diesen Fragen auseinandergesetzt und sie auch in der Interpellation 05.3478 formuliert. Sie hat folgerichtig auch beantragt, die beiden Kommissionsvorstösse zusammen zu traktandieren und zusammen zu behandeln; das ist bedauerlicherweise nun nicht der Fall. Das Geschäft war in der Herbstsession bereits einmal traktandiert. Zu unserer damaligen Session extra muros hätte es eigentlich auch besser gepasst, waren wir doch in einem Kanton, der sich von jeher mit Unwettern, Murgängen, Rüfen und Strassenabbrüchen oder Lawinen konfrontiert sieht, aber eben auch in einer Region, welche die Unwetterschäden als Folge der Klimaerwärmung vermutlich deutlicher zu spüren bekommen wird als andere Gebiete, auch finanziell. Und da trifft es genau die Regionen, die nicht zu den finanzstarken zählen.
Die UREK wollte daher mit ihrer Motion erreichen, dass der Bund mittels einer Sonderbotschaft die finanziellen Folgen für die betroffenen Regionen abfedert. Der Bundesrat aber verneint einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf im Sinne von Artikel 24c des Finanzhaushaltgesetzes und verweist - etwas gar salopp, gestatten Sie mir die Bemerkung - auf die Glückskette; dies in der Antwort auf die heute nicht traktandierte Interpellation der UREK, eine Antwort, welche die Kommission nur teilweise befriedigt. In seiner Stellungnahme zur vorliegenden Motion erläutert der Bundesrat den Verzicht auf eine Sonderbotschaft aus Gründen der Rechtsgleichheit, weil es bereits bei den grossen Unwetterereignissen der Jahre 1999, 2000 und 2002 keine Sonderbotschaften gab und weil er sich im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten mit 50 Prozent an den Kosten beteiligt. Zudem wurde die Armee zur Bewältigung der Unwetterschäden beigezogen. Ausgaben im Rahmen einer Sonderbotschaft fallen nicht unter die Schuldenbremse und müssen kompensiert werden, was dann naturgemäss die Bestrebungen zur Unwettervorsorge torpedieren könnte und damit kontraproduktiv würde.
Das UVEK hat deshalb darauf geachtet, dass von den 105 Millionen Franken, die im UVEK kompensiert werden müssen, nicht die Prävention betroffen ist. Es hat im Gegenteil den Hochwasserschutz im laufenden Jahr noch aufgestockt. Was Hochwasserschutz in natura bedeutet, das haben diejenigen gesehen, die in der Herbstsession die Gemeinde Vals besucht haben.
Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme insbesondere nicht davon aus, dass das Unwetter von 2005 ein ausserordentliches Ereignis war. Vermutlich hat er damit Recht. Aufgrund der Klimaveränderung, insbesondere der Klimaerwärmung, müssen wir in Zukunft davon ausgehen, vermehrt mit ausserordentlichen Ereignissen bzw. mit heftigen Unwettern konfrontiert zu sein. Nach den heissen Sommern folgen die Murgänge in den Alpen, folgen die Unfälle in den Bergen, weil Permafrostgebiete auftauen und sowohl Kletterhaken nicht mehr halten als auch halbe Berggipfel und ganze Gebäude zu Tal stürzen, die Verkehrswege gefährden oder blockieren; unter interessierter Anteilnahme von Medien und Öffentlichkeit, aber noch ohne nennenswerte Bereitschaft, die Lehren daraus zu ziehen. Wir werden uns vermehrt mit heftigen Regenfällen im Unterland und mit den entsprechenden Überschwemmungen und nachfolgenden Um- und Auszonungen auseinandersetzen müssen. Sie wissen, was das in Brienz für Kontroversen ausgelöst hat. Und wir werden wohl mit dem Begriff der "Jahrhundertereignisse" etwas sparsamer umgehen müssen, sind wir doch erst im Jahr 2006.
Im Wissen um all diese Fakten geht die Mehrheit der UREK mit dem Bundesrat einig und lehnt die eigene Kommissionsmotion mit 11 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Trotzdem kann uns die Finanzierung der Behebung derartiger Schäden selbstverständlich nicht einfach egal sein, und wir müssen uns angesichts der Wahrscheinlichkeit, dass Unwetterschäden in Zukunft gehäuft eintreten, mit Finanzierungsmöglichkeiten auseinandersetzen - etwa analog dem "Brandfünfer" - oder eine Fondslösung im Sinne von Public Private Partnership prüfen. Der Bundesrat ist zurzeit daran, diese Versicherungsmodelle genauer anzuschauen. Auch müssen wir uns damit auseinandersetzen, die Verursacher der Klimaveränderung zur Kasse zu bitten, und das sind halt die grossen CO2-Emittenten und damit Heizungen und Verkehr. Mit der soeben beschlossenen CO2-Abgabe sind wir da zumindest auf dem richtigen Weg.
Eine Minderheit der Kommission geht davon aus, dass es sich um ein ausserordentliches Ereignis handelte. Sie appelliert an die Solidarität des Bundes mit den betroffenen Kantonen, vor allem Berg- und Innerschweizer Kantonen, und bittet Sie, die Kommissionsmotion anzunehmen.
Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie hingegen, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.
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