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Huber Gabi · Nationalrat · 2006-12-18

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-18

Wortprotokoll

Ich spreche hier in erster Linie als einzige Urner Nationalrätin. Uri war vom Unwetter im August 2005 überdurchschnittlich betroffen. Insgesamt schätzen Experten den Schaden auf über 250 Millionen Schweizerfranken, ohne die volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Glauben Sie mir, das sind in unserem Kanton enorme Summen. Die Schäden haben ein Ausmass erreicht, das jenes der Schäden des Jahres 1987 deutlich überschreitet. Besonders dramatisch hat die Tatsache gewirkt, dass das Unwetter vom August 2005 die Wirtschaft des Kantons Uri in einem bisher nicht gekannten Ausmass getroffen hat. Die Restkostenbelastung, die Uri nach der bundesrätlichen Minimallösung verbleibt, macht 10 Prozent des gesamten jährlichen Steuerertrags aus. Zudem hat der Kanton bereits einen Monat nach dem Unwetter die Vorfinanzierung für ein generelles Projekt für den Hochwasserschutz im Urner Talboden mit Schwerpunkt bei der Schächenmündung übernommen.

Der Bundesrat sieht vor allem aus finanzpolitischen Gründen von einer Sonderbotschaft ab, wie das die Vorredner bereits ausgeführt haben. Wie bereits gesagt: Die Folgen des Unwetters vom August 2005 übertreffen in Uri die Schäden von 1987 bei weitem. Das gilt auch für die Zentralschweizer Kantone Nid- und Obwalden, welche eine Restkostenbelastung pro Kopf der Bevölkerung von über 800 bzw. über 1000 Franken zu tragen haben, wogegen dieser Wert für alle anderen betroffenen Kantone durchschnittlich 35 Franken beträgt.

Aber eigentlich geht es hier in erster Linie nicht einmal um Geld. Es geht hier vielmehr um eidgenössische Solidarität. Im 19. Jahrhundert war die Bewältigung von Naturkatastrophen jeweils ein nationales Integrationsereignis. Die erste gesamteidgenössische Hilfsaktion hat Andreas Merian als Landammann der Schweiz für die Opfer des Bergsturzes von Goldau ins Leben gerufen. Anfang September dieses Jahres fand das 200. Gedenkjahr für den Bergsturz in Goldau statt, und dabei wurde von der Bundeskanzlerin, ich nehme an im Auftrag des Bundesrates, die eidgenössische [PAGE 1895] Solidarität und die durch sie entstandene neue Kraft und Identität der Gegend zwischen dem Zuger- und dem Lauerzersee beschworen.

Die Schweiz ist auch heute noch solidarisch, vor allem auch mit dem Ausland. Es sei daran erinnert, dass der Bundesrat im Jahr 2002 für die Hochwassergebiete in Europa und Asien 50 Millionen Franken gesprochen hat. Dagegen ist ganz sicher nichts einzuwenden. Die gleiche Solidarität des Bundes aber sollte dann auch bei ausserordentlichen Ereignissen im eigenen Land spielen. Wie gesagt, bedenklich am Ganzen finde ich, dass Naturereignisse im eigenen Land nicht mehr solidarisch, geschweige denn als Integrationsereignis wahrgenommen werden - diese Rolle ist heute wohl eher beim Fussball zu suchen -, sondern schnöde eine möglichst restriktive Auslegung des Buchstabens des Finanzhaushaltgesetzes vorgenommen wird. Das Gemeinschaftsgefühl bei der Bewältigung ausserordentlicher Ereignisse ist eine Erfahrung, welche für die Identitätsfindung unseres Landes von Bedeutung ist. Bisher haben wir bei der Bewältigung von Naturkatastrophen und ähnlichen Ereignissen zusammengestanden. Der ursprüngliche Sinn der staatlichen Gemeinschaft ist es nämlich, Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten, zu helfen. Es wäre zu wünschen, dass sich der Bundesrat wieder einmal mit diesem Grundstock des eidgenössischen Selbstverständnisses auseinandersetzen würde.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, die Motion anzunehmen.