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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-10-05

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-10-05

Wortprotokoll

Die Ereignisse und Entwicklungen dieses Sommers haben den aufkommenden Rechtsextremismus und Rassismus in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Die heutige Debatte in diesem Saal stimmt mich zuversichtlich. Die demokratischen Kräfte in diesem Land sind sich einig im Kampf gegen extremistische und menschenverachtende Auswüchse.

Der Bundesrat hat sich am letzten Montag ein weiteres Mal über diesen Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus ausgesprochen und das weitere Vorgehen beschlossen. Wir stützten uns dabei auf unsere Lagebeurteilung zum Rechtsextremismus vom 23. August dieses Jahres und auch auf die Anträge betreffend Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus.

Im Laufe dieses Jahres hat die Bundespolizei über 95 rechtsextreme Treffen mit teilweise gewaltsamen Vorfällen registriert; nicht mitgezählt sind dabei Schmierereien und Sachbeschädigungen. Im ganzen Vorjahr waren es 41 Treffen. Bis Ende Jahr muss mit einer Verdreifachung gerechnet werden, wenn man die bisherigen Ereignisse hochrechnet. Die Gewaltbereitschaft steigt. Mehrfach wurden Sprengstoff und Waffen beschlagnahmt.

Die gewaltbereite Skinheadszene ist grösser und - wie wir am 1. August auf dem Rütli gesehen haben - weniger öffentlichkeitsscheu geworden. Auch strenge Polizeikontrollen halten Teilnehmer nicht von solchen Auftritten ab. Das Problem Rechtsextremismus, Skinheads und Rassismus wurde damit stark auf die öffentliche Ebene gehoben. Gleichzeitig entstand ein Konsens darüber, dass es nicht nur polizeilich, sondern auch gesellschaftspolitisch betrachtet und angegangen werden muss.

Der Bundesrat behandelt die Situation mit Ernst, dramatisiert sie aber nicht. Entsprechend meinen Anträgen hat der Bundesrat deshalb auf den Rückgriff auf ausserordentliche Kompetenzen gemäss Bundesverfassung verzichtet. Die Schweiz ist von einer Situation, wie sie z. B. in Deutschland herrscht, weit entfernt. Die Ereignisse sind weniger zahlreich [PAGE 1168] und weniger gewalttätig. In der Schweiz gibt es keine politischen Parteien, die neonazistisches, rechtsextremes, rassistisches und undemokratisches Gedankengut systematisch pflegen und verbreiten. Hingegen muss der Ausbreitung solcher Erscheinungen durch frühzeitige Aufklärung entgegengewirkt werden, und wir müssen klarstellen, dass die Polizeiorgane von Bund und Kantonen entschlossen vorgehen.

Die Schweizer Bevölkerung zeigt sich in ihrer überwiegenden Mehrheit gegen extreme politische Ideen resistent. Das hat sie auch bei der Abstimmung über die jüngste Ausländer-Initiative ganz klar unter Beweis gestellt.

Frau Bühlmann hat gefragt, warum der Bundesrat die Opfer aus seiner Antwort ausgeklammert habe. Natürlich ist jedes Opfer ein Opfer zu viel. Mich beschäftigt es, wenn ich weiss, welche psychischen und physischen Verletzungen zurückbleiben können. Diese Einzelschicksale müssen über separate Strukturen aufgefangen werden; diesen Menschen muss über andere Strukturen geholfen werden. Ich möchte Sie aber noch auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion hinweisen, in der der Bundesrat darauf hinweist, was in gewissen Kantonen lanciert worden ist. Das ist nicht genug, weitere Aktionen - davon bin ich überzeugt - werden folgen.

Der Bundesrat hat auf der Basis der ernsten, aber nicht zu dramatisierenden Lage am letzten Montag bestimmte Massnahmen getroffen, aber von ausserordentlichen Massnahmen abgesehen. Die Arbeitsgruppe unter der Leitung des Chefs der Bundespolizei hat vorgeschlagen, der Bundesrat solle gestützt auf Artikel 185 Absatz 3 der neuen Bundesverfassung durch Verordnung die Verbreitung von rechtsextremistischem Propagandamaterial verbieten. Das Element der unmittelbaren Bedrohung ist nach Einschätzung der Arbeitsgruppe gegeben, aber als weitere Voraussetzung fordert die Bundesverfassung, dass die betreffende Gefahr nicht mit anderen Mitteln abgewendet werden kann.

Diese Möglichkeiten, vor allem der bildungs- und gesellschaftspolitischen Massnahmen, sind noch nicht ausgeschöpft. Eine Regelung der Einfuhr von rechtsextremem Propagandamaterial gerät in Konflikt mit der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie mit der Eigentumsgarantie, die in unserer Bundesverfassung verankert sind. Einschränkungen von Grundrechten bedürfen auch gemäss unserer Bundesverfassung einer gesetzlichen Grundlage. In Abwägung der verfassungsrechtlichen Argumente sind die notwendigen Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung des Bundesrates, die sich auf unmittelbare Kompetenzen der Bundesverfassung stützt, nicht gegeben. Die Lage der inneren Sicherheit ist im Moment nicht derart angespannt, dass diese Kompetenzen bereits angewandt werden müssen, auch wenn der weitere Zustrom von Propagandamaterial geeignet ist, die Radikalisierung zu verschärfen. Es soll eine ordentliche Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe geprüft und allenfalls unterbreitet werden. Der Bundesrat behält sich die Möglichkeit einer selbstständigen Verordnung als Ultima Ratio vor, wenn sich die Situation stark verschärfen sollte.

Ich habe deshalb darauf verzichtet, dem Bundesrat einen Antrag zu stellen. Ebenso wollen wir im Moment keine Verbote von Parteien oder Organisationen. Der Bundesrat gibt im Moment noch den Freiheitsrechten das Primat. Er wird aber auch hier nicht zögern, bei einer stark veränderten und verschärften Situation die Verfassung anzurufen.

Ein Signal an die Öffentlichkeit, dass die Sicherheit in der Schweiz nicht mehr gewährleistet sei, wäre falsch. Die Ordnungskräfte von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten gute Arbeit. Abgesehen von punktuellen Sicherheitsproblemen ist das Leben in der Schweiz sicher. Ausländischen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern oder Reisenden darf nicht die Botschaft vermittelt werden, sie seien in unserem Land nicht sicher. An dieser Stelle möchte ich den Polizeikräften unseres Landes - von Bund, Kantonen und Gemeinden - einen herzlichen Dank aussprechen für die Arbeit, die sie gerade auch im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus leisten. Die Behörden setzen alles daran, diese Sicherheit zu gewährleisten. Ich möchte noch einmal betonen: Ausserordentliche Kompetenzen heute beizuziehen, wäre der Lage derzeit nicht angemessen.

Wir müssen uns auch noch etwas anderes bewusst sein: Mit Verboten allein das rechtsextremistische und rassistische Gedankengut zu bekämpfen, reicht nicht. Das rechtsextremistische und rassistische Gedankengut verschwindet nicht einfach, wenn wir Verbote aussprechen, und schon gar nicht verschwindet die Gewaltbereitschaft. Gerade deshalb brauchen wir heute nicht ausserordentliche Massnahmen in der Form von Verboten, sondern wir müssen in unserer Gesellschaft das entsprechende Bewusstsein noch vermehrt schärfen.

Der Bundesrat hat hingegen eine Reihe von Aufträgen erteilt, die auf wichtige Bereiche der Empfehlungen der Arbeitsgruppe abstellen. Vorab hat der Bundesrat den Auftrag erteilt, die bisherige nationale und internationale Zusammenarbeit im polizeilichen Bereich intensiv weiterzuführen. Damit anerkennt er die bestehenden Massnahmen im Rahmen der geltenden Gesetzgebung.

Der Bundesrat hat weiter Aufträge an das EJPD zur Ergänzung bzw. Überprüfung der Gesetzgebung erteilt. Das betrifft zum einen die Erfassung des rechtsextremen und rassistischen Propagandamaterials und entsprechender Gesten und Symbole im Strafgesetzbuch. Hier bestehen Unschärfen im heutigen Rassendiskriminierungsartikel, die aber nicht mit einer generellen Verschärfung dieses Artikels behoben werden sollen. Die Beschränkung auf Äusserungen in der Öffentlichkeit war ein wichtiges Argument in der knapp gewonnenen Referendumsabstimmung zum Rassendiskriminierungsartikel. Die Grenzen zum Gesinnungsstrafrecht sollten nicht überschritten werden. Die Anwendung von Artikel 261bis StGB greift grundsätzlich; eine Revision zum heutigen Zeitpunkt könnte Verunsicherung in Bezug auf seinen Vollzug bringen.

Sonderprobleme in der Bekämpfung des Rassismus und Rechtsextremismus können gegebenenfalls im Rahmen einer eng an diesen Artikel 261bis StGB angelehnten neuen Strafnorm geregelt werden. Dabei könnten als Tathandlungen das öffentliche Präsentieren von rechtsextremen Gesten und Symbolen sowie die Herstellung, Einfuhr, Lagerung usw. von solchem Propagandamaterial erfasst werden. Alle diese Fragen sollen im Rahmen einer vertieften Analyse geprüft werden.

Weiter ist der Rückzug des Schweizer Vorbehalts zum Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu prüfen. Dieser Vorbehalt betrifft die ohnehin gebührend zu berücksichtigende Meinungsfreiheit; diese hat bei rassistischen Äusserungen aber klare Schranken.

Weiter geht es um den Auftragsbereich des Staatsschutzes und die Anwendung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Die strenge Beschränkung auf gewalttätigen Extremismus schafft Probleme bei der Erfassung des rein ideologischen Extremismus, z. B. bei den Einflüsterern im Hintergrund der militanten Skinhead-Gruppierungen. Zudem ist auch zu überprüfen, ob die im Gesetz definierten Massnahmen zur Wahrung des Auftrages genügen.

Zur Erfassung der zunehmenden Berührungspunkte zwischen der gewalttätigen Hooliganszene und den Rechtsextremen soll die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die nationale Erfassung des Hooliganismus geprüft werden. Die bisherige interkantonale Lösung könnte damit mit dem eidgenössischen Staatsschutz verknüpft werden. Im Bereich der Strafverfolgung wollen wir eine Lücke schliessen; in das noch nicht definitiv verabschiedete Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs soll der Straftatbestand der Rassendiskriminierung wieder als überwachungsfähiges Delikt aufgenommen werden. Die Verfolgung von rassistischen Äusserungen im Internet, um nur ein Beispiel zu nennen, wäre sonst stark erschwert.

Neben diesen eher repressionslastigen Aufträgen hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, den Forschungsbedarf zu Fragen des Rassismus und Rechtsextremismus abzuklären. Bisher gibt es kaum [PAGE 1169] aktuelle, auf die Schweiz bezogene Studien zu den gesellschaftlichen Ursachen von Rechtsextremismus und Rassismus. Wenn man aber präventiv - und hier ist Prävention nicht im polizeilichen Sinne gemeint - tätig werden will, sind Kenntnisse über die gesellschaftlichen Ursachen unabdingbar.

Die Empfehlungen im Bereich der Gesellschafts- und Bildungspolitik sind auch durch das EDI genauer zu prüfen. Das EDI soll konkrete Vorschläge für deren Umsetzung unterbreiten. Damit sind Spektrum und Massnahmen für Erziehung, Aufklärung und soziale Unterstützungsnetze abgedeckt.

Ebenfalls in diesen Bereich fallen die Empfehlungen zur Stärkung der Rolle der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Der Bundesrat will eben gerade nicht aus der Luft gegriffene Massnahmen beschliessen, sondern wir wollen Massnahmen, die der Situation angepasst sind, und das braucht eine seriöse Prüfung durch das EDI.

Auf internationaler Ebene will der Bundesrat schliesslich alle Bestrebungen zur Bekämpfung des Gewaltextremismus unterstützen und namentlich alle Massnahmen gegen die Verbreitung von Rassismus und rechtsextremem Gedankengut auf dem Internet fördern. Dabei müssen auch Länder wie die USA oder Kanada an ihre Mitverantwortung für die von ihnen sicher nicht beabsichtigte Freisetzung rechtsextremer und rassistischer Ideen erinnert werden. Die Meinungsfreiheit darf nicht zur Diskriminierung anderer missbraucht werden. Das Eidgenössische Department für auswärtige Angelegenheiten wird diesen Anliegen bei den bereits bestehenden Gremien, die sich mit Rassismus befassen, mit Nachdruck Nachachtung verschaffen.

Diese Massnahmen mögen für einige harmlos und nichtssagend daherkommen. Ich habe allerdings in dieser Diskussion von Anfang an betont, dass die Situation in der Schweiz ernst und Besorgnis erregend, aber nicht dramatisch sei. Die Entwicklung macht uns besondere Sorgen, und diese Entwicklung gilt es wachsam zu beobachten. Wir sind uns bewusst, dass die verschiedenen Bedrohungen der inneren Sicherheit eines Landes auch unterschiedlich und zyklisch verlaufen und sich in verschiedenen Phasen abwechseln können.

Wir haben die Aussagen verschiedenster Experten in Fragen des Rechtsextremismus und Rassismus ernst genommen und haben uns deshalb mit gewissen Fragen bereits vertieft befasst. Gewisse weitere Vertiefungen und Prüfungen sind zum Teil notwendig. Überprüfen - und das möchte ich betonen - heisst nicht bereits, dass eine Revision beschlossen ist, sondern überprüfen bedeutet, sich vertieft mit einer Frage auseinander zu setzen, und dazu gehört eben auch, dass man sagen kann, dass in gewissen Punkten kein Handlungsbedarf besteht. Das gilt auch für die vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Überprüfungen für allfällige Gesetzesrevisionen. Wir wollen die Situation auf keinen Fall verharmlosen. Das war sicher auch nicht die Intention des Bundesanwaltes bei seinen hier zitierten Äusserungen.

Ich möchte aber noch kurz auf die Polizeiarbeit eingehen. Verschiedentlich wurde auf die mangelhafte Polizeiarbeit in den Kantonen hingewiesen. Bei der 1.-August-Feier auf dem Rütli wurde zum Beispiel die mangelhafte Polizeipräsenz kritisiert. Ich kann Ihnen versichern, dass die Lagebeurteilung klar war. Die Polizei wusste, dass Rechtsextreme auftreten würden, hingegen gab es keine Hinweise auf organisiertes Auftreten. Die effektive Polizeipräsenz entsprach nicht der sichtbaren Polizeipräsenz. Der Auftrag der Polizei war, Ausschreitungen zu verhindern. Der Bund macht die Lagebeurteilung, die konkreten polizeilichen Massnahmen werden durch die Kantone vorgenommen. Es ist auch Vorsicht geboten, wenn man Polizeirapporte kritisiert. Die Wahrheitsfindung ist letztlich Aufgabe der Justiz und nicht der Polizei.

Es wurde heute weiter bedauert, dass die Bundespolizei aus personellen Gründen die Internet-Beobachtung aufgegeben oder eingeschränkt habe. Dem ist nicht so; ich frage mich, woher dieses Missverständnis kommt. Ich kann es mir nur so erklären, dass Frau Nabholz vermutlich die vorübergehende Einstellung des Internet-Monitorings betreffend Pädophilie in den kriminalpolizeilichen Zentralstellen gemeint hat. Diese Stelle hat jedoch nichts mit der Internet-Beobachtung der Bundespolizei zu tun, die Bundespolizei nimmt diese Aufgabe im bisherigen Umfange wahr.

Der Bundesrat bekundet mit dem Auftrag an das EJPD, das weitere Vorgehen zu koordinieren und binnen Jahresfrist Bericht darüber zu erstatten, seinen Willen, sich mit dem Thema Rassismus und Rechtsextremismus nachhaltig zu befassen. Die Tendenz zur Radikalisierung der Gesellschaft und der Politik und ganz besonders der aufkommende Rechtsextremismus werden vom Bundesrat längerfristig verfolgt. Ich bin deshalb sehr erstaunt über die Aussagen von Frau Wyss, wenn sie sagt, der Bundesrat würde abwiegeln und die Antwort des Bundesrates zeuge von Hilflosigkeit.

Sie behaupten auch, Frau Wyss, die Verwaltung mache auf Courant normal, und damit sei das Thema erledigt. Ich bitte Sie wirklich: Studieren Sie den Bericht der Arbeitsgruppe und deren Empfehlungen! Das wird Ihnen zeigen, dass viele Empfehlungen in der Verwaltung umgesetzt werden können, ohne dass der Bundesrat noch konkrete Massnahmen beschliessen muss. Der Bundesrat unterstützt ganz klar diese Tätigkeiten innerhalb der Verwaltung. Ich verwahre mich auch gegen die bösen Gedanken, die Sie dem Bundesrat unterstellen. Indem der Bundesrat auf dringliche Massnahmen verzichtet, wahrt er die Verhältnismässigkeit - und das müsste doch auch in Ihrem Sinne sein!

Ich möchte noch etwas zur Wertediskussion sagen: Es geht bei dem aktuellen Thema um mehr als nur um Jugendsünden einzelner Wirrköpfe. Es geht um eine in ihrer Stossrichtung gefährliche Entwicklung. Rassismus und Rechtsextremismus sind gegen Grundwerte unserer Gemeinschaft gerichtet. Es geht um Bestrebungen, die gegen die Menschenwürde, gegen die Gleichheit, gegen die Toleranz und gegen die Demokratie gerichtet sind: dagegen ist von Staat und Gesellschaft entschieden anzutreten.

Verschiedentlich wurde auch aufgezeigt, dass wir heute eine Rechtsextremismus-Debatte führen, und dann wurde auch der Linksextremismus erwähnt. Es soll kein Aufrechnen von Linksextremismus und Rechtsextremismus, von Gewalt und Opferzahlen auf beiden Seiten geben. Unrecht kann nicht durch Unrecht kompensiert und relativiert werden. Unser Thema heute ist mit Grund der Rechtsextremismus und der Rassismus. Das heisst jedoch nicht, dass Gewalt auf der anderen Seite aus den Augen gelassen würde. Unmittelbarer Anlass der heutigen Diskussion und Entscheide sind rassistische und rechtsextreme Vorfälle, und deshalb setzen die zu treffenden Massnahmen hier an.

Bei neuen Verbotsnormen gilt es zu berücksichtigen, dass Gesten, Symbole und rassistische Äusserungen vor allem Merkmale der rechtsextremen Szene sind; sie spielen beim Linksextremismus eine geringere Rolle. Bei der Propaganda wird sicher genau zu prüfen sein, ob eine generell-abstrakte Norm auf den Rechtsextremismus beschränkt werden kann oder ob nicht das neutralere Kriterium des Gewaltextremismus anzuwenden ist. Die Beobachtung des gewalttätigen Linksextremismus gehört aber ebenfalls zum Aufgabenbereich des Staatsschutzes, und namentlich im Hinblick auf kommende Anlässe im Bereich der Weltwirtschaft - ich erinnere an das World Economic Forum in Davos und die Uno in Genf - ist wiederum mit gewalttätigen Aktionen zu rechnen.

Dabei kommen seitens des Staatsschutzes dieselben präventiven Mittel und Massnahmen zum Einsatz wie bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus: vorab intensiver nationaler und internationaler Nachrichtenaustausch, laufende Lagebeurteilung, Verhängung von Einreisesperren gegen wichtige und gewaltbereite ausländische Exponenten.

Leider sind derzeit nicht alle Polizeikorps bereit oder autorisiert, in diesem Bereich ähnlich aktiv mitzuarbeiten wie im Bereich des Rechtsextremismus. Linksextreme Anschläge richten sich weniger oft direkt gegen Menschen, sondern eher gegen Sachen. Bei Brand- und Sprengstoffanschlägen oder koordinierten Aktionen gegen die Elektrizitätsversorgung grösserer Gebiete werden aber trotzdem regelmässig und leichtfertig Personenschäden in Kauf genommen. Die Kantone werden auch in diesem Bereich um vermehrte, [PAGE 1170] auch präventive Zusammenarbeit ersucht werden. Ich bin sicher, dass die heute gehörten klaren Absagen an die Gewalt auf jede Form der ideologisch motivierten Gewalt anzuwenden sind.

Noch ein Wort zur politischen Diskussion über heikle Themen: Die Forderung, bestimmte Themen wie Ausländer- oder Asylprobleme aus der politischen Diskussion auszuklammern oder sie nur aus einem bestimmten Blickwinkel zu behandeln, erweist der Demokratie keinen Dienst. In der Diskussion zählen die Argumente. Natürlich sind in Bezug auf den Stil gewisse Spielregeln einzuhalten. Wer seinen Standpunkt zum einzig richtigen erklärt, gerät selbst in die Nähe von Intoleranz und Extremismus, und dies ist unseres politischen Systems nicht würdig.

Ängste in der Bevölkerung müssen aufgegriffen und durch eine offene Diskussion aufgelöst werden, sie dürfen nicht totgeschwiegen werden. Sonst kann eine diffuse Fremdenangst in Fremdenfeindlichkeit umschlagen und kann dann allenfalls auch einen Nährboden für Extremismus bilden.

Ich wurde noch befragt zu den Aussagen und Forderungen von Roger Wüthrich, dem Präsidenten des Kameradschaftsbundes Avalon. Ich wurde zu diesen Forderungen von verschiedener Seite um eine Stellungnahme angegangen. Ich habe über meinen Pressechef verlauten lassen, dass ich in eine solche Diskussion nicht eintrete. Es hätte nämlich auch als Zeichen gewertet werden können, dass ich solche abstrusen Forderungen ernst nehme. Deshalb war ich etwas erstaunt über die Forderung der grünen Fraktion, dass ich mich zu den Aussagen und Forderungen von Herrn Wüthrich äussern solle. Damit nimmt man doch solche Aussagen ernst und bietet ihnen eine Plattform, so, wie auch gewisse Medienstationen eine solche Plattform geboten haben. Der Chef der Bundespolizei hat aber im Rahmen seiner polizeilichen Tätigkeit Herrn Wüthrich zu einem Gespräch empfangen. Herr Wüthrich selber ist nie gewalttätig in Erscheinung getreten; er wurde als nicht gewalttätiges Sprachrohr der erweiterten Szene angehört. Die gewünschte Begleitung durch Herrn Segessenmann, eine führende Figur des gewalttätigen Spektrums der Nationalen Offensive, wurde aber vom Chef der Bundespolizei abgelehnt. Herr Wüthrich wurde von Herrn von Daeniken eindringlich darauf hingewiesen, dass es gegenüber Gewalt und Rassendiskriminierung keine Toleranz gebe und insbesondere eine Einräumung von Freiräumen für Rassismus gegen Gewaltverzicht überhaupt nicht verhandelbar sei. Solche Freiräume existieren nicht.

Mit dem vom Bundesrat beschlossenen Vorgehen werden sowohl der Sicherheitsbereich wie auch die gesellschaftliche Prävention gestärkt. Es werden nicht nur die Täter, sondern auch die tatsächlichen und potenziellen Opfer berücksichtigt. Es geht nicht nur darum, den gesetzlichen Rahmen zu setzen und gesellschaftliche Grenzen zu definieren. Gerade mit Blick auf unsere Jugend sollen auch Chancen und Räume geöffnet werden.

Zum Auftakt dieser Herbstsession hat Ihr Präsident, Herr Hanspeter Seiler, eine Erklärung zur aktuellen Lage abgegeben. Er dankte dem Bundesrat für seinen Willen, in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Instanzen der Kantone die zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Instrumentarien vollumfänglich zu nutzen. Der Nationalratspräsident wies aber auch auf die Notwendigkeit der Verstärkung von Information, Prävention, Repression und Koordination hin. Der Kampf gegen Extremismus sei aber nicht nur Sache der Politikerinnen und Politiker, die ganze Gesellschaft trage Mitverantwortung. Ihr Präsident rief alle Behörden und Parlamente in Bund, Kantonen und Gemeinden und alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auf, sich in Verantwortung für die Grundwerte der Demokratie in Staat und Gesellschaft jeder Art von Extremismus entgegenzustellen.

Der Bundesrat ist mit dieser Darstellung einig. Wir setzen nicht auf ausserordentliche Kompetenzen, sondern auf das ordentliche Verfahren und wollen damit etwas Ruhe in die Diskussion bringen. Wir signalisieren aber auch klar, dass wir die Themen Rechtsextremismus und Rassismus aufmerksam verfolgen und uns längerfristig damit befassen werden. Damit leistet der Bundesrat ein klares Bekenntnis zur Demokratie und gegen jeden Extremismus.

Wir alle sind gefordert: der Bundesrat, Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die Polizei, die Schulen, die Gesellschaft und somit wir alle - Sie und ich. (Beifall)