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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2000-10-05

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2000-10-05

Wortprotokoll

Es ist natürlich nicht möglich, in fünf Minuten eine umfassende Einschätzung des Rechtsextremismus wiederzugeben. Verstehen Sie deshalb mein [PAGE 1163] Votum als komplementär zu dem meiner Fraktionskollegin Anne-Catherine Ménétrey-Savary. Ich werde einzelne Aspekte herausgreifen. Ich werde sagen, warum wir über das beunruhigt sind, was sich im Moment abspielt, und ich werde auf die Anwort des Bundesrates auf Frage 1 unserer dringlichen Interpellation eingehen.

Herrn Fattebert möchte ich sagen: Ich kann nicht für das, was ein Parteimitglied sagt, irgendeine Garantie übernehmen. Aber ich kann garantieren, dass Sie in keiner offiziellen Stellungnahme der Partei oder in irgendeinem Dokument, das für uns Gültigkeit hat, irgendeine Aussage finden, die eine solche Ungeheuerlichkeit rechtfertigt, wie Sie sie hier am Mikrophon erzählt haben. Wir distanzieren uns in aller Form von einer solchen Aussage, wenn sie je von jemandem von uns hätte gemacht werden sollen.

Die grüne Fraktion hat wie die CVP- und die SP-Fraktion eine dringliche Interpellation zum Rechtsextremismus eingereicht, weil wir, wie wir in der Begründung schreiben, beunruhigt darüber sind, dass sich die Rechtsextremen immer ungenierter und immer häufiger in der Öffentlichkeit zeigen. Während sie bis vor kurzem noch das Licht der Öffentlichkeit gescheut haben wie der Teufel das Weihwasser - es war Journalisten nicht möglich, mit Vertretern dieser Szene z. B. Interviews zu machen, sie haben sich verweigert -, hat sich das inzwischen geändert. Sie treten immer unverblümter mit ihrem braunen Gedankengut in der Öffentlichkeit auf, weil sie sich ihrer Sache offensichtlich immer sicherer sind. Einer ihrer Exponenten, Roger Wüthrich, hat sogar die Unverfrorenheit gehabt, sich als Gesprächspartner der offiziellen Politik anzupreisen und quasi einen Deal aushandeln zu wollen: Verfolgungsfreiheit gegen begrenzt erlaubte Gewalt. Das muss man sich einmal vorstellen! Da droht einer unverblümt, dass Neonazis vermehrt Gewalt anwenden würden, wenn der Rechtsstaat rechtsextreme Gewalt nicht in einem bestimmten Masse zulasse, d. h., wenn der Rechtsstaat ihnen gegenüber nicht partiell ausser Kraft gesetzt werde.

Auf ein solches Ansinnen auch nur einzutreten hiesse, sich auf diese anmassende Logik einzulassen, und das wäre bereits ein Sieg der Rechtsextremen.

Frau Bundesrätin, es ist uns aufgefallen, dass Sie sich zu diesem Ansinnen nicht geäussert haben. Ist das eine bewusste Strategie, dass Sie das "tieffahren" wollen, oder wäre es auch eine Möglichkeit gewesen, sich öffentlich davon zu distanzieren? Ich gehe davon aus, dass es in Ihrem Departement niemanden gegeben hat, der sich auf dieses Ansinnen, quasi diesen Deal auszuhandeln, eingelassen hat. Ich möchte gerne, dass Sie dazu Stellung nehmen, warum Sie geschwiegen haben, ob das eine bewusste Strategie gewesen ist oder warum das so gewesen ist. Es wäre ja auch eine Möglichkeit gewesen, öffentlich zu sagen, dass es eine Logik sei, auf die Sie sich überhaupt nicht einlassen wollten.

Wir teilen die Einschätzung nicht, die von gewissen Leuten gemacht wird, wenn man sie auf Rechtsextremismus anspricht: dass es sich dabei bloss um ein paar verwirrte Spinner handle und dass man diese nicht ernst nehmen dürfe. Im Gegenteil: Wer ein solch rassistisches, gewalttätiges und demokratiefeindliches Gedankengut vertritt, wer mit Hassreden gegen Andersdenkende, Andersfarbige oder Andersgläubige auftritt, den kann man nicht ernst genug nehmen. Wir sind der Meinung, dass die permanente Hetze gegen die genannten Gruppen schwerwiegende Folgen für die Sicherheit, das Wohlbefinden und die Befindlichkeit der betroffenen Personen hat und dass es nicht angeht, dass jemand, der die "falsche" Hautfarbe oder die "falsche" Religion hat, in einem Rechtsstaat in Angst und Schrecken leben muss.

Wir sind ebenfalls der Meinung, dass solche Tendenzen auch für den demokratischen Rechtsstaat insgesamt negative Folgen haben. Wenn solche Umtriebe und Gewalttaten nicht konsequent geahndet und unterbunden werden, kann der Staat eine seiner Kernaufgaben, nämlich den Schutz der Minderheiten, nicht mehr garantieren. Das muss alle demokratisch gesinnten Leute in einer Demokratie alarmieren.

Zur Antwort des Bundesrates auf die erste Frage unserer Interpellation: Uns fällt auf, dass Sie, Frau Bundesrätin, und der Gesamtbundesrat zwar die Auswirkungen auf den Rechtsstaat ähnlich einschätzen wie wir, dass Sie aber - das finden wir in der Antwort unter Ziffer 1 doch bemerkenswert - kein Wort über die gezielte Frage nach der Gefährdung der Opfer verlieren. Es geht ja bei der Frage nach der Gefahr, die von Rechtsextremen ausgeht, nicht um eine abstrakte Frage der Gefährdung des Rechtsstaates im Sinne eines Staatsstreiches. Diese Gefahr besteht wirklich nicht. Aber es geht um die Gefährdung des Staates als Garant des Schutzes aller innerhalb seiner Grenzen lebenden Menschen - eben auch der Minderheiten. Diese haben ja nicht die Macht der Mehrheit, sondern nur den Schutz von Recht und Gesetz; diesen muss der Staat ihnen garantieren. Diese Funktion des Rechtsstaates ist in Gefahr.

Deshalb möchte ich von Ihnen, Frau Bundesrätin, wissen: Warum ist die Opferperspektive in der Antwort nicht erwähnt? Ist dies einfach ein Zufall?

Im Übrigen sind wir mit dem Dreisäulenkonzept im Grossen und Ganzen einverstanden und danken Ihnen für die seriöse und gründliche Beantwortung unserer Fragen.