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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-12-18

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-18

Wortprotokoll

Am 29. September hat der Bundesrat Entscheide zur Anpassung der Geldwäschereigesetzgebung an die revidierten Gafi-Empfehlungen sowie zur Teilrevision der Insiderstrafnorm getroffen. Gestützt darauf hat er am 8. Dezember dieses Jahres die Botschaft zur Teilrevision der Insiderstrafnorm zuhanden des Parlamentes verabschiedet. So viel zu den Fakten.

Nach beiden Sitzungen hat der Vorsteher des EFD an der bundesrätlichen Pressekonferenz die Medien über die Entscheide des Bundesrates orientiert. Wie Sie alle den öffentlich zugänglichen Unterlagen zu den Medienkonferenzen entnehmen können, habe ich dabei die Revision der Insiderstrafnorm nicht in Zusammenhang mit der Swissfirst Bank AG gebracht. Vielmehr habe ich stets darauf hingewiesen, zuletzt auch in einer "Tagesschau" ganz deutlich und mehrfach, dass der Bundesrat aktuell in den Medien diskutierte Vorfälle nicht kommentiert. Zudem habe ich auf Nachfrage von Medienschaffenden zur Swissfirst Bank AG stets auf die Unschuldsvermutung hingewiesen. Die Ausführungen zur Revision der Insiderstrafnorm stellen deshalb keine Vorverurteilung in irgendwelchen aktuell diskutierten Fällen dar.

Schliesslich ist es nicht Sache des Bundesrates, den Medienschaffenden ihre Formulierungen oder Schlussfolgerungen vorzuschreiben.