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Graf Maya · Nationalrat · 2006-12-19

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Im Namen der grünen Fraktion beantrage ich Ihnen hier, alle vier Minderheiten zu unterstützen.

Die grüne Fraktion begrüsst bei Buchstabe a, dass jegliches Verfahren zum Klonen von Menschen von der Patentierung ausgeschlossen werden soll. Damit gilt das Patentierverbot sowohl für das reproduktive wie auch für das therapeutische Klonen.

Bei Buchstabe b, wo es um den Ausschluss der Patentierung bei Verfahren zur Bildung von Mischwesen geht, wird nur von Menschen gesprochen, die tierische Gene tragen, nicht aber von Tieren mit menschlichen Genen, die demzufolge patentierbar wären. Nach dem Gesetzgeber soll beispielsweise ein transgenes Schwein, das menschliche Organe in sich trägt, patentierbar sein. Das akzeptieren wir nicht. Hier muss der Begriff "Mischwesen" extensiv ausgelegt werden und auch für Tiere mit menschlichen Genen gelten, wie es die Minderheit Leutenegger Oberholzer fordert.

Bei Buchstabe e beantragen wir Ihnen, ebenfalls der Minderheit zu folgen. Hier soll das Patentverbot gemäss Mehrheit nur für unveränderte, nicht aber für gentechnisch veränderte menschliche embryonale Stammzellen gelten. Sollen also unveränderte embryonale Stammzellen wegen der ihnen zukommenden Menschenwürde nicht patentierbar sein, gentechnisch veränderte hingegen schon, weil sie durch diese Manipulation quasi aus dem Schutzbereich der Menschenwürde heraustreten? Diese Argumentation ist unlogisch; schlimmer noch: Das kommt einer fatalen Auslegung der Würde-Zuordnung gleich. Würde soll ein Lebewesen nur erhalten, wenn es gewisse Eigenschaften aufweist, in diesem Fall ein unmanipuliertes Genom? Das Zentrale des Würde-Begriffs besteht jedoch gerade darin, dass er dem Würde-Träger Würde um seiner selbst willen zugesteht, also unabhängig von menschlichen Interessen oder gewissen Eigenschaften.

Mit der vorliegenden Unterscheidung von unmanipulierten Stammzellen - wir sprechen immer von menschlichen Stammzellen -, denen Würde zukommt, und manipulierten Stammzellen, denen die Würde entzogen wird, wird der Würde-Begriff selbst zur Disposition gestellt. Das lehnt die grüne Fraktion mit Nachdruck ab. Diese unglückliche Zweiteilung geht auf einen Entscheid unseres Parlamentes im Rahmen des Stammzellenforschungsgesetzes zurück. Nun sind wir gefordert, diesen Fehlentscheid zu korrigieren, zumal dies in der Volksabstimmung ein gewichtiger und heikler Diskussionspunkt war. Wir beantragen Ihnen daher, unbedingt der Minderheit Sommaruga Carlo zu folgen und veränderte embryonale Stammzellen auch von der Patentierung auszuschliessen.

Die Patentierung von embryonalen Stammzellen, ob sie verändert sind oder nicht, widerspricht zudem dem Gebot der Unentgeltlichkeit. Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe e der Bundesverfassung sagt: "Mit menschlichem Keimgut und mit Erzeugnissen aus Embryonen darf kein Handel getrieben werden." Diese Schutzbestimmung wird mit der Patentierbarkeit unterlaufen. Wer ein Patent auf eine genmanipulierte embryonale Stammzelle erhält, kann dafür Lizenzgebühren verlangen und aus potenziell menschlichem Leben hohe Profite schlagen. Bitte unterstützen Sie daher unbedingt die Minderheit Sommaruga Carlo. Der Appell geht dabei insbesondere an die CVP-Fraktion, die bei der Abstimmung über die menschliche embryonale Stammzellenforschung bei ihren Wählerinnen und Wählern für ein Ja geworben hat mit der Begründung, das Gesetz sei restriktiv und menschliche Embryonen würden nicht zur kommerziellen Ware. Sie können jetzt hier beweisen, liebe Mitglieder der CVP-Fraktion, dass Ihnen damit im Abstimmungskampf ernst war.

Dasselbe gilt auch bei Buchstabe f, wo die Minderheit Menétrey-Savary will, dass die Patentierung von menschlichen Embryonen generell verboten ist, auch wenn diese zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden.

Wir bitten Sie, diese Minderheit bei Buchstabe f wie auch die Minderheit bei Buchstabe g unbedingt zu unterstützen.