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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-12-19

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Wir stehen bei Artikel 2 Absatz 1, wo es um die Ausschlüsse von der Patentierbarkeit geht. Bei allen vier Abstimmungen werden wir jeweils dem Minderheitsantrag zustimmen, dem letzten, nämlich jenem zu Litera g, allerdings nur mehrheitlich. Ich möchte das wie folgt begründen: Bei Absatz 1 sind die Einleitung und der generelle Grundsatz eigentlich sehr schön umschrieben. Dem kann man zustimmen und dazu durchaus auch eine positive Meinung abgeben. Was aber konkret unter diesem allgemein gehaltenen Grundsatz zu verstehen ist, wo es um Menschenwürde und um die Würde der Kreatur geht, das ist dann eine andere Sache. Hier möchten die Minderheiten klarere, eindeutigere Bestimmungen und auch etwas engere Grenzen gesetzt haben.

Beim ersten Punkt, nämlich bei Litera b, geht es ja darum, auszudeutschen, was die Würde der Kreatur, die im Einleitungssatz von Absatz 1 sehr gut genannt wird, eigentlich bedeuten solle. Was ist darunter zu verstehen? Offensichtlich ist es so, dass der Bundesrat und die Mehrheit die Möglichkeit offenhalten wollen, Tiere mit menschlichen Genen zu versehen, entgegen der Minderheit, die diese Möglichkeit ausdrücklich ausschliessen will. Der Zusatz der Minderheit schafft Klarheit und liegt auch auf der grundsätzlichen Linie und Stossrichtung, wie sie in der Einleitung von Absatz 1 enthalten sind.

Bei Litera e ist der Unterschied nur, dass die Minderheit auch die veränderten menschlichen embryonalen Stammzellen und Stammzelllinien unter den Ausschluss von der Patentierung fallen lassen möchte. Das ist eine Konsequenz aus unserer Haltung bei Artikel 1. Ich muss das nicht näher kommentieren; ich kann auf unsere Ausführungen zu den Diskussionen bei Artikel 1 verweisen.

Bei Litera f geht es sodann darum, dass wir mit diesem Ausschluss in gewisser Art und Weise eine scheinbare Kollision mit bereits beschlossenen Gesetzen, nämlich mit dem Stammzellenforschungsgesetz und dem Transplantationsgesetz, haben. Aber es geht nicht darum, diese Möglichkeiten in der Forschung zu verbieten oder einzuschränken - das ist gelaufen -, sondern es geht um die Patentierung. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass hier die Patentierung sicher nicht am Platz ist, auch wenn das in den Gesetzen bezüglich der Patentierung ja vorgespurt ist.

Schliesslich zu Litera g: Die EVP/EDU-Fraktion wird hier nur mehrheitlich die Minderheit unterstützen. Diese Mehrheit der Fraktion ist aber doch der Meinung, dass es hier einmal mehr um die Konkretisierung dessen geht, was wir im Einleitungssatz unter "Würde der Kreatur" verstehen. Die [PAGE 1941] Minderheit unserer Fraktion glaubt hingegen, dass mit der Möglichkeit, die hier von der Kommissionsmehrheit bei Litera g aufgetan wird, Heilverfahren entwickelt werden können, die ohne den Patentschutz so nicht gefunden würden.

Wir empfehlen Ihnen, alle Minderheitsanträge, die jetzt zur Diskussion stehen, zu unterstützen.