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AB 70010

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Ich möchte den Kommissionssprechern danken, dass immer nur einer spricht, so geht das Ganze viel zügiger. Herzlichen Dank, dass immer nur einer spricht, es geht viel zügiger!

Wir sprechen jetzt nur zu den Artikeln 8a und 8b, nicht zu Artikel 8c. Bei Artikel 8a geht es um die Vermehrung patentierter biologischer Materialien. Ein Beispiel ist ein Bakterium, das Erdöl frisst und deshalb bei Ölunfällen eingesetzt werden kann. Der Käufer kann das Bakterium nicht in Erdöl legen, wo es sich vermehrt, und dann die neuentstandenen Bakterien ohne Lizenz des Patentinhabers verkaufen. Wenn er aber die Bakterien einsetzt, um ausgetretenes Öl bestimmungsgemäss in harmlose Stoffwechselprodukte der Bakterien umzuwandeln, und sich dabei die Bakterien vermehren, schuldet er keine zusätzliche Patentgebühr. Das will die Mehrheit bei Artikel 8a. Die Minderheit Menétrey-Savary dagegen will, dass solche Bakterien auch im Sinne des ersten Falles bewusst gezüchtet und verkauft werden können. Damit unterläuft sie das Patentrecht, und das wollen wir nicht. Die CVP-Fraktion stimmt deshalb mehrheitlich für den Antrag der Kommissionsmehrheit.

Zu Artikel 8b, "Genetische Information": Wenn die Erfindung ein Erzeugnis betrifft, das aus einer genetischen Information besteht, so erstreckt sich die Wirkung des Patentes auf das Material, in das diese genetische Information eingebracht wird, dies in Analogie zum bestehenden Recht. Wird beispielsweise ein patentiertes Ventil ohne Zustimmung des Patentinhabers in einen Motor eingebracht, so kann der Patentinhaber den Verkauf des Motors untersagen, sofern dieses Ventil dort die patentierte Funktion erfüllt. Dieser Grundsatz soll jetzt auch für patentierte genetische Informationen gelten. Sonst könnte der Patentschutz jederzeit durch einen Einbau umgangen werden, und das wollen wir nicht. Die CVP-Fraktion stimmt deshalb auch hier mehrheitlich für den Antrag der Kommissionsmehrheit.

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