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Huber-Hotz Annemarie · 2006-12-19

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2006-12-19

Wortprotokoll

Mit einem ersten Bericht im Jahre 2002 hat Ihnen der Bundesrat beantragt, die Machbarkeit des Vote électronique zu prüfen. Sie haben dieses Vorhaben grossmehrheitlich unterstützt, und heute können wir Ihnen bestätigen: Der Einsatz der neuen Technologien für die Volksabstimmungen ist machbar und sicher.

Ich danke den Fraktionssprechern und -sprecherinnen, die auf die erfolgreichen Pilotversuche hingewiesen haben und sich für eine schrittweise und risikobewusste Einführung und Weiterentwicklung dieses zukunftweisenden Vorhabens eingesetzt haben. Durch den Vote électronique werden die politischen Rechte der Stimmbevölkerung für die Zukunft nachhaltig unterstützt. Mit dem Vote électronique können die Voraussetzungen für den langfristigen Erhalt der direktdemokratischen Institutionen der Schweiz in einer sich rasch modernisierenden Gesellschaft geschaffen werden.

Hätte sich die Eidgenossenschaft im 19. Jahrhundert nicht fit gemacht für die Urnenabstimmung, so wäre die halbdirekte Demokratie heute gar nicht mehr praktikabel. Landsgemeinden waren in kleinen Kantonen und bei sehr beschränktem Stimmrecht möglich. 1879 hatte die Eidgenossenschaft noch keine 640 000 Stimmberechtigten. Heute sind es beinahe achtmal mehr, nämlich 4 880 000.

Das zwanzigste Jahrhundert musste sich vom Urnengang weitgehend lösen und die briefliche Stimmabgabe ermöglichen, um den Trend zur Stimmabstinenz zu brechen. Die briefliche Stimmabgabe wurde 1994 vom Parlament einstimmig umfassend liberalisiert. Bis sie sich durchsetzte, vergingen zehn Jahre. 1998 stimmte knapp die Hälfte der Stimmberechtigten brieflich, 2005 waren es 82 Prozent.

Die Begleitforschungsergebnisse der Vox-Analysen lassen Ähnliches für den Vote électronique erwarten. Aber zu übertriebener Eile gibt es keinen Anlass und zum Abbruch der Übung noch weniger, denn ein Abbruch käme wesentlich teurer zu stehen. Ziel muss es sein, künftigen Generationen die direktdemokratische Teilnahme auch unter veränderten Lebensbedingungen zu ermöglichen, das heisst, sie auf eine Weise zu erhalten, die ihren künftigen Lebensgewohnheiten entspricht. Dieses Ziel muss erreicht werden, ohne dass eidgenössische Urnengänge gefährdet werden. Und das bedeutet: Sicherheit geht vor Tempo.

Auf diesem Weg möchte der Bundesrat weiterfahren, ebenso konsequent wie behutsam. Die erfolgreich angelaufenen Versuche zum Vote électronique sollen nach Bewilligung des Bundesrates weitergeführt werden. Neu soll der Bundesrat auch ermächtigt werden, Kantonen nach längerdauernden erfolgreichen Versuchsreihen zu gestatten, den Vote électronique für eine gewisse Periode bei eidgenössischen Volksabstimmungen einzusetzen.

Die behutsame Weiterentwicklung des Vote électronique bringt verschiedene Vorteile. Der Bundesrat hat bereits in seinem Bericht von 2002 dargelegt, dass sich der Vote électronique schliesslich selber am Markt durchsetzen muss. Zu übertriebener Eile besteht also auch aus dieser Sicht kein Anlass. Jeder Kanton soll selber entscheiden können, ob und wann er dieses neue Mittel einführen und welchem System er den Vorzug geben will. Ein flächendeckender Durchbruch des Vote électronique ist also nicht über Nacht zu erwarten, wie dies auch bei der brieflichen Stimmabgabe der Fall war. Die zeitliche Erstreckung bringt aber den Vorteil, dass einführungswillige Kantone und Gemeinden die Übernahme des Vote électronique zeitlich auf die Einführung neuer Hard- und Software abstimmen und so die Einführungskosten entscheidend senken können. Ganz nebenbei mag so die Schweiz dabei auch mit verschiedenen Lösungen vertraut gemacht werden, was sich im künftigen Standortwettbewerb bei der Bereitstellung von Infrastruktur für demokratische Prozesse rund um den Erdball als ein Plus erweisen sollte.

Wichtig und prioritär ist aus der Sicht des Bundesrates die Einführung des Vote électronique für die Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen. Hier geht es in einem ersten Schritt darum, parallel zur Weiterführung der Versuche mit dem Vote électronique die kantonsweise Harmonisierung und Zentralisierung der Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer rasch voranzutreiben. Wenn dies der Fall ist, werden die Auslandschweizer den Vote électronique auch benutzen können. Ihre Zahl ist aber vergleichsweise gering. Für Auslandschweizer ist ein besonderes Stimmregister nötig; eine Gemeinde muss deshalb die kritische Masse erreichen, damit sich der Aufwand für sie lohnt. Aber diese kantonsweise Harmonisierung der Stimmregister für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer wird dazu führen, dass auch für sie die elektronische Stimmabgabe wird umgesetzt werden können.

Die elektronische Stimmabgabe für Nationalratswahlen ist erst in einer weiteren Etappe anzugehen, ebenfalls das elektronische Unterzeichnen von eidgenössischen Volksbegehren, von Volksinitiativen und Referenden sowie von Wahlvorschlägen, was ein wesentlich komplexerer Vorgang sein wird.

Ich fasse zusammen: Damit sich der Vote électronique durchsetzen kann, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Die wichtigste davon ist Sicherheit. Manipulationen müssen ausgeschlossen werden können, damit das Stimmgeheimnis sichergestellt bleibt. Die bundesrätlichen Vorstellungen zum weiteren Vorgehen in Sachen Vote électronique räumen also der Risikokalkulation den obersten Platz ein.

Ich bitte Sie, vom Bericht des Bundesrates in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie das hier mit Begeisterung tun, freut mich das, und das freut wahrscheinlich auch Herrn Guisan, der nämlich dieses Vorhaben mit einem Postulat vor einiger Zeit angeregt hat.

Ich bitte Sie auch, auf die Vorlage 3 einzutreten.