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AB 70069

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich, nicht zuletzt auf Anraten der verwaltungsinternen Redaktionskommission, schlussendlich entschieden, in Absatz 1 im zweiten Satz festzuhalten, dass der Bundesrat "die Haltung der Bundesversammlung" zu vertreten hat und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, "die Haltung der Bundesbehörden". Es geht darum, einen präzisen Begriff zu verwenden, welcher auch die verfassungsmässige Kompetenzordnung konkret wiedergibt. Die Stellungnahme des Bundesrates hat die Kommission in ihrer Haltung bestärkt, Klartext zu sprechen.

Nun zum Antrag Müller Philipp: Dieser Antrag will ebenfalls klarstellen, dass der Bundesrat keine von der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung abgeben darf. Seine Formulierung ist letztendlich noch konkreter und in der letzten Konsequenz vermutlich noch restriktiver als jene der Kommission. Sie bezieht sich nur auf die Abstimmungsempfehlungen, was letztlich nur Zustimmung oder Ablehnung bedeuten kann. Der Bundesrat könnte nicht auf die Abgabe einer Abstimmungsempfehlung verzichten, da dies ein Abweichen von der Abstimmungsempfehlung des Parlamentes bedeuten würde. Oder positiv formuliert bedeutet der Antrag Müller Philipp: Der Bundesrat vertritt die Abstimmungsempfehlung der Bundesversammlung.

Herr Müller hat seinen Antrag negativ formuliert. Demgegenüber umfasst die Formulierung der Kommission "die Haltung der Bundesversammlung" den Beschluss des Parlamentes in seiner Gesamtheit. Der Bundesrat hat das Volk über diesen Beschluss zu informieren, kann aber auch die Entstehung des Beschlusses und damit auch seinen eigenen ursprünglichen Vorschlag und Gedankengang erläutern.

Nun zum Antrag Stamm: Dieser Antrag lag der Kommission ebenfalls nicht vor. Ich bin Herrn Stamm aber dankbar für seine Aussage hier vor dem Mikrofon, dass das Problem nicht eines von links oder rechts sei. Man hatte in der Vergangenheit tatsächlich häufig das Gefühl - und es gab in dieser Debatte Redner, die dieses Gefühl verstärkt haben -, dass es nicht das Gleiche ist, wenn zwei Bundesräte zeitversetzt das Gleiche tun. So gesehen kann ich der Argumentation von Herrn Stamm durchaus folgen. Ich bitte Sie aber gleichwohl, den Antrag Stamm abzulehnen. Weshalb? Er ist nicht nötig, weil in Absatz 2 die Schranken gesetzt sind, die Herr Stamm in einem zusätzlichen Absatz 3 einbauen will. Absatz 1 schreibt ganz klar vor, dass der Bundesrat die Haltung der Bundesversammlung zu vertreten habe, und das ist immerhin die Mehrheit des Ständerates und die Mehrheit des Nationalrates.

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