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Stamm Luzi · Nationalrat · 2006-12-19

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-19

Wortprotokoll

Ich möchte Sie auf ein formelles Problem aufmerksam machen, nämlich darauf, dass die parlamentarische Initiative Burkhalter eigentlich eine komplizierte staatsrechtliche Situation geschaffen hat, und zwar nicht nur, weil der Bundesrat plötzlich sagt, er wolle sich vorbehalten, auch von der Parlamentsmeinung abweichende Empfehlungen abgeben zu können, was die Sache noch mehr verkompliziert. Aber schon die parlamentarische Initiative Burkhalter allein kompliziert die Angelegenheit. Weshalb? Wir haben eine Volksinitiative, bei der die Frist ablaufen würde. Deshalb brauchen wir einen Gegenvorschlag, damit wir die Frist verlängern können. Nun muss man aber ernstlich infrage stellen, ob es sich wirklich um einen Gegenvorschlag handelt.

Die Initianten der Volksinitiative haben sich Sorgen gemacht, dass der Bundesrat eine zu aktive Rolle spielt. Ihre Bedenken sind klar. Sie sagen sich, wenn sich der Bundesrat wie eine politische Partei verhält mit den immensen Mitteln, die er zur Verfügung hat, dann ist jeweils gegen diesen Bundesrat kein Kraut gewachsen, auch wenn da irgendwelche 100 000 Bürger Unterschriften gesammelt haben.

Es stellen sich u. a. zwei Probleme:

1. Der Bürger, der anderer Meinung ist als der Bundesrat, ist gezwungen, praktisch gegen den Bundesrat persönlich zu kämpfen. Das ist ein Riesenproblem, das langfristig die Glaubwürdigkeit des Bundesrates zerstört.

2. Der Bundesrat, wie er in der Schweiz zusammengesetzt ist - mit sieben Mitgliedern -, sollte eigentlich für die ganze Bevölkerung da sein. Es sollte nicht so sein, dass jeweils am Sonntagabend nach Volksabstimmungen die Hälfte der Bevölkerung auf den Bundesrat "hässig" ist, weil sie gegen den Bundesrat verloren hat. Das sollte nicht vorkommen.

Also haben die Initianten sich gesagt: Wir wollen eine Volksinitiative kreieren, die den Bundesrat vor Abstimmungen zurückbindet. Wenn Sie jetzt die parlamentarische Initiative Burkhalter inklusive des Zusatzantrages Müller Philipp anschauen, stellen Sie fest, dass diese genau in die andere Richtung geht. Denn damit wird eine aktive Rolle des Bundesrates statuiert. Ein Gegenvorschlag wäre aber definitionsgemäss ein Vorschlag, der in die gleiche Richtung geht wie eine Volksinitiative. Der Gedanke eines Gegenvorschlages muss sein: Die Initiative will etwas Bestimmtes, und mit dem Gegenvorschlag geht man in die ähnliche Richtung, damit das Volk eine echte Wahlmöglichkeit hat. Hier aber geschieht das Gegenteil.

Damit wird eine unmögliche Situation geschaffen: Was sollen jetzt die Initianten tun? Ich gehöre übrigens nicht zu ihnen, ich habe nie unterschrieben. Ich habe Kontakt mit ihnen, aber ich bin mit den Initianten nicht "identisch". Was sollen diese jetzt tun? Wenn der aufgrund der parlamentarischen Initiative Burkhalter erarbeitete Entwurf zum Gesetz wird, müssen sie wieder Unterschriften sammeln gehen und das Referendum ergreifen. Sie müssen dann schauen, dass ihre Volksinitiative und das, was wir jetzt als Gesetzestext formulieren, möglichst gleichzeitig zur Abstimmung kommen. Es ist eine ganz seltsame Problematik geschaffen worden, die eigentlich viel zu wenig Aufmerksamkeit erhalten hat.

Zusammengefasst schliesse ich mich völlig den Worten meines Vorredners an: Stimmen Sie für Nichteintreten, denn die Vorlage ist zu wenig konkret, sie ist zu wenig durchdacht, zu schwammig; sie ist ein untauglicher Versuch. Stimmen Sie eventualiter dem Rückweisungsantrag zu. Wenn wir bis zur Behandlung der Initiative kommen, bitte ich Sie - aber dazu rede ich später -, meinen Antrag gutzuheissen, damit sich der Bundesrat wenigstens nicht wie eine politische Partei mit Propaganda und Abstimmungskämpfen beschäftigen darf.