Fluri Kurt · Nationalrat · 2006-12-19
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Die Stellungnahme des Bundesrates vom 8. November 2006 hat Brisanz in die ganze Geschichte gebracht, indem er sich ausdrücklich vorbehalten hat, eine von der Mehrheit unseres Parlamentes abweichende Abstimmungsempfehlung abzugeben.
Wir sind folgender Auffassung: Das Gutachten des Bundesamtes für Justiz ist für uns schlüssig. Es hält in seinen Schlussfolgerungen fest, dass der Bundesrat die verfassungsrechtliche Pflicht hat, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hinreichend über die Abstimmungsvorlagen zu informieren und den Standpunkt der Bundesversammlung darzulegen. Er kann auch darlegen, welche Haltung er ursprünglich vertreten hat und welche Argumente für diese Haltung sprechen. Das sei Teil des gesamten Entscheidungsprozesses, der Meinungsbildung der Stimmberechtigten.
Weiter spricht laut Bundesamt für Justiz nichts dagegen, dass der Bundesrat zusammen mit der Bundesversammlung eine einheitliche Abstimmungsempfehlung abgibt, indem er im Abstimmungsbüchlein sagt: Bundesrat und Bundesversammlung empfehlen Ihnen die Annahme oder die Ablehnung des Gesetzes oder der Initiative. Aber das Gutachten sagt ganz klar, dass der Bundesrat keine Abstimmungsempfehlung abgeben kann, die von derjenigen des Parlamentes abweicht. Das ist auch hinreichend belegt. Darauf bauen wir auf, wenn wir hier jetzt den Antrag Müller Philipp zur Annahme empfehlen.
Unserer Auffassung nach unternimmt die Mehrheit der SPK mit ihrem zweiten Satz den untauglichen Versuch, den Bundesrat zu einer anderen Meinung zu zwingen. Dieser Versuch ist untauglich, weil es eine unechte, rein formelle und rein äusserliche Loyalität zur Mehrheit der Bundesversammlung wäre. Gemäss der Formulierung des Antrages Müller Philipp wäre der Bundesrat lediglich verpflichtet, die Meinung der Bundesversammlung im Sinne der Absätze 1 und 2 desselben Artikels objektiv darzulegen und nicht aktiv zu bekämpfen. Er dürfte also nicht aktiv eine andere Meinung als die der Bundesversammlung vertreten, er soll aber nicht gezwungen werden, aktiv eine andere Meinung als die seinige zu vertreten. Im Bundesbüchlein würde es im Zweifelsfall also heissen: Das Parlament empfiehlt Ihnen die Annahme der Vorlage XY. Der Bundesrat darf darlegen, wieso er ursprünglich eine andere Auffassung hatte, aber er darf gemäss dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz keine andere Empfehlung abgeben.
Es ist dies die liberalere Haltung, aber auch die realistischere Haltung. Wenn ich zum Beispiel, entgegen meiner Überzeugung, an einer Gemeindeversammlung oder Urnenabstimmung vor dem Volk die Mehrheit des Gemeinderates vertreten muss, werde ich das nie mit demselben Engagement machen können, wie wenn das meine eigene Überzeugung wäre. Das ist auch beim Bundesrat der Fall. Ich habe den Eindruck, dass wir uns Illusionen machen, wenn wir an der Formulierung der SPK festhalten. Es wird immer bemerkbar sein, welche Meinung der Bundesrat effektiv vertritt. Deshalb sollte er nicht dazu gezwungen werden, entgegen dieser Auffassung zu argumentieren.
Bei der CVP sehe ich gewisse Widersprüche. Erstens handelt es sich hier um den Antrag der SPK und nicht um denjenigen des Bundesrates. Und dann verstehe ich nicht, wie die CVP einerseits freiere Äusserungsmöglichkeiten seitens des Bundesrates will und anderseits den Antrag Müller Philipp ablehnt. Unser Antrag gibt ihm ja mehr Möglichkeiten. Er muss nicht entgegen seiner Auffassung die Mehrheit vertreten, er darf aber keine ablehnende Haltung vertreten. Das ist liberaler, das ist aber auch realistischer. Stellen Sie sich Abstimmungskämpfe vor, wo der Bundesrat entgegen seiner Überzeugung eine andere Auffassung vertreten muss. Dass [PAGE 1970] er informieren soll, ergibt sich aus den übrigen Bestimmungen dieses Artikels.
Den Einzelantrag Stamm lehnen wir ebenfalls ab. Es ist eine Selbstverständlichkeit, die sich aus dem ersten Satz von Absatz 1 und aus Absatz 2 ergibt. Der Umkehrschluss von Herrn Stamm ist natürlich nicht zutreffend. Wenn wir diesen Antrag ablehnen, heisst das nicht, dass wir eine Abstimmungskampagne und Propaganda des Bundesrates wollen, sondern wir wollen ihn anweisen, ganz klar und umfassend zu informieren, sachlich, transparent und verhältnismässig.
Ich bitte Sie also, den Antrag Müller Philipp im Sinne einer realistischen, liberalen Abstimmungskampfführung zu unterstützen und den Einzelantrag Stamm abzulehnen.