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preparatory:AB 70162

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-05

Wortprotokoll

Noch kurz zum neuen Absatz 3bis von Artikel 56, hier geht es um Vergünstigungen.

Diese Bestimmung steht im Kontext der Wirtschaftlichkeit der Leistungen und hat an und für sich nicht direkt mit dem Thema Managed Care zu tun. Trotzdem soll nun die Frage der Weitergabe der Vergünstigungen in dieses Gesetz aufgenommen werden, was seit Jahren diskutiert wird und immer wieder zu Problemen führt. Es handelt sich konkret um Vergünstigungen, die von Personen oder Einrichtungen gewährt werden, welche Arzneimittel oder der Untersuchung oder Behandlung dienende Mittel oder Gegenstände liefern. Im Bereich der Krankenversicherung hat der Leistungserbringer Vergünstigungen grundsätzlich weiterzugeben. Trotzdem sind immer wieder Probleme entstanden, weil es keine individualisierten Vergünstigungen sind. Deshalb soll neu nun vorgesehen werden, dass die gewährten Vergünstigungen zumindest der gesamten versicherten Gemeinschaft zugutekommen müssen. Entsprechend sollen sie künftig der gemeinsamen Einrichtung, d. h. der Stiftung nach Artikel 18 des KVG, überwiesen werden. Der Bundesrat bestimmt über die Verwendung der Gelder.

Die Kommission hat mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

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