David Eugen · Ständerat · 2006-12-05
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-05
Wortprotokoll
Ich sehe in dieser Bestimmung eine Chance, insbesondere für die hochspezialisierten Schweizer Spitäler in den Grenzregionen. Für mich zum Beispiel sind Basel, aber auch Genf hier klar angesprochen und haben damit eine grosse Chance, eigentlich auch das Hinterland im umliegenden Ausland für ihre Leistungen zu gewinnen, weil das Hinterland in der Schweiz ja begrenzt ist. Das bedeutet aber, dass man mit den Gesundheits- und Versorgungsstrukturen des Auslandes zusammenarbeiten muss. Ich sehe in dieser Bestimmung - und ich hoffe, dass sie der Bundesrat dann auch so umsetzt -, dass man diese Chance eröffnet. Ich bin sowieso der Meinung, dass wir in der Schweiz sehr gute Infrastrukturen und hohe Qualität haben. Wir sollten uns einmal damit befassen, dass diese Strukturen eben auch für weitere Patientenkreise als nur für die schweizerische Bevölkerung eingesetzt werden können. Das würde natürlich auch arbeitsrelevant für die Schweiz. Wenn zum Beispiel das Unispital Basel mehr für die Region Schwarzwald eingesetzt werden kann, als das heute der Fall ist, müssten wir nicht so sehr darüber diskutieren, ob wir jetzt in der Spitzenmedizin zu viele Kapazitäten haben. Dann findet dieses Spital seine Rechtfertigung mit der zusätzlichen Bevölkerung, die eben dann in dieses Spital gehen kann. Diese Bestimmung ermöglicht das, aber sie bedingt natürlich, dass man über die Grenze hinweg mit den Gesundheitsstrukturen des Nachbarlandes Vereinbarungen treffen kann.
Was diese Bestimmung meines Erachtens nicht anvisiert und was durch das geltende Recht vorgegeben ist, ist die sogenannte passive Dienstleistungsfreiheit. Diese passive Dienstleistungsfreiheit bedeutet, dass ein schweizerischer Patient das Recht hat, sich im Ausland behandeln zu lassen. Sie ergibt sich aus den bilateralen Verträgen; darüber sind ja auch Justizverfahren im Gange. Man muss vielleicht abwarten, wie diese Justizverfahren herauskommen. Die bis jetzt vorhandenen Urteile stützen die Rechte der Schweizer Patienten, diese passive Dienstleistungsfreiheit auch in Anspruch zu nehmen.