Lexipedia

Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-10-05

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-10-05

Wortprotokoll

Ganz im Sinne der von Ihrem Präsidenten gewünschten Effizienz beschränke ich mich darauf, zum umstrittenen Artikel 10ter zu sprechen.

Dass eine zweite Einvernahme nicht die Regel sein soll, damit bin ich durchaus einverstanden. Wenn aber die Kommissionsmehrheit eine zweite Befragung allein in dem Fall zulassen will, in dem die Parteien bei der ersten Einvernahme ihre Rechte nicht ausüben konnten, greift das meines Erachtens zu kurz. Es kann Situationen geben, in denen auf eine zweite Einvernahme des Kindes nicht zu verzichten ist. Eine einzige Einvernahme ist ja nicht viel. Das Kind kann dabei gehemmt gewesen sein, oder es können in den weiteren Ermittlungen Fragen an das Kind auftauchen, die für die Wahrheitsfindung wichtig sind. Mit dem Vorbehalt der Mehrheit können die auf dem Spiel stehenden Interessen nur ungenügend gewahrt werden. Zwingende Interessen des Kindes oder auch der Ermittlungen sollten zu einer zweiten Einvernahme berechtigen können. Insofern erscheint der Antrag der Minderheit der Kommission zweckmässiger.

Zur Frage von Frau Goll: Die Arbeiten zur Revision des Opferhilfegesetzes laufen. Sie sollten meines Wissens bis gegen Ende des nächsten Jahres fertig sein. Ich werde das Bundesamt für Justiz bitten, Ihnen zu diesem Punkt eine detaillierte Auskunft zu geben.