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Goll Christine · Nationalrat · 2000-10-05

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-10-05

Wortprotokoll

Das Thema sexuelle Ausbeutung von Kindern wird heute in der Öffentlichkeit und in den Medien breit diskutiert. Sexuelle Ausbeutung von Kindern ist kein Tabuthema mehr. Dazu beigetragen haben namentlich Beratungsstellen und Frauenprojekte, die sich seit Jahren parteilich mit der Situation von gewaltbetroffenen Kindern und Jugendlichen auseinander setzen.

Ein Tabu besteht aber nach wie vor, nämlich das Tabu, differenziert hinzuschauen, wenn es um sexuelle Ausbeutungsverhältnisse gegenüber Kindern geht. Es handelt sich dabei nicht einfach um die sexuelle Handlung als solche - "sexuelle Handlungen mit Kindern" ist auch die Begrifflichkeit, die in Artikel 187 des Strafgesetzbuches gebraucht wird -, bei der sexuellen Ausbeutung von Kindern geht es vielmehr um einen klaren Machtmissbrauch, der auch mit der strukturellen Gewalt in unserer Gesellschaft verknüpft ist. Gerade deshalb braucht es auch politische Massnahmen.

Im Zentrum meiner Parlamentarischen Initiative steht nicht nur die Frage der Verjährungsfrist, denn die strafrechtliche Ahndung von sexueller Gewalt gegenüber Kindern allein bietet für den präventiven Bereich keine Gewähr. Zu unterschätzen ist allerdings auch nicht die vollständige Rehabilitation von Opfern von sexueller Gewalt, wenn sie die Möglichkeit erhalten, die Täter eben auch zur Verantwortung zu ziehen. Immerhin hat sich in den Bestimmungen des Strafgesetzbuches, aber auch in den Köpfen der meisten Politiker und Politikerinnen bis hin zum Bundesrat einiges bewegt. Die Herabsetzung der Verjährungsfrist auf fünf Jahre bei der Sexualstrafrechtsrevision zu Beginn der Neunzigerjahre kam einem eigentlichen Freipass für die Täter gleich. Seit 1997 gilt immerhin wieder eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Der Bundesrat selbst schlägt für die nächste Revision vor, dass die Verjährungsfrist erst mit dem Mündigkeitsalter, also wenn das Opfer 18 Jahre alt ist, zu laufen beginnt.

Im Zentrum meiner Initiative stand jedoch die Verbesserung des Schutzes minderjähriger Opfer. Der geeignete Rahmen, um dies zu regeln, ist das Opferhilfegesetz. Dieses Ziel kann nur erreicht werden durch eine Professionalisierung der Arbeit aller Personen, aller Behörden und Stellen, die mit dieser Problematik befasst sind. Es geht darum, die Not von betroffenen Kindern und Jugendlichen differenziert mit dem Ziel wahrzunehmen, deren Selbstachtung und Integrität zu wahren beziehungsweise wiederherzustellen. Die Reaktion des Umfeldes der Betroffenen und der Öffentlichkeit ist entscheidend, denn mit dem Bekanntwerden der sexuellen Ausbeutung tritt für die Betroffenen erneut eine Krise ein. Es geht darum, die Opfer nicht auf Lebenszeit als Opfer abzustempeln; dies bedingt, die Not der Betroffenen in ihrer Vielschichtigkeit zu sehen. Dabei - und das ist mir besonders wichtig - muss jeder Voyeurismus bei der Einvernahme, im Gerichtssaal und in der Beratungssituation verhindert werden.

Die Instrumente und die Mittel dazu habe ich im Wortlaut meiner Initiative aufgelistet.

Es geht erstens darum, auf eine mehrfache Befragung der Opfer zu verzichten, um eine erneute oder wiederholte Traumatisierung zu vermeiden. Es geht zweitens um den Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie Videoaufnahmen, was in einigen Kantonen, etwa im Kanton Zürich, bereits Praxis ist. Es geht drittens darum, die Konfrontation des Opfers mit dem Täter zu vermeiden, und zwar gerade deshalb, weil es Tatsache ist, dass die allermeisten Übergriffe im familiären und sozialen Nahraum der Kinder geschehen. Es geht viertens darum, die Anhörung eines sexuell ausgebeuteten Kindes durch eine ausgebildete Fachperson vorzunehmen. Es geht fünftes um eine spezifische Weiterbildung der Polizei- und Ermittlungsbehörden, die mit Fällen sexueller Ausbeutung von Kindern befasst sind. Es geht sechstens vor allem um eine verbesserte Information zugunsten der Betroffenen, damit sie auch wissen, welches überhaupt ihre rechtlichen Möglichkeiten sind. Und es geht siebtens und letztens um verbesserte Rahmenbedingungen für das Geltendmachen von Entschädigungs- und Genugtuungsansprüchen.

Nach bald sechs Jahren liegt nun die Umsetzung meiner Parlamentarischen Initiative als Teilrevision des Opferhilfegesetzes auf dem Tisch. Das ist Zeit und Anlass, Bilanz zu ziehen.

Die Beratungen der Subkommission und der Kommission für Rechtsfragen, an denen ich als Initiantin teilnehmen konnte, fanden unter Anhörung kompetenter Fachleute in einem angenehmen Klima und vor allem mit einem gewachsenen Bewusstsein für die Problematik statt. Die allermeisten meiner Anliegen wurden umgesetzt, indem im Bereich der Opferhilfe Verfahrensbestimmungen aufgestellt wurden, die für die Kantone als Minimalstandards Gültigkeit haben müssen. Das ist auch absolut notwendig, weil derzeit je nach Kanton derart unprofessionell gehandelt wird, dass sich dadurch die Not und das Leiden der Betroffenen noch verstärken können. Mit den erarbeiteten Minimalregeln kann die psychische Belastung eines Verfahrens immerhin schweizweit möglichst klein gehalten werden.

Kritische Bemerkungen erlaube ich mir dennoch in einem Punkt: Obwohl die Kommission der Meinung ist, dass die Verwirkungsfrist für die Einreichung von Gesuchen für Entschädigung und Genugtuung von heute zwei Jahren zu kurz sei, hat sie darauf verzichtet, dieses Anliegen bereits jetzt aufzunehmen. Es ist für mich nicht verständlich, dass man noch länger zuwarten will. Die heutige zweijährige Verwirkungsfrist ist äusserst kurz und bringt das nach wie vor bestehende Unverständnis und Unvermögen gegenüber Opfern von Sexualdelikten zum Ausdruck. Damit werden Betroffene der Möglichkeit beraubt, Beiträge für die in vielen Fällen wichtigen, existenziellen Therapien zu erhalten. Die Kommission hat sich in diesem Punkt für einen Aufschub entschieden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang eine Frage an Frau Bundesrätin Metzler richten: Wann ist die geplante Teilrevision des Bundesrates zum Opferhilfegesetz zu erwarten? Immerhin hat der Nationalrat in der Frage der Verwirkungsfrist bei Genugtuungs- und Entschädigungsansprüchen meiner Parlamentarischen Initiative Folge gegeben, und der Bundesrat hat sich auch bereit erklärt, eine entsprechende Motion von mir vom 16. Dezember 1994 (94.3574) als Postulat entgegenzunehmen. Ich möchte von Frau Bundesrätin Metzler gerne wissen, auf wann diese Änderung im Opferhilfegesetz geplant ist.

[PAGE 1175] Die SP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Leuthard, und zwar deshalb, weil diese Formulierung dem verbesserten Schutz Minderjähriger gerechter wird.

Zum Schluss: Es bleibt zu hoffen, dass der Ständerat die Vorlage nicht auf die lange Bank schiebt. Wir brauchen eine rasche Umsetzung dieser Bestimmungen in die Praxis, damit Opfer nicht ihr Leben lang Opfer bleiben oder gar mit subtilen Schuldzuweisungen zu Opfern gemacht werden, sondern aufrecht durch das Leben schreiten können.