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Jenny This · Ständerat · 2006-12-06

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-06

Wortprotokoll

Ich wage zwar nach diesem Votum Herrn Kollege Pfisterer fast nicht mehr zu widersprechen - aber eben nur fast. Nachdem das Verbandsbeschwerderecht mittlerweile doch Formen angenommen hat, die schon lange nicht mehr dem Willen des Gesetzgebers entsprechen, könnte man nach meiner - allerdings unmassgeblichen - Auffassung dieses Gesetz problemlos ersatzlos streichen. Da dies leider ein frommer Wunsch bleiben wird, möchte ich Sie bitten, mindestens der Minderheit zu folgen.

Die Beurteilung bezüglich Umweltverträglichkeitsprüfungen muss sich an geltende Vorschriften und Gesetze halten und nicht an unsichere Theorien. Ebenfalls ist auf Untersuchungen, die nur Verzögerungen und hohe Kosten verursachen, tunlichst zu verzichten. Das sei eine Selbstverständlichkeit, würde man meinen; das ist es aber nicht, und genau darum muss es im Gesetz verankert sein. Das Hauptproblem liegt doch in der zunehmenden Machtanmassung privater Organisationen bei der Verteidigung öffentlicher Interessen im Umweltbereich. Der schleichenden Kompetenzverschiebung von Behörden zu Umweltverbänden muss Einhalt geboten werden. Hier können wir heute ein Zeichen setzen. Es kommt dazu, dass das Recht laufend durch Vereinbarungen ersetzt wird und die Verbände daraus Kapital schlagen wollen. Alleine bei der Migros sind nach heutigem Stand infolge Einsprachen Projekte von 853 Millionen Franken blockiert. [PAGE 973] Das sind die eigentlichen Arbeitsplatzkiller; das sind unsere grossen Probleme in der Wirtschaft. Wir müssen uns doch hier die Frage stellen: Wer vertritt denn in unserem Staat die öffentlichen Interessen, nachdem sich das Volk bereits für ein Projekt ausgesprochen hat: der Staat - d. h. die demokratisch gewählten Behörden - oder die Verbände? Hier geht es letztlich auch um das Konkurrenzverhältnis zwischen Staat und privaten Organisationen. Dass private Organisationen die öffentlichen Interessen nach einer Volksabstimmung mit grösserer Legitimation wahrnehmen können, wage ich doch zu bezweifeln, und es ist eher unwahrscheinlich. Nur der Rechtsstaat - und nur er - kann vor Willkür schützen.

Artikel 10a Absatz 1a will eigentlich nichts anderes, als dass der Volkswille vollzogen wird. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit, und deshalb möchte ich Sie bitten, der Minderheit zu folgen.