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Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-06

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-06

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Darf ich Sie daran erinnern, dass wir die Eintretensdebatte bereits am 6. Oktober 2005 geführt haben? (Heiterkeit) Diese Bemerkung gilt für den ganzen Vormittag.

Zum Minderheitsantrag, Artikel 10a Absatz 1a zu übernehmen: Hier möchte ich nur auf eines hinweisen. Es ist gesagt worden, und ich habe auch betont, dass es an sich eine Selbstverständlichkeit ist: Wir haben die Bundesverfassung, welche die Anweisung gibt, nämlich in Artikel 5 Absatz 2: "Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein." Das müssen der Richter und jede Behörde anwenden; es ist eigentlich klar. Jetzt sagt Herr Schmid, wir müssten den Behörden noch genaue Anweisungen geben, wie sie dann die Interessenabwägung vornehmen müssen; das kann man an sich unterstützen. Vor allem muss sich die Behörde überlegen, dass es noch einen Volksentscheid gibt. Das ist an sich auch eine Selbstverständlichkeit. Hier möchte ich nur auf eines aufmerksam machen, selbst wenn Sie dann der Minderheit zustimmen würden: Die Entscheide der Volksabstimmungen sind zu relativieren. Vielfach werden solche Abstimmungen in einem Projektstadium durchgeführt. In diesem Projektstadium ist noch nicht sichergestellt, dass alle Detailvorschriften des Rechtes eingehalten sind. Oft sind in diesem Stadium nur die Grundzüge eines Vorhabens dargelegt und enthalten. Es braucht in der Folge die Behörde gleichwohl, welche die Gesetze anwendet. Wer macht die Gesetze? Die Gesetze werden unter anderem in diesem Rat gemacht.