Leuthard Doris · Nationalrat · 2000-10-05
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-05
Wortprotokoll
Der Antrag der Minderheit zu Artikel 10ter Absatz 3 unterlag in der Kommission mit 9 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, also äusserst knapp.
Es geht materiell um eine Nuance in diesem Artikel. Dem Grundsatz nach, das haben Sie von den Kommissionssprechern gehört, sollen Kinder in der Regel nur einmal befragt werden, um ihre psychische Belastung so gering wie möglich zu halten. Daran soll nicht gerüttelt werden. Die erste Einvernahme findet aber in der Regel am Anfang eines Verfahrens statt. Nun kann es sein, dass die nachträgliche Befragung des Angeschuldigten oder Ergebnisse im Rahmen des Ermittlungsverfahrens neue, wichtige Gesichtspunkte zutage fördern und eine zweite Einvernahme gestützt auf diese neuen Punkte notwendig erscheint.
Es kann daher im Interesse der Ermittlungen oder, falls die Aussagen eines Kindes bestritten werden, auch im Interesse des Kindes liegen, nötigenfalls nochmals befragt zu werden, nötigenfalls nochmals die Situation zu klären, sei es aus Sicht des Kindes, sei es aus Sicht der Ermittlungsbehörden, die ja am Schluss dieses Verfahrens eine Anklage zu begründen haben.
Die Erweiterung von Absatz 3 soll dieser Situation Rechnung tragen und daher zum Schutz des Kindes und auch im Interesse der Rechtsfindung eine Ergänzung und Erweiterung darstellen.
Ich bitte Sie daher, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Der Präsident hat mich aufgefordert, gleich auch noch als Fraktionssprecherin Stellung zu nehmen. Namens der CVP-Fraktion deponiere ich daher folgende Grundhaltung zu diesem Gesetz:
Das Opferhilfegesetz vom 4. Oktober 1991 hat die Rechtslage der von Straftaten betroffenen Opfer massiv verbessert, indem ihrem Persönlichkeitsschutz, ihren Rechten im Verfahren sowie ihren Zivilansprüchen eine gesetzliche Grundlage zuerkannt wurde. Die ersten Erfahrungen mit dem Gesetz haben aufgezeigt, dass insbesondere bei sexuellen Übergriffen die heutige Rechtslage nicht vollends befriedigt. Viele Opfer, vor allem Kinder und Frauen, schweigen nach der Tat; oft sind sie erst nach Jahren in der Lage, die Erlebnisse preisgeben zu können und Übergriffe anzuzeigen. Viele Opfer neigen auch dazu, die Straftat zu verdrängen. Bei Kindern treten Reaktionen oft erst nach Jahren auf, wenn sie in der Pubertät sind.
Die CVP-Fraktion begrüsst daher die Gesetzesrevision, welche insbesondere die Verfahrensrechte der Kinder stärkt, ihrer speziellen Situation Rechnung trägt und gleichzeitig auch die Rechte des oder der Angeschuldigten wahrt; denn es gibt in einem Verfahren immer zwei Seiten. Insbesondere verbessert sie auch die Rechtsunsicherheit der Justizbehörden, wie mit Kindern in einem solchen Verfahren umzugehen ist.
Wir begrüssen daher die Haltung der Kommission und bitten Sie, der Vorlage zuzustimmen. Die CVP-Fraktion unterstützt dabei auch den Minderheitsantrag zu Artikel 10ter Absatz 3.
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