Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-07
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-07
Wortprotokoll
Wir haben Ihnen eine Regelung der Mediation vorgelegt. Das war, wie der Anwalt der ersten Stunde, bis zum Schluss eine umstrittene Sache. Beim Anwalt der ersten Stunde waren wir dann voll überzeugt, dass es bei diesem neuen Modell richtig ist. Die Mediation habe ich in den Bundesrat gebracht, weil wir schlussendlich gesagt haben: Wenn dann die Räte eine wollen, haben wir sie hier geregelt. Es ist einfacher, sie allenfalls herauszunehmen, als sie einzuführen, wenn man eine will, weil es eine detaillierte Regelung ist. Darum habe ich mich in der Kommission gegen die Streichung nicht zur Wehr gesetzt. Es war immer die Frage, ob man die Regelung hineinnehmen soll oder nicht. In der Vernehmlassung - das war eigentlich interessant - herrschte im Allgemeinen eigentlich Zustimmung. Nur wurde die Regelung an so unterschiedlichen Stellen kritisiert, dass man gesehen hat, dass die grundsätzliche Zustimmung zur Mediation die höflichste Form der Ablehnung ist. Denn im Detail ist alles so gedreht worden, dass man sieht, dass man schlussendlich keine einheitliche Lösung findet.
Wir haben dann eine Lösung mit all diesen Nachteilen gebracht, welche die Kommission festgestellt hat. Es ist richtig, dass es für die Kantone einen grossen Aufwand gibt, wenn man das installieren muss, und das ist ja dann die Meinung, weil es in den Kantonen eine Vereinheitlichung geben muss. Es den Kantonen zu überlassen widerspricht dem Ziel der Vereinheitlichung. Wir müssten dann für die Kantone vieles regeln für den Fall, dass sie die Mediation haben, weil sonst die Vereinheitlichung des Rechtes hier wieder nicht spielt.
Darum bitte ich Sie, auf jeden Fall von der freiwilligen Lösung abzusehen. Wir müssten dann nämlich bei der freiwilligen Lösung eine Menge von Detailregelungen nehmen, die wir heute in der Mediation haben, nämlich für die Kantone, wenn sie das einführen würden.
Zum Einwand von Herrn Leuenberger möchte ich sagen: Bei der Vereinheitlichung der Strafprozessordnung ist es natürlich so, dass gewisse Kantone auf Dinge verzichten müssen. Schon beim Staatsanwaltschaftsmodell können gewisse Kantone kein Untersuchungsrichteramt mehr machen, sie müssen darauf verzichten, oder andere Kantone müssen auf die Privatstrafklage verzichten. Im Sinne der Vereinheitlichung ist es nicht mehr möglich, dass wir allen Kantonen die Freiheit zu ihren jeweiligen Regelungen geben. Mindestens die kantonalen Richter wären dann wieder verschieden.
Es ist ja nicht so, dass wir nichts haben. Erstens haben wir den Vergleich, zweitens ist es - wie der Sprecher der Kommission, Herr Wicki, gesagt hat - den Kantonen unbenommen, einen Mediator oder Vermittler zu nehmen, nur nicht als strafprozessuale vorgeschriebene Form, die die Kantone zwingt, das einzurichten. Für die kleinen Kantone ist das natürlich eine grosse Last. Die Mediation muss auch eingerichtet werden, wenn vielleicht niemand davon Gebrauch macht oder vielleicht alle Jahre ein Fall vorliegt.
Wir halten von uns aus nicht an unserem Entwurf fest. Die Bedenken, die teilen wir. Wir haben das eingebracht, damit Sie sehen, wie gross der Aufwand ist, wenn man es regeln möchte. Ich möchte es den Räten überlassen zu entscheiden.
Die freiwillige Regelung finde ich fast die problematischste Lösung, weil es viele Regeln gäbe. Es wäre zum Beispiel die [PAGE 1042] Tragung der Kosten einer Mediation zu klären; es wäre zu klären, welche Wirkung eine erfolgreiche Mediation haben müsste. Der Entwurf des Bundesrates sieht die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens vor. Will man das bei den Kantonen - oder etwas anderes? Wollte man den Kantonen die Möglichkeit einräumen, ein Mediationsverfahren einzuführen, müsste auch die Kompetenz gegeben werden, die erwähnten Fragen zu regeln, wenn man diese einheitliche Regelung will, weil man ja vieles kantonsübergreifend machen möchte.
Darum glaube ich, dass die beste Lösung wahrscheinlich die Fassung der Kommissionsmehrheit ist.