Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2000-10-05
Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2000-10-05
Wortprotokoll
Ich frage in der gleichen Sache nach - wegen der Regelung des Familiennachzugs. Der Anlass meiner Interpellation war ein Entscheid der Luzerner Fremdenpolizei, der mir vom Anwalt, der die Familie betreut, zugestellt wurde.
Es geht um den Fall eines Vaters einer fünfköpfigen Familie, der seit vielen Jahren mit einer B-Bewilligung in der Schweiz tätig ist und den Familiennachzug für seine Angehörigen beantragte. Dieser wurde ihm mit dem Argument verweigert, dass sein Einkommen zu tief sei. Er müsse, das steht im Entscheid der Fremdenpolizei, Fr. 4907,80 verdienen - ich kann es Ihnen schwarz auf weiss zeigen, wenn Sie mir die Zahl nicht glauben -, damit er die Bewilligung erhalten würde. Er verdient aber nur rund 3500 Franken, und das ist im Gastgewerbe in der Schweiz ein durchaus üblicher Lohn. Es gibt ganz viele im Gastgewerbe, die unter 3000 Franken verdienen. In anderen Niedriglohnbereichen, wo viele eingewanderte Väter tätig sind, ist dies ebenfalls so.
Die Konsequenz dieses Entscheides heisst nichts anderes, als dass Familien, deren Väter in der Schweiz klassische Arbeiten von Eingewanderten im segmentierten Arbeitsmarkt verrichten, keine Chance auf ein legales Zusammenleben mit ihren Familien haben. Wenn man verschiedene Entscheide der Fremdenpolizei-Behörden liest, kommt es einem vor, als ob alle möglichen Gründe gesucht würden, um diesen Nachzug wirklich zu verhindern - etwas, was eigentlich das Selbstverständlichste auf der Welt wäre: dass Väter mit ihren Familien zusammenleben wollen. Wenn wir uns selber in der gleichen Situation befinden würden, wenn wir im Ausland Arbeit annehmen müssten, weil wir zu Hause keine haben, wäre es ein ganz selbstverständlicher Wunsch, dort mit den Familien zusammenleben zu können.
Die Fragen, die ich jetzt noch habe, richten sich alle nach den Kriterien für die B-Bewilligung. Es ist mir klar, dass es unterschiedliche Kriterien für Personen mit C-Bewilligung gibt; da sind die Restriktionen etwas weniger stark als bei B-Bewilligungen. Ich habe aus familienpolitischen Gründen grundsätzlich Mühe, dass dieses Zusammenleben verunmöglicht wird: Die Väter will man hier, man beschäftigt sie hier, sie sind teilweise jahrelang hier. Ich finde es stossend, dass es nur gut verdienenden Vätern möglich sein soll, ihre Familien legal nachzuziehen.
Wir wissen auch, dass das Zusammenleben mit der Familie integrationsfördernd und stabilisierend für Leute ist, die migriert haben. Wir riskieren, dass sich Personen, die nicht im Familienverband leben, sozial isolieren und möglicherweise sogar auffällig werden. Ist sich der Bundesrat dieses Zusammenhanges bewusst? Ist er sich auch bewusst, dass mit dieser strengen Praxis - ich glaube nicht, dass die Luzerner Fremdenpolizei besonders hart ist; ich weiss, dass in anderen Kantonen ähnliche Kriterien gelten, Sie haben sie vorhin wieder aufgezählt, Frau Bundesrätin - auch Fälle von illegal versteckten Kindern provoziert werden? Väter halten sich [PAGE 1182] dann halt manchmal nicht an diese strengen Gesetze und nehmen ihre Kinder trotzdem mit in die Schweiz, und die Kinder leben hier in der Illegalität. Es ergibt sich dann die absurde Situation, dass die Schulbehörden diese Kinder einschulen, weil sie das Recht der Kinder auf Bildung höher bewerten als die strenge Anwendung des Anag. Da besteht doch ein Graubereich, der ungelöst ist. Auf die Frage der versteckten Kinder in meiner Interpellation haben Sie keine Antwort gegeben; es ist ein Teil der Frage 4.
Was mich auch sehr wundert, ist die Aussage, dass ein allfälliges Einkommen der Ehefrau nicht mitgerechnet werden könne. Das finde ich auch absolut stossend. Wenn die Mutter dann mit ihren Kindern nachreist und auch dazuverdient, wird das nicht mitgezählt. Es gilt also einzig und allein der Verdienst des hier lebenden Elternteils - in der Regel sind das die Väter -, damit diese Familien zusammengeführt werden können. Ich finde jetzt wirklich, dass das Schikanen und Hürden sind, die den Leuten das Zusammenleben mit der Familie verunmöglichen.
Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, auf diese Fragen noch eine Antwort zu geben, vor allem was die versteckten Kinder anbelangt, weil das in der Antwort auf meine Interpellation wirklich fehlt.