Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-12-11
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Am 22. November des Jahres 2001 hat Ihre Kommission eine Motion eingereicht, mit welcher der Bundesrat aufgefordert wurde, die Mineralölsteuerbelastung von Dieselöl sowie des als Treibstoff verwendeten Erd-, Flüssig- und Biogases um mindestens 25 Rappen pro Liter beim Diesel beziehungsweise 50 Rappen pro Liter bei Erd-, Flüssig- und Biogas zu senken, um eine wesentliche Minderung des CO2-Ausstosses beim Strassenverkehr zu erreichen. Diese Steuersenkung sollte durch eine Höherbesteuerung von Benzin steuerertragsneutral kompensiert werden.
Sie haben diese Motion am 6. März des Jahres 2002 angenommen, wogegen dann die UREK des Nationalrates an der Dieselverbilligung keinen Gefallen fand und dem Nationalrat beantragte, unsere Motion abzulehnen und mit einer neuen Motion die Mineralölsteuerreduktion auf Erd-, Flüssig- und Biogas zu beschränken. Pro Liter Benzinäquivalent sollte eine Reduktion von 40 Rappen erfolgen; der Mineralölsteuerertrag sollte durch eine Höherbesteuerung des Benzins ausgeglichen werden.
Der Nationalrat hat am 6. März 2003 im Sinne seiner Kommission unsere Motion abgelehnt und die eigene Kommissionsmotion angenommen. Am 16. Juni 2003 haben Sie auf Antrag Ihrer Kommission die Motion des Nationalrates angenommen, zugleich aber auch ein Postulat, das die Verbilligung der Mineralölsteuer auf Dieseltreibstoffen zum Inhalt hatte. Der Bundesrat hatte sich in der Debatte zur Entgegennahme auch des Postulates bereiterklärt.
Mit der heute vorliegenden Änderung des Mineralölsteuergesetzes erfüllt der Bundesrat den Motionsauftrag. Das Postulat, welches der Ständerat am 16. Juni 2003 vermutlich auch mit der Stimme des jetzigen Bundesrates Merz überwiesen hat, ist mit keinem Wort erwähnt. So viel zum Wert von Postulaten. (Heiterkeit) Der Bundesrat schlägt nun mit dieser Revision vor:
a. die Steuer für Erd- und Flüssiggas zur Verwendung als Treibstoff pro Liter Benzinäquivalent um 40 Rappen zu senken;
b. Treibstoffe aus erneuerbaren Energien von der Mineralölsteuer und dem entsprechenden Zuschlag zu befreien; sowie
c. den aus der Steuererleichterung und aus der Steuerbefreiung resultierenden Minderertrag durch eine Erhöhung der Belastung des Benzins zu kompensieren.
Das Ergebnis, in Franken und Rappen ausgedrückt, sehen Sie in der Botschaft; ich verzichte darauf, das zu wiederholen. Der Bundesrat verspricht sich in drei bis vier Jahren nach der Einführung der Steuerentlastung eine Zunahme des Verbrauches von Erd-, Flüssig- und Biogas und [PAGE 1068] Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen. Anhand der geschätzten Verbrauchsentwicklung erwartet der Bundesrat - und das ist das Entscheidende an dieser Vorlage - eine CO2-Reduktion von 0,25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Bei der Ermittlung der Ziellücke nach CO2-Gesetz wurde dieser Betrag bereits berücksichtigt; er würde also nach CO2-Gesetz fehlen, wenn wir diese Vorlage nicht beschlössen.
Im Nationalrat ist diese Vorlage am 5. Oktober 2006 beraten worden. Er hat eine wesentliche Änderung in Artikel 12b vorgenommen. Während der Bundesrat vorgeschlagen hatte, alle Treibstoffe aus erneuerbaren Energien von der Steuer zu befreien, nahm der Nationalrat ein Konzept an, das die einheimischen Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen grundsätzlich von der Steuer befreit - importierte Rohstoffe dagegen sollten, einem Stufenmodell folgend, sukzessive von der Steuer befreit werden.
Dies geschah mit der Absicht, den schweizerischen Rohstoffen eine Chance zu geben. Die Preisdifferenzen zwischen einheimischen Rohstoffen und ausländischen Rohstoffen sind bekannt; sie sollten damit mindestens in einer Anfangsphase ausgeglichen werden. Mit dieser Ergänzung wurde die Vorlage vom Nationalrat am 5. Oktober 2006 in Flims mit 123 zu 35 Stimmen angenommen.
Ihre Kommission hat die Vorlage beraten, und sie ist ebenfalls der Auffassung, dass auf diese einzutreten sei, weil sie entsprechend der Motion, welche unser Rat angenommen hatte, abgefasst ist. Das Eintreten erfolgte einstimmig. Auch wenn in der Beratung die mit drei Jahren doch lange Zeitdauer für die Erarbeitung einer relativ einfachen Vorlage bedauert wurde, fand ihr Inhalt Anerkennung. Die vollständige Entlastung des Biogases und der Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen wurde als sinnvolle Massnahme begrüsst. Der Ausschluss gewisser Treibstoffe, welche in der EU steuerlich privilegiert behandelt werden, wurde akzeptiert, weil entweder ihre Herstellung oder ihr Einsatz energetisch oder ökologisch problematisch ist. Die steuerliche Gleichbehandlung von Flüssiggas und Erdgas wurde dagegen als undifferenziert betrachtet, was zu einem Abänderungsantrag durch die Kommission geführt hat. Im Übrigen nahm die Kommission zur Kenntnis, dass der Bundesrat ohne weiteren Vorstoss die Frage der Entlastung von Diesel nicht an die Hand nimmt. Die Kommission behält sich in dieser Hinsicht einen entsprechenden Vorstoss vor.
Die Änderungen, die die Kommission in Artikel 12b vorgenommen hat, werde ich dann in der Detailberatung näher kommentieren.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und gemäss den Anträgen der Kommission in der Detailberatung zu beschliessen.