Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-11
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Generell kann ich zu den Änderungen der unter Ziffer II angeführten Bundesgesetze festhalten, dass es sich in vielen Fällen lediglich um redaktionelle Anpassungen handelt. Vor allem verweisen zahlreiche Gesetze auf das Bundesgesetz über die Bundesrechtspflege. Diese Bestimmungen sind anzupassen, indem nunmehr auf die entsprechenden Normen in der Strafprozessordnung verwiesen wird.
Aufhebungen ergeben sich zudem durch die ganze oder teilweise Überführung von Bundesgesetzen in die Strafprozessordnung. So werden die prozessualen Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs - mit der schönen Abkürzung "Büpf" - in die Strafprozessordnung überführt, was einerseits zur Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen im Büpf und andererseits zur Ergänzung des Militärstrafprozesses führt. Gleiches gilt für das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung, das ganz aufgehoben wird. Aufgehoben werden können auch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, welche in die Strafprozessordnung überführt werden, etwa jene über die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Kantonen.
Zu den Bundesgesetzen gemäss den Ziffern 1 bis 7 - diese sind dann auf Seite 274 - habe ich keine Bemerkungen.