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preparatory:AB 70648

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-11

Wortprotokoll

Zu Artikel 341: Dieser kann gestrichen werden. Das ist eine überflüssige Bestimmung. Bereits in Artikel 60 ist das geregelt. Wir sind mit der Fassung der Kommission einverstanden.

Ebenfalls können wir uns einverstanden erklären mit der Neufassung von Artikel 344 gemäss Kommission. Die von der Kommission beschlossene Regelung ist sehr flexibel und verdient den Vorzug gegenüber jener des Entwurfes, die etwas starr ist und vielleicht nicht in allen Fällen ein richtiges Vorgehen vorschreibt.

Wir sind also mit der Fassung der Kommission einverstanden.

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