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Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-11

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11

Wortprotokoll

Bei Artikel 338 geht es um die Staatsanwaltschaft; und gemäss Absatz 3 der bundesrätlichen Vorlage wäre die Staatsanwaltschaft verpflichtet, immer dann die Anklage persönlich zu vertreten, wenn sie eine unbedingte Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Massnahme beantragt. Auf Intervention verschiedener Strafverfolgungsbehörden haben wir diese Bestimmung in der Kommission hinterfragt. Die Verwaltung hat erkannt, dass die ursprünglich vorgeschlagene Regelung viel zu weit geht, indem sie die Staatsanwaltschaft allzu häufig zum Auftreten vor Gericht verpflichten würde. Auf Vorschlag von Bundesrat und Verwaltung wurde die Limite bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder beim Antrag auf eine freiheitsentziehende Massnahme festgelegt. Liegen solche Anträge vor, hat die Staatsanwaltschaft persönlich vor Gericht die Anklage zu vertreten.

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