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Heberlein Trix · Ständerat · 2006-12-12

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-12

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich in Artikel 32i bezüglich des Beginns und des Endes der Beitragspflicht dem Nationalrat angeschlossen. Ein Versicherungsbeginn mit 22 Jahren kann sinnvoll sein, vor allem bei kleineren Einkommen, aber auch für Kaderangehörige, die sich später noch einkaufen wollen. Die jährlichen Kosten für diese Regelung belaufen sich, so wurden wir informiert, auf rund 600 000 Franken.

Zum Ende der Beitragspflicht ist anzumerken, dass die nationalrätliche Fassung so, wie sie hier steht, eigentlich die Frauen benachteiligen würde. Aus diesem Grund hat der Nationalrat auch in Artikel 41a Absatz 2 Buchstaben a und b für die Frauen eine Übergangsregelung geschaffen. So kann für Frauen und Männer die gleiche Beitragsskala angewendet werden. Dagegen wird der Umwandlungssatz angepasst.

Ich beantrage Ihnen, diesen beiden Artikeln so zuzustimmen.

Artikel 32i Absatz 2 ist auch noch verändert worden; das ist die logische Konsequenz aus dem neuen Versicherungsbeginn ab 22 Altersjahren.

Noch eine Bemerkung zu Absatz 4: Hier haben wir den Wunsch, dass die Redaktionskommission die Formulierung noch einmal anschaut. Obwohl es gängig ist, dass man eine Altersrente auch als Kapitalauszahlung beziehen kann, ist die Formulierung vielleicht nicht die allerbeste.