Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-12-12
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-12
Wortprotokoll
Offen ist der langfristige Finanzrahmen für die Landesverteidigung. Als ehemaliger Antragsteller zum Vorbehalt im EP 2004 stelle ich dies ausdrücklich fest. Die Finanzkommission hat nichts anderes beschlossen, sie wäre dafür auch gar nicht zuständig, die Frage ist also offen.
Darf ich Sie kurz an Folgendes erinnern? Ursprünglich war für die Armee ein Rahmen von 4,3 Milliarden Franken vorgegeben. Jetzt sind es nach Bundesrat - nach Bundesrat! - noch 3,85 Milliarden Franken. Das macht eine Reduktion um fast eine halbe Milliarde Franken aus. Diese Änderung hat der Bundesrat mit dem EP 2004 beantragt. Begründet wurde dies damit, die Armee brauche nicht mehr. Faktisch hat der Bundesrat so eine Armeereform oder einen Armeereformschritt angekündigt. Dieses Vorgehen ist im Parlament auf politische - nicht militärische - Kritik gestossen: 1. Keine Armeereform durch die Hintertüre; 2. keine finanzpolitische Umgewichtung ohne eine gesamthafte finanzpolitische Prioritätenbeurteilung; 3. keine Armeereform an Volk und Parlament vorbei.
Darum hat das Parlament diesen Sparauftrag blockiert. Es hat einen Vorbehalt angebracht, der in einem rechtskräftigen Gesetz steht. Dieses Gesetz ist selbstverständlich sowohl dem Finanzplan wie dem Budget übergeordnet. Das Parlament hat verlangt, dass der Bundesrat im Jahr 2006 eine Reformvorlage unterbreitet. Der Bundesrat hat diese Bedingung erfüllt. Er ist nicht daran schuld, dass der Nationalrat die Vorlage zurückgewiesen hat.
Was ist nun die Folge für unsere Debatte hier?
1. Die mit dem EP 2004 vorgesehenen Kürzungen dürfen zurzeit nicht vollzogen werden. Sie sind auch nicht sinnvoll in den Finanzplan einzustellen. Die Finanzierungsfrage ist so offen.
2. Jetzt haben wir die Gelegenheit, diese politische Debatte zu führen, sicherheitspolitisch, aber selbstverständlich auch finanzpolitisch. Zuständig für diese sicherheitspolitische Diskussion ist unsere SiK, allenfalls kann unsere FK per Mitbericht mitdiskutieren. Selbstverständlich dürfen wir davon ausgehen, dass der Bundesrat im Rahmen der Aufgabenüberprüfung diesen Gesamtkomplex berücksichtigt. Die Vorlage des Bundesrates zur Armeereform aus diesem Jahr 2006 ist also insofern zu erweitern, und ich bitte die SiK, dass sie dann, wenn sie uns das Geschäft vorlegt, eine sicherheitspolitische, aber auch eine finanzpolitische Beurteilung vornimmt, und zwar auf die nächsten Jahre bezogen. Erst auf dieser Grundlage kann das Parlament den Vorbehalt im EP 2004 materiell diskutieren.