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Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-12-12

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-12

Wortprotokoll

Den Gesamtüberblick über Budget und Finanzplan des Finanzdepartementes, insbesondere die Entwicklung der Ertragsseite, haben wir indirekt im Rahmen des Gesamtüberblicks über den gesamten Bundeshaushalt beim Eintreten schon weitgehend dargestellt erhalten. Es verbleiben mir einige wenige Bemerkungen zu den einzelnen Ämtern des Finanzdepartementes.

Zum Generalsekretariat: Hier wurden die Mittel für den externen Beratungsaufwand der Verwaltungseinheiten des Finanzdepartementes neu im Generalsekretariat zentralisiert, da vermehrt unvorhergesehene zentrale Aufgaben nicht mehr von den einzelnen Verwaltungsstellen zu bewältigen sind. Damit verfügt das Departement für solche Aufgaben zentral über einen gewissen Spielraum, was durchaus empfehlenswert erscheint. Entscheidend ist aber, dass der Zusammenzug und damit die Aufstockung im Generalsekretariat im Gesamtdepartement kompensiert werden, was vorliegend der Fall ist.

Aufgrund des Untersuchungsberichtes der GPK betreffend die externen Mandate des Bundes hat das Finanzdepartement im Übrigen das Projekt "Strategisches Beschaffungscontrolling" in die Wege geleitet, was die Finanzkommission ebenfalls befürwortet. Dieses Projekt steht in keinem Zusammenhang mit der generellen Kürzung des Beratungsaufwands gemäss Seite A5 der Fahne. Sie können daraus aber immerhin entnehmen, dass die Untersuchung der GPK im Finanzdepartement selbst bereits gewisse Früchte zeitigt.

Zur Eidgenössischen Finanzverwaltung: Ich beschränke mich auf wenige zusätzliche Bemerkungen zum mit Abstand höchsten Aufwandposten, zu den Passivzinsen. Diese steigen insgesamt auf rund 3840 Millionen Franken an und müssen uns eigentlich massiv Bauchweh verursachen. Dass dem im Grunde genommen zu wenig so ist, kann nur damit erklärt werden, dass wir uns mehr und mehr an den hohen und immer noch ansteigenden Schuldenberg und seine entsprechenden Kosten gewöhnen, ja gewöhnt haben.

Dass auch diese Angewöhnung äusserst gefährlich ist und Risiken beinhaltet, muss ich nicht speziell betonen, auch wenn die Finanzverwaltung nicht mit einem erheblichen Anstieg des Zinsniveaus - auch nicht während der Finanzplanperiode - rechnet. Heikel ist die Sache alleweil. Eine Mechanik und Regelung des steten Schuldenabbaus tut nach unserer Meinung not, ohne dass aber eine Verknüpfung mit der Schuldenbremse, die eine andere Zielrichtung aufweist, gesucht werden sollte. Ich kann auf das Eintretensvotum von Herrn Lauri verweisen, das in die gleiche Richtung gegangen ist.

Ein spezielles Augenmerk haben wir auf die Agio- und Disagio-Positionen gerichtet. Im Nachtrag II zum Budget 2006 wird bei den Passivzinsen ein Nachtragskredit von 280,4 Millionen Franken anbegehrt, der im Wesentlichen auf die ausgabenmindernden Agios bei der Ausgabe von Anleihen sowie auf Mehraufwendungen bei den [PAGE 1094] Geldmarkt-Buchforderungen zurückzuführen ist. In den letzten zwei Jahren wurden bei den Agios positive Abweichungen bezeichnet. Im laufenden Jahr ist nun mit einer negativen Entwicklung zu rechnen. Anstelle der budgetierten 315 Millionen werden noch 60 Millionen Franken erwartet.

Mit dem tieferen Geldbeschaffungsprogramm sind die Agios zurückgegangen und die nun geänderte Zinskonstellation führt dazu, dass Anleihen primär mit Disagios emittiert werden. Es wird ein gewöhnlicher Vorschuss beantragt. Wir können dem zustimmen. Mit dem Voranschlag 2007 setzt sich diese Entwicklung fort, und das Agio beträgt netto, so die Darstellungsweise im Budget, noch 42 Millionen Franken.

Ich habe keine weitere Bemerkung zur Finanzverwaltung, ausser dem Hinweis auf die Korrekturen auf der Fahne. Es handelt sich bei den Positionen 601.E1600.0001, "Entnahme aus zweckgebundenen Fonds im Fremdkapital", und 601.A2600.0001, "Einlage in zweckgebundene Fonds im Fremdkapital", um Mutationen im Rahmen der Budgetbereinigung.

Bezüglich Eidgenössische Steuerverwaltung ist der Hinweis nötig, dass das Budget auf Schätzungen vom Juli 2006 beruht. Damit ist die positive Konjunkturentwicklung bereits berücksichtigt, und wir sehen deshalb keinen Korrekturbedarf.

Das letztjährige Budget, das Budget 2006, sieht insgesamt Steuereinnahmen von rund 38,1 Milliarden Franken vor. Wie wir ja inzwischen alle gehört haben, kann für 2006 aber mit Einnahmen von rund 40,4 Milliarden Franken gerechnet werden. Der Anstieg geht nun insbesondere auf die Verrechnungssteuer zurück, und hier kann bekanntlich nicht ohne weiteres mit nachhaltigem Wachstum gerechnet werden. Auf ein gutes folgt in aller Regel ein schlechtes Verrechnungssteuerjahr; die Faustregel von 3 Milliarden Franken Einnahmen aus der Verrechnungssteuer hat sich im langjährigen Durchschnitt bewährt. Wie wir dies bereits bei der Rechnungsablage 2005 dargelegt haben, sehen wir noch keine Veranlassung, von dieser Regel abzuweichen.

Bei der EU-Zinsbesteuerung kann der Bund aufgrund der ersten Abrechnung mit einer Verdoppelung der vorgesehenen Einnahmen rechnen. Langfristig sind aber keine grossen Einnahmesteigerungen zu erwarten, die im Budget eingestellten Mittel entsprechen den netto beim Bund verbleibenden Einnahmen aus der EU-Zinsbesteuerung. Dazu kommen weitere 10 Prozent, die an die Kantone fliessen.

Im Nachtrag II zum Budget 2006 schlägt beim Nachtragskredit der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 336 000 Franken für vermehrte Spesenentschädigungen vor allem die Ausweitung des Aussendienstes der Steuerinspektoren zu Buche. Wir befürworten diese Aussendiensttätigkeit und unterstützen deshalb auch diesen Nachtragskredit.

Bei der Eidgenössischen Zollverwaltung fällt im Budget der erwartete Minderertrag von rund 100 Millionen Franken bei der Tabaksteuer auf, dies auch nach der Nachmeldung des Eidgenössischen Finanzdepartementes und der entsprechenden Korrektur in der Fahne auf 2,005 Milliarden Franken. Zwar soll hier die Preiserhöhung greifen, tatsächlich wirken aber auch der gesellschaftliche Trend und die Präventionsmassnahmen. Im Finanzplan rechnet die Zollverwaltung mit rückläufigen Erträgen der Tabaksteuer. Möglicherweise wird ja weniger geraucht; möglicherweise werden aber mehr Tabakwaren im Ausland gekauft; und möglicherweise - das ist etwas, was Kopfschmerzen verursacht - entwickelt sich auch klammheimlich, aufgrund der nun doch hohen Preise, auch im Vergleich, ein Schwarzmarkt mit all seinen verderblichen und gesellschaftlich schädlichen Nebenerscheinungen. Der Bundesrat hat hier die Entwicklung sorgfältig im Auge zu behalten.

Mit dem Eidgenössischen Personalamt haben wir weniger die konkrete Budgetierung besprochen als die Änderungen, welche die Bundesverwaltungsreform im Personalbereich bringt, sowie die Neuausrichtung der Personalpolitik bis hin zu einem neuen Lohnsystem. Dieses wird allenfalls den Finanzplan dann noch beeinflussen. Die Lohnmassnahmen für das kommende Jahr waren im Detail noch wenig Gegenstand der Beratungen der Kommission. Sie halten sich im Rahmen des Voranschlages, dem wir auch in diesem Punkt zustimmen können.

Beim Bundesamt für Bauten und Logistik ergibt sich der erhebliche Anstieg der Budgetzahlen lediglich als Folge des neuen Rechnungsmodells. Nur beim Material für biometrische Pässe ergeben sich aufgrund der höheren Bedarfsprognosen des Justizdepartementes markant höhere Kosten. Diese sind über die Einnahmen mehr als gedeckt. Vom Verzicht auf Mieten für die Benützer des neuen Medienhauses - das war offenbar ein grosses Thema im Nationalrat - haben wir Kenntnis genommen.

Ich komme zum letzten Punkt: Beim Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung haben wir keine Besonderheiten festgestellt, und wir können Ihnen Zustimmung zum Bundesbeschluss über diese Sonderrechnung beantragen. Herr Bundesrat Merz, ich habe volles Verständnis, wenn Sie Ihre Sorgen über die Entwicklung in allen Departementen hin zu Fonds und eben auch Sonderrechnungen äussern. Das widerspiegelt - wir haben es von Kollege Pfisterer angetönt erhalten - nicht zuletzt die Verhältnisse im Bundesrat: Jeder versucht, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. Schlussendlich ist natürlich auch die Sonderrechnung der Alkoholverwaltung nichts anderes. Herr Bundesrat, vielleicht können Sie mit gutem Beispiel vorangehen. Ich würde Sie hierbei voll unterstützen.

Die Kommission beantragt dem Rat im Übrigen ringsum Zustimmung zu Budget und Finanzplan.