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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2006-12-13

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-13

Wortprotokoll

Die Vorlage wurde von meinen Kolleginnen und Kollegen der WBK eigentlich sehr umfassend vorgestellt und auch entsprechend gewertet. Ich möchte mich auf zwei Bemerkungen beschränken:

1. Ich wünsche mir, dass die erheblichen Mittel vor allem an die Front, d. h. zu den Forscherinnen und Forschern, fliessen. Verhindern wir, dass nicht nur bei den KMU, sondern auch bei den Forschern durch eine übertriebene Bürokratie deren Interesse an einer Beteiligung an einem Forschungsprogramm geradezu totgeschlagen wird! Bereits gibt es Tendenzen, dass sich Unternehmen etablieren, die ihre Dienste für eine erfolgreiche Bewerbung um diese Forschungsprogramme oder für eine Evaluation anbieten. Ich will, dass die Forschungsgelder bei den Forscherinnen und Forschern und nicht in einer schmarotzerähnlichen vor- und nachgelagerten Dienstleistungs- und Bürokratiebranche landen. Wenn wir x Evaluationen fordern, beachten wir doch bitte auch, dass das Hauptziel dieses Forschungsprogramms das Forschen ist.

2. Ich komme zu meinem zweiten Anliegen. Dieses Anliegen ist ein Hinweis auf einen Problembereich, den ich mindestens hier einmal ansprechen will. Ich bin auch erst in den letzten Tagen darauf gestossen. Auf Seite 8161 der Botschaft steht unter dem Forschungsschwerpunkt Gesundheit: "Schwerpunkte bilden die transnationale Forschung (die Übertragung der Ergebnisse der Grundlagenforschung in klinische Anwendungen) und die Entwicklung und Validierung neuer Therapien ...." Weiter unten steht: "Beschleunigung des experimentellen Fortschritts in der biomedizinischen Forschung ...." Welchen Problembereich möchte ich ansprechen? Jetzt hat die Schweiz beispielsweise ein Stammzellenforschungsgesetz, mit dem der Forschung Schranken gesetzt werden. Es gibt in der EU keine gemeinsame Verfassung, die hier irgendeinen Rahmen setzt. Grossbritannien und Schweden kennen das therapeutische Klonen, Italien und Polen haben die Forschung mit Embryonen weitgehend unterbunden. Die schweizerische Regelung liegt irgendwo in der Mitte, ist eine Mittellösung. Welcher Rahmen gilt jetzt für solche Forschungsprogramme?

Es gibt ja eine gemeinsame Bewilligungsstelle, die sich vielleicht an irgendetwas orientieren sollte. Wir haben keine gemeinsamen Rahmen. Diese Thematik wurde hier in der Schweiz meines Wissens eigentlich noch nie diskutiert. Es gibt lediglich einen Artikel mit dem Titel "Biopolitischer Flickenteppich" aus der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 3. Juli 2006. Es gibt somit keinen allgemeinverbindlichen Rahmen für allenfalls ethisch heikle Forschungsprojekte. Sehe ich das richtig so? Gilt das Territorialprinzip, das heisst, dass das jeweilige Recht des Landes massgebend ist, wo das Projekt beheimatet ist? Können sich Schweizer Forscher an solchen Projekten, heiklen Projekten, die nach unserem Landesrecht eigentlich verboten wären, z. B. in Grossbritannien beteiligen? Unser Beitrag an das EU-Forschungsprogramm fliesst schliesslich nicht in ein bestimmtes Projekt oder verhindert nicht bestimmte Projekte - das fordere ich auch nicht -, sondern geht in einen Topf.

Ich sage dies ohne jede Wertung. Ich möchte einfach die heutige Gelegenheit dazu benutzen, den Finger auf diesen Punkt zu halten, wo irgendetwas schlummert. Vielleicht kann Bundesrat Couchepin hier etwas klärend wirken. Vielleicht habe ich auch ein Informationsdefizit.

Natürlich bin ich für Eintreten und für Zustimmung zu dieser Vorlage.