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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-12-14

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-14

Wortprotokoll

Artikel 1a ist mit diesem Entscheid gestrichen; das ist pro memoria so festzuhalten.

Wir kommen zu Absatz 2 von Artikel 1, den sowohl der Antrag der Mehrheit wie der Antrag der Minderheit I betreffen; der Antrag der Minderheit I ist jetzt beschlossen. Absatz 2 ist zu behandeln.

Energiepolitik, Klimapolitik, Luftreinhaltepolitik sind miteinander verbunden. Mit dieser Erkenntnis sind wir bei der Beratung dieses Geschäftes gerade konfrontiert worden, als wir feststellen mussten, dass zur Schliessung der drohenden Stromlücke einige Überlandwerke mit der Planung von Gaskombikraftwerken (GKK) begonnen haben. Es bestehen zum heutigen Zeitpunkt keine gesicherten Erkenntnisse, ab wann solche Kraftwerke ans Netz gehen, mit welcher Leistung sie ans Netz gehen und welchen CO2-Ausstoss sie bewirken werden. Was im Moment vorhanden ist, sind alles Annahmen. Die Kommission möchte an sich nicht ein Verbot von GKK. Dazu fehlt uns auch die Kompetenz. Wir wollen aber sicherstellen, dass solche Kraftwerke wirklich nur als Lückenbüsser eingesetzt werden und nicht zu einer festen, auf Dauer angelegten Komponente des schweizerischen Stromerzeugungsparkes werden.

Man muss sich im Klaren sein, in welchem Umfeld solche GKK gebaut werden. Wenn die Installation solcher Werke in Deutschland als umweltpolitischer Erfolg gefeiert und als Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen gepriesen wird, dann stimmt das in einem Energieerzeugungsumfeld, das immer noch zu einem grossen Teil von Kohlekraftwerken geprägt ist. In der Schweiz hingegen, deren Energieerzeugung bis zum heutigen Tag praktisch CO2-frei erfolgt, ist die Installation von GKK ein klimapolitischer Rückschritt. Das muss man deutlich sagen. Zur Überbrückung der Stromlücke mögen daher solche Kraftwerke in begrenztem Umfang und mit zeitlicher Befristung angehen, von Dauer sollen sie aber nicht sein.

In diese restriktive Politik passt es nun nicht, wenn die GKK aufgrund des bestehenden Instrumentariums privilegiert werden. Die Kommission will eine solche Privilegierung nicht. Diese Werke sollen ihren CO2-Ausstoss grundsätzlich zu 100 Prozent kompensieren. Alles andere wäre auch ein Schlag ins Wasser, wenn wir jetzt diese CO2-Abgabe einführen. Kompensationsmassnahmen im Ausland sollen zu höchstens 30 Prozent angerechnet werden können. Das entspricht auch Artikel 5 Absatz 2 der CO2-Anrechnungsverordnung.

Unser Vorschlag stellt sicher, dass auch GKK den gleichen Normen unterstellt sind, wie alle anderen Betriebe auch. Es geht um die Vermeidung einer Privilegierung, und es geht um die Sicherstellung, dass hier eine Übergangs- und nicht eine endgültige Lösung geschaffen wird.