David Eugen · Ständerat · 2006-12-14
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-14
Wortprotokoll
Zwischen den Anträgen der Mehrheit, der Minderheit I und dem Antrag Schwaller gibt es schon einen grossen Unterschied in dem Sinne, dass der Antrag der Mehrheit meiner Meinung nach nicht gesetzeskonform ist; der Antrag Schwaller und der Antrag der Minderheit I sind gesetzeskonform. Das ist für mich die Grenze, die man nicht überschreiten sollte.
Warum ist der Antrag der Mehrheit nicht gesetzeskonform? Wir haben uns an zwei Orten verpflichtet, dass wir die CO2-Emissionen reduzieren: erstens beim Kyoto-Protokoll, das 2005 in Kraft getreten ist, und zweitens in unserem eigenen Gesetz. In dem Sinne sind wir auch dem Volk gegenüber verantwortlich, denn das Volk hat dieses Gesetz gutgeheissen, und wir sind ja jetzt nicht in einem Verfahren, in dem wir dieses Gesetz abändern. Zum Teil ist mir die Diskussion so vorgekommen, als ob wir frei wären, mit diesem Gesetz [PAGE 1150] umzugehen, wie wir es als Gesetzgeber wollten. Das ist nicht der Fall; wir sind hier im Vollzug eines Gesetzes, und das Gesetz schreibt eigentlich genau vor, was wir zu machen haben.
Nun kommt der entscheidende Punkt: Was passiert beim Mehrheitsantrag, wenn das Ziel nicht erreicht und der Preis vom März 2005 überschritten wird? Die Mehrheit sagt, dann mache sie trotzdem nichts, und das ist gesetzwidrig. Die Mehrheit will in diesem entscheidenden Fall nichts tun, wenn das Ziel nicht erreicht wird und der Preis überschritten ist. Die Minderheit I und Herr Schwaller wollen dann etwas tun. Wenn das Ziel nicht erreicht und der Preis von 2005 überschritten ist, wollen sie etwas tun, weil eben das Ziel nicht erreicht ist. Das ist die gesetzliche Vorgabe. Wir müssen Massnahmen treffen, wenn das Ziel nicht erreicht wird. Daran führt meiner Meinung nach kein Weg vorbei, und ich fände es auch aus rechtsstaatlichen Gründen in hohem Sinne problematisch, wenn wir jetzt von diesen zwei Normen, die uns binden in einem Verfahren, wo wir eigentlich nur Vollzug machen, abweichen würden.
Wenn ich die beiden Anträge Schwaller und Minderheit I vergleiche, ist das für mich nur eine Frage der zeitlichen Umsetzung, da kann man in guten Treuen beide Meinungen vertreten. Ob die Massnahmen kurzfristiger oder leicht verschoben stattfinden - beides erfüllt nach meiner Überzeugung die gesetzlichen Vorgaben und auch die Regeln von Kyoto, was für uns sehr entscheidend ist.
Ich muss deswegen den Antrag der Mehrheit ablehnen; ich schliesse mich primär dem Antrag Schwaller an und in zweiter Linie dem Antrag der Minderheit I.