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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-12-14

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-14

Wortprotokoll

Das CO2-Gesetz hat im Jahr 2000 eine wichtige und sogar eine entscheidende Rolle gespielt: Im Abstimmungskampf um die drei Energievorlagen, die Förderabgabe, die ökologische Steuerreform und die Solar-Initiative, stand das CO2-Gesetz als Gegenprojekt da. Ich gehe davon aus, dass dies wesentlich dazu beigetragen hat, dass die drei anderen Vorlagen in der Volksabstimmung gescheitert sind. Man hat damals das CO2-Gesetz gelobt; vor allem auch das Energieforum Schweiz hat Folgendes zum CO2-Gesetz gesagt: "Dieses folgt dem Prinzip freiwilliger Massnahmen und sieht - bei Nichtgenügen - einen klaren Abgabenmechanismus auf CO2-Emissionen vor." Das Gesetz wurde auch gelobt, weil es für die Wirtschaft berechenbar sei, weil es für die Wirtschaft keine Mehrbelastung bedeute, weil es nicht zu neuen Steuern führe und weil es staatsquotenneutral sei. Gelobt hat man das Gesetz auch wegen der Subsidiarität; gelobt hat man, dass die Massnahmen für Unternehmen freiwillig seien und dass diese die Möglichkeit hätten, sich später von der Abgabe befreien zu lassen. Gelobt wurde auch, dass es beim CO2-Gesetz nicht um eine Verteuerung der Energie gehe, sondern um eine Abgabe auf den Emissionen: Das Gesetz belohne jene, welche die Emissionen reduzieren und bitte jene zur Kasse, welche zu viele Schadstoffe emittieren, obwohl es möglich wäre, weniger Emissionen zu produzieren.

Man hat dann im Rahmen des CO2-Gesetzes auch entschieden, dass die Abgabe frühestens im Jahr 2004 eingeführt werde, um allen und vor allem der Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, die Reduktionsziele mit freiwilligen Massnahmen zu erreichen. Übrigens hat das CO2-Gesetz auch in der Beratung in diesem Rat bereits damals sehr gute Noten bekommen, und ich bin etwas erstaunt, wenn ich heute von Kollegen, die sich damals so für das CO2-Gesetz und damit auch gegen die übrigen Vorlagen eingesetzt haben, heute höre, dass eine Förderabgabe, ein Klimarappen, neue Steuern vielleicht das Bessere gewesen wären. Aber ich gehe mit Herrn Kollege Inderkum einig: Nach Kyoto können wir wieder darüber sprechen, nach Kyoto können wir uns selbstverständlich auch über andere Möglichkeiten, klimapolitisch etwas zu erreichen, unterhalten.

Der einzige Punkt im CO2-Gesetz, über den man in diesem Rat während fast anderthalb Jahren diskutiert hat und in dem man sich mit dem Nationalrat nicht einig war, war die Frage, ob der Bundesrat die Abgabe einführen solle, wenn absehbar sei, dass das Reduktionsziel mit den freiwilligen Massnahmen nicht erreicht werden könne, oder ob diese Abgabe noch die Zustimmung des Parlamentes brauche. Die Mehrheit des Ständerates hat sich in drei Abstimmungen immer wieder dafür ausgesprochen, dass der Bundesrat die Abgabe einführen solle, und bis zur Einigungskonferenz hielt die Mehrheit des Ständerates daran fest, dass es klimapolitisch, aber auch staatspolitisch richtig sei, wenn der Bundesrat die Einführung der Abgabe bestimme. Erst in der Einigungskonferenz hat sich dann der Ständerat - leider, muss ich jetzt sagen - dem Nationalrat angeschlossen und hat die Kompetenz in die Hand der eidgenössischen Räte gelegt.

In der Zwischenzeit hat der Bundesrat festgestellt, dass es absehbar ist, dass wir die Reduktionsziele des CO2-Gesetzes nicht erreichen. Es braucht eine Abgabe auf fossile Brennstoffe, um das Reduktionsziel von 15 Prozent bis zum Jahr 2010 zu erreichen, und deshalb führt der Bundesrat - Herr Kollege Inderkum hat es gesagt: Es ist nicht so, dass der Bundesrat einführen "kann", sondern er "führt" - gemäss Vorgabe des CO2-Gesetzes eine CO2-Abgabe ein. Den Abgabesatz muss er uns zur Genehmigung unterbreiten, und das geschieht nun heute. Nun sind wir an der Reihe, um den Abgabesatz, den der Bundesrat vorschlägt, zu genehmigen.

Die Reduktion der CO2-Emissionen ist seit der Verabschiedung des CO2-Gesetzes noch drängender geworden. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass zwar die wirtschaftlich bereits ärmsten Länder vom Klimawandel am meisten betroffen sind. Aber auch die Schweiz als Alpenland hat grösstes Interesse daran, dass die klimapolitischen Verpflichtungen auch auf internationaler Ebene eingehalten werden, und selbstverständlich müssen wir uns hier auch in diese Verpflichtung einreihen.

Schliesslich muss man sich bewusst sein: Erst wenn die CO2-Abgabe eingeführt ist, kann sich die Schweiz dem EU-Emissionshandelssystem anschliessen. Dann erst werden die realisierten Reduktionen der Unternehmen handelbar, was für jene, welche die Ziele mehr als erfüllt haben, von grösster Wichtigkeit ist. Auch für Waldbesitzer gilt: Wenn sie ins CO2-Zertifikategeschäft einsteigen wollen, dann ist eine CO2-Abgabe ebenfalls Voraussetzung für diese Handelsbasis. [PAGE 1139]

Ich bitte Sie deshalb, auf dieses Geschäft einzutreten. Es geht heute nicht nur um ein klimapolitisches Geschäft, sondern es geht meines Erachtens auch um eine zentrale Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Vor sechs Jahren haben wir der Wirtschaft und der Bevölkerung klare Vorgaben gemacht. Wir haben die Ziele formuliert, und wir haben gesagt: Wenn wir diese Ziele innert gegebener Zeit erreichen, gibt es keine Abgabe; wenn absehbar ist, dass wir sie nicht erreichen, dann gibt es eine Abgabe, und die Abgabe wird so ausgestaltet sein, dass wir die Ziele eben erreichen. Wer sich jetzt schon, haben wir damals gesagt, freiwillig anstrengt, wird nachher von der Abgabe entlastet. Wer nichts unternimmt, muss damit rechnen, dass er nachher von der Abgabe stärker betroffen ist. Das sind die Voraussetzungen. Heute geht es nun darum, den Schritt zu tun, den wir vor sechs Jahren angekündigt haben, auf den sich unzählige Unternehmen eingestellt haben. Unser Entscheid ist deshalb auch eine Frage von Treu und Glauben.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.