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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-12-14

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-14

Wortprotokoll

Heute geht es letztlich nur noch darum, den Abgabesatz und seine Ausgestaltung durch das Parlament zu beschliessen. Die Kommissionsmehrheit wie -minderheit wollen - Sie haben es bereits gehört - am vorgegebenen Ziel festhalten, allerdings mit unterschiedlichen Vorgaben. Die Kommissionsmehrheit sieht ein preisgestaltetes System vor, die Kommissionsminderheit macht demgegenüber die Abgabe vom Absenkungspfad abhängig.

Ich habe zwar einiges Verständnis für die Argumente der Kommissionsmehrheit; sie macht darauf aufmerksam, dass der gegenüber der Beschlussfassung vom CO2-Gesetz gestiegene Ölpreis bereits eine effiziente Wirkung zeigt. Allein die gestiegenen Heizölpreise dürften zu einem geringeren Verbrauch führen. Die künstliche Verteuerung gegenüber dem bereits hohen Erdölpreis vermöge keine zusätzliche Wirkung zu entfalten. Deshalb sei zuzuwarten und erst dann zu handeln, wenn sich die heutigen Bedingungen ändern. Ob und wie stark sich allerdings gestiegene Ölpreise auf den Verbrauch fossiler Energien auswirken, ist massgebend abhängig von der Dauer der Preiserhöhung und wohl noch weit mehr von den Erwartungen der Unternehmen und der Haushalte bezüglich der künftigen Preisentwicklung. Ausserdem ist festzuhalten, dass die Heizölpreise heute immer noch real tiefer sind als zu Beginn der Neunzigerjahre. Die vorgeschlagene Bindung der CO2-Abgabe an den Heizölpreis würde den Heizölmarkt meiner Meinung nach faktisch ausser Kraft setzen, denn nicht nur die Heizölwirtschaft, sondern auch die Konsumentinnen und Konsumenten hätten ein Interesse daran, dass der Heizölpreis unter die Marke von März 2005 fällt. Wie weit die Binnenwirtschaft den Preis beeinflussen kann, ist fraglich.

In der Variante des Nationalrates wird die Abgabe ja auch nur unter gewissen Bedingungen eingeführt, nämlich nur dann, wenn die gesetzten Meilensteine nicht erreicht werden. Der klare Wille seitens des Parlamentes, die Abgabe selbst dann einzuführen - das ist für mich wichtig -, wenn der Ölpreis konstant hoch ist, das Ziel des CO2-Ausstosses aber trotzdem verfehlt wird, sendet an die Verbraucher aber ein weit stärkeres und unmissverständlicheres Signal. Nur so werden die Unternehmen und die Haushalte die Aufgabe in ihre künftige Planung mit einbeziehen; der Anreiz zum Sparen wird grösser, und der Einsatz CO2-freier oder -ärmerer Energieträger wird vermehrt zum Tragen kommen.

In der Botschaft vom 22. Juli 2005 zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe sind Mehremissionen von Gas- und Dampfturbinenanlagen nicht berücksichtigt. Entsprechend stand in der Beratung durch die Kommission die Inbetriebnahme eines fossil befeuerten Kraftwerkes zur Schliessung der Stromlücke nicht zur Diskussion. Die Inbetriebnahme eines solchen neuen Kraftwerkes stellt die Schweizer Klimapolitik aber vor die Gretchenfrage: Wie haben wir es denn mit unseren Klimazielen? Während der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 würde die CO2-Bilanz entsprechend zusätzlich belastet, selbst wenn, wie dies vom Bundesrat in der Kommission vorgetragen wurde, die Inbetriebnahme frühestens auf das Jahr 2010 zu erwarten wäre.

Die Zubauoption für neue Gaskraftwerke hat einen eminenten Einfluss auf den CO2-Absenkungspfad, den die Schweiz mittel- und langfristig verfolgen will. Es ist deshalb zwingend, den Bürgerinnen und Bürgern klaren Wein einzuschenken. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass die Abgabebefreiung von neuen Emittenten wie Gaskraftwerken in Artikel 8 der CO2-Verordnung geregelt sei. Den Gaskraftwerken stünden als Neuemittenten gemäss Verordnung erweiterte Möglichkeiten zu, sich Reduktionen bei Dritten anrechnen zu können. Im Unterschied zur Zielvereinbarung mit bestehenden Unternehmen könnten sie sich Massnahmen ausserhalb des eigenen Betriebs anrechnen lassen, zudem könnte ihnen die grosszügigere Limite für ausländische Zertifikate zugestanden werden.

Meiner Ansicht nach ist es, bei allem Wohlwollen für die CO2-Abgabe, unsinnig, eine CO2-Abgabe einzuführen und gleichzeitig Kraftwerke zu planen, die ein Mehrfaches an CO2 ausstossen. Darüber hinaus will man sie erst noch gegenüber anderen Unternehmen bezüglich Kompensation bevorzugt behandeln. Um es klar und deutlich zu machen: Wir überlegen uns, "CO2-Schleudern" - ich nenne sie jetzt einmal so - grossen Ausmasses für den Dauerbetrieb zu bauen, was mit diesem Primärenergieträger eine höchst fragwürdige Angelegenheit ist, und damit in der Schweiz zum ersten Mal eine Produktion von Strom aus fossilen Energieträgern auf die Beine zu stellen; und wir geben ihnen gegenüber anderen Unternehmen gemäss Bundesrat auch noch eine bevorzugte Stellung. Damit bin ich nicht einverstanden. Wenn wir CO2 als klimarelevant einstufen und dem Willen des Souveräns nachleben, müssen wir auch Gaskombikraftwerke der Kompensation unterstellen.

Ich unterstütze deshalb ausdrücklich den Antrag der Kommission, dass Gaskombikraftwerke ihre Emissionen kompensieren müssen. Ob vollumfänglich oder nicht, das müssen wir heute freilich noch ausdiskutieren. Wir haben ja soeben auch noch neue Anträge, insbesondere den Antrag Pfisterer Thomas, ausgeteilt erhalten. Darüber müssen wir noch ausgiebig diskutieren. Dass diese Kompensation zu 70 Prozent im Inland, vorwiegend im Gebäudebereich und allenfalls im Zubau bezüglich Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern, zu realisieren ist, scheint mir richtig, selbst wenn von der Strombranche befürchtet wird, dass das wirtschaftliche Potenzial nicht für alle Subventionsprogramme ausreichen könnte.

Wenn dagegen argumentiert wird, dass Gaskraftwerke im Ausland weit bessere Ausgangsbedingungen haben als hierzulande, ist dies weiter nicht verwunderlich, ersetzen sie doch in vielen EU-Staaten alte Kohlekraftwerke und leisten somit einen Beitrag an die Erfüllung der Kyoto-Ziele. Da in der Schweiz solche Substitutionsmöglichkeiten fehlen, können die Rahmenbedingungen gar nicht dieselben sein. Es kann ausserdem nicht sein, dass wir aus Furcht vor der politischen Diskussion um neue Kernkraftwerke unsere CO2-Ziele opfern und die Bemühungen von privaten Haushalten, Klein- und Grossunternehmen ad absurdum führen. Der Bundesrat hat den Entsorgungsnachweis als erbracht erklärt. Damit steht einem Planungs- und Bewilligungsverfahren für neue Kraftwerke nichts mehr im Wege.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, dass wir heute diese Abgabe gemäss Minderheit I einführen. Die energiepolitische Diskussion wird aber wohl erst nächstes Jahr geführt, nämlich dann, wenn der Bundesrat, gestützt auf die Resultate der Energieperspektiven, die wichtigsten energiepolitischen Schlussfolgerungen gezogen hat. Heute aber ist es wichtig, dass wir klare Signale setzen, dass wir eine Abgabe im Sinne des Nationalrates beschliessen, und dass die Gaskombikraftwerke - wenn die Emissionen wirklich hoch bleiben - aber weder von der CO2-Abgabe befreit noch von den Kompensationsmassnahmen ausgenommen werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Eintreten auf die Vorlage.