Leuenberger Ernst · Ständerat · 2006-12-14
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-14
Wortprotokoll
Sie sehen, ich unterstütze die Minderheit. Ich halte den Text der parlamentarischen Initiative, wie sie im Nationalrat deponiert und auch beschlossen worden ist, für eine massvolle Angelegenheit auch im Sinne der Ausführungen des Herrn Kollegen Escher.
Weshalb ich das Wort ergreife: Ich möchte Stellung zu einem Vorwurf nehmen, der eigentlich in der bisherigen Debatte gar nicht erhoben wurde, der aber natürlich bei der Beurteilung dieses Anliegens eine gewisse Rolle spielt. Wir haben damals mit der alten PTT-Reform eine Konkurrenzsituation für das Unternehmen "Die Post", für die schweizerische Post, geschaffen; unsere gelbe Post, zu der wir alle stehen, sodass wir fast erschrecken, wenn ein DHL-Auto vor unserem Haus anhält und uns etwas bringen will - ich habe kürzlich ein Paket zurückgewiesen. Wir wissen: Diese Konkurrenzsituation ist Tatsache geworden, und daraus ist natürlich an sich die Folgerung zu ziehen: Wenn man Auflagen machen will, dann muss man wohl allen Wettbewerbern die gleichen Auflagen machen; das ist an sich naheliegend und vernünftig. Ich habe in der Kommission den Mehrheitsantrag eigentlich so begriffen, dass man praktisch gesagt hat, man müsse - nachdem man diese Auflage nur einem Wettbewerber macht, nämlich der schweizerischen Post - das wirtschaftlich über diesen Konkurrenzparagrafen noch abfedern. Ich ziehe etwas andere Schlüsse daraus. Ich lade den Bundesrat sehr herzlich ein, bei künftigen Postgesetzreformen dann das generelle Postgesetz zu ändern. So heisst das Gesetz nämlich auch; wir beraten hier eine Änderung des Postorganisationsgesetzes, aber daneben gibt es noch das grosse, breite, weitausladende Dach des Postgesetzes; dorthin gehörte diese Auflage eigentlich.
Ich verspreche Ihnen feierlich, ich werde mich bei nächster sich bietender Gelegenheit dafür einsetzen, dass man diese Auflage, die mir sehr, sehr vernünftig und auch nötig erscheint, in das Dachgesetz, in das Postgesetz einschreibt. Wenn wir sie gemäss dem Minderheitsantrag heute in das Postorganisationsgesetz einschreiben, dann könnte das nur ein Anstoss sein, das möglichst bald auch für die übrigen Postanbieter anzuwenden.
Es lag mir sehr daran, zu diesem nicht erhobenen Vorwurf an dieser Vorlage Stellung zu nehmen und auch zuzugeben, dass die Initianten im Nationalrat da vermutlich ein kleines, nicht unwesentliches Detail damals etwas zu wenig gewichtet haben.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.