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Hess Hans · Ständerat · 2006-12-19

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Ich gestatte mir, beim Eintreten auf diese Vorlage die besonderen Verhältnisse und die besondere Ausgangslage der Obwaldner Landwirtschaft etwas detaillierter darzulegen. Ich hoffe und rechne dann damit, dass Sie nach meinen Ausführungen für meine Haltung in dieser Frage Verständnis zeigen.

In meinem Kanton arbeiten 9,2 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, berechnet nach Vollzeitäquivalenten im Verhältnis zu allen Vollzeitbeschäftigten, in der Landwirtschaft. Damit liegen wir im Vergleich zum schweizerischen Mittel im obersten Bereich des Anteils der Bevölkerung, die in der Landwirtschaft ihr Auskommen findet. Dazu kommt, dass der grösste Teil dieser landwirtschaftlichen Bevölkerung von der Berglandwirtschaft lebt. Ich nehme es vorweg: In meinem Kanton ist die Situation für die landwirtschaftliche Bevölkerung sehr schwierig. Die durchschnittliche Grösse der Obwaldner Betriebe ist nur gerade 10,5 Hektaren, der Durchschnitt der schweizerischen Betriebe liegt bei 16,7 Hektaren. Rund drei Viertel der Betriebe produzieren Milch mit einem durchschnittlichen Kontingent bzw. Lieferrecht von rund 60 000 Kilogramm Milch; der schweizerische Durchschnitt beträgt gut 95 000 Kilogramm.

Mit den bisherigen Reformschritten konnten in den Bereichen der Ökologie und des Tierwohls auch im Kanton Obwalden grosse Fortschritte erzielt werden. Heute werden in Obwalden rund 98 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche nach den Grundsätzen des ökologischen Leistungsnachweises oder des Bioanbaus bewirtschaftet. Verbunden mit grossen Investitionen wurden Ställe für eine besonders tierfreundliche Haltung gebaut und eingerichtet. Der regelmässige Auslauf der Tiere auf die Weide oder im Winter in den Laufhof ist praktisch zur Selbstverständlichkeit geworden. Für die vielen der rund 800 Betriebe im Kanton Obwalden ist das Einkommen bereits heute sehr tief. Das durchschnittliche landwirtschaftliche Familieneinkommen der ausgewerteten Obwaldner Betriebe betrug 2005 lediglich 40 079 Franken. Dabei gilt es zu beachten, dass dies das landwirtschaftliche Einkommen der ganzen Familie mit rund 1,5 Familienarbeitskräften ist.

Mit anderen Worten verdient ein Obwaldner Landwirt, zurückgerechnet auf eine Arbeitskraft, nur gerade 26 719 Franken aus der Landwirtschaft. Dies entspricht einem vergleichbaren Monatslohn von nur 2226 Franken. Rund ein Drittel der ausgewerteten Obwaldner Betriebe weist zudem einen Eigenkapitalverzehr aus. Die wirtschaftliche Lage ist also bereits heute für viele Betriebe derart angespannt, dass die langfristige Existenzfähigkeit nur noch mit ausserlandwirtschaftlichen Tätigkeiten in Erwerbskombination gesichert werden kann. Diese Erwerbskombinationen finden sich [PAGE 1182] meistens im Zusammenhang mit touristischen Einrichtungen. Mit diesen Erwerbskombinationen steigen aber auch die sozialen und psychischen Risiken, und nicht zuletzt sinkt auch die Motivation, den Beruf des Landwirts oder der Landwirtin auszuüben.

Die Auswirkungen der vorliegenden "AP 2011" auf die Einzelbetriebe sind tiefgreifend und verschärfen die Einkommenslage nochmals. Insbesondere die Mittelkürzungen, der Finanzrahmen und die Umlagerung der Marktstützungsmittel mit sinkenden Produktepreisen drücken die Einkommen in der Landwirtschaft weiter. Mit der "AP 2011", wie sie jetzt vorliegt, würden die landwirtschaftlichen Einkommen trotz der Erhöhung der Direktzahlungen durchschnittlich nochmals um rund 20 Prozent sinken. Bei den Milchproduktionsbetrieben im Berggebiet dürften diese Einkommenseinbussen noch höher sein.

Die Frage stellt sich nun wirklich: Wollen wir die angespannte wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft bei der weiteren Ausgestaltung der "AP 2011" im vorgesehenen Ausmass und Tempo weiter verschärfen, oder wollen wir diese ausserordentliche Lage bei der weiteren Ausgestaltung der "AP 2011" berücksichtigen? Ich bin klar der Meinung, dass die angespannte Ausgangslage der Landwirtschaft bei der weiteren Entwicklung besser berücksichtigt werden muss. Ich werde deshalb in der Detailberatung für die Erhöhung des Finanzrahmens stimmen und mich auch für die Weiterführung der Verkäsungszulage sowie der Siloverzichtszulage einsetzen. Wiederholt trifft es dort nämlich vor allem die auf Milchprodukte ausgerichtete Berglandwirtschaft.

Im Zusammenhang mit der Berglandwirtschaft hören wir gelegentlich den Vorwurf, dass die Strukturen nur verändert würden, wenn die Zahlungen an die Betriebe gekürzt werden. Hier muss ich mit allem Nachdruck festhalten, dass Betriebe in der Berglandwirtschaft nicht beliebig zusammengelegt und erweitert werden können. Trotz der grossen Mechanisierung ist es aufgrund der Topografie nicht möglich, die Maschinen überall einzusetzen; häufig ist mühsame Handarbeit gefordert. Auch in den Bergen hat der Tag nur vierundzwanzig Stunden. Mit anderen Worten: Der menschlichen Leistung sind bei der Betriebsgrösse Grenzen gesetzt.

Wir brauchen die Berglandwirtschaft, aber nicht nur, um den Bergbauern die Existenz zu sichern. Wir brauchen sie auch, um den Tourismus zu sichern; Frau Slongo hat bereits auf diesen Zusammenhang hingewiesen. Nur eine gepflegte Landschaft sichert uns langfristig Gäste, die uns besuchen wollen. Um eine verödete Landschaft anzuschauen und zu besuchen, braucht der Tourist nicht in die Schweiz zu reisen.

Ich bin selbstverständlich für Eintreten, werde mich aber, wie bereits ausgeführt, für die Erhöhung des Finanzrahmes und auch für die Weiterführung der Verkäsungs- sowie der Siloverzichtszulage einsetzen.