Büttiker Rolf · Ständerat · 2006-12-19
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Der von einer grossen Mehrheit des Volkes angenommene Verfassungsartikel wird umgesetzt. Die Aufträge werden grosso modo erfüllt. Niemand bestreitet ernsthaft, dass vor allem auch zur Berglandwirtschaft besondere Sorge getragen werden muss. Wir haben noch - ich betone: noch - eine ausgezeichnete Lebensmittelindustrie und ein Nahrungsmittelgewerbe, welche die einheimischen Rohmaterialien zu qualitativ hochstehenden Produkten verarbeiten. So weit, so gut. Man kann sich also die Frage stellen: Ist alles in Butter? Keineswegs!
Wenn man nicht nur in der Theorie und in der Botschaft des Bundesrates nachliest, sondern wenn man im Schorgraben der alltäglichen bäuerlichen Politik verkehrt, dann muss man am einen oder anderen Ort feststellen - und diese Feststellung macht mir Sorge -, dass die Bäuerinnen und Bauern dieses Landes die Köpfe hängen lassen! Man spürt, dass die Bedenken gegenüber der Landwirtschaftspolitik und die Kritik an ihr wachsen. Unser Rückstand in der Konkurrenzfähigkeit gegenüber den umliegenden Ländern verringert sich nicht. Die Perspektive für die Agrarzukunft fehlt, auch mit "AP 2011". Bei all diesen Bedenken muss sofort eine Klarstellung erfolgen.
Wir wollen und brauchen eine produzierende Landwirtschaft. Gerade auch aus der Sicht der Verarbeiter von Agrarprodukten ist diese Präzisierung wichtig. Nahrungsmittelgewerbe und Lebensmittelindustrie brauchen eine leistungsfähige Primärproduktion in diesem Lande, genauso wie die Bauern Verarbeiter brauchen, die ihnen ihre Produkte abkaufen.
Die Konsumenten schätzen Schweizer Nahrungsmittel aus schweizerischen Rohstoffen; Voraussetzung ist, dass das Preis-Leistungsverhältnis stimmt. Die Agrarpolitik darf sich deshalb nicht damit begnügen, nur eine Politik für die Landwirtschaft zu sein. Sie muss sich für das Wohl der gesamten Wertschöpfungskette, von den vorgelagerten Stufen über die Primärproduktion bis zur Verarbeitung und zum Handel, einsetzen.
Eine effektive Eiterbeule in dieser gesamten Wertschöpfungskette ist die Versteigerung der Zollkontingente für Fleisch. Das schlimmste Beispiel dafür, dass wir die Pflicht zur Kosteneindämmung sträflich vernachlässigt haben, ist die Versteigerung der Zollkontingente für Fleisch, die mit der "Agrarpolitik 2007" eingeführt worden ist. Man kann heute, vier Jahre danach, sachlich und nüchtern feststellen: Es war ein Flop. Im laufenden Jahr werden durch den Bund 100 Millionen Franken abgeschöpft, 2007 werden es 150 Millionen Franken sein. Das ist nichts anderes als eine Sondersteuer auf einem der wichtigsten Sektoren der Nahrungsmittelwirtschaft. Ich frage mich, ob sie eine Strafsteuer zulasten der Fleischbranche sein soll. Die Versteigerung löste einen Konzentrationsschub aus. Das haben wir in diesem Saal vor vier Jahren vorausgesagt; und ich muss Ihnen heute sagen, dass es noch schlimmer - ein Bauer würde sagen: noch "verreckter" - gekommen ist, als wir damals gesagt haben. Es gibt natürlich Leute, die sagen, dass dies im Sinne der Rationalisierung gewollt sei. Ich bin aber nicht der Meinung, dass ein Staat, der die KMU zu fördern vorgibt, derart rigoros - in diesem Fall möchte ich sagen: brutal - vorgehen darf. Im Jahr 2000 gab es 1003 importberechtigte Firmen - das ist die offizielle Zahl aus dem Agrarbericht -, darunter etwa 800 gewerbliche Metzgereien.
Bei der letzten Versteigerung von Nierstücken haben, und das ist Fakt, noch 76 Bieter - Sie haben richtig gehört: noch 76! - einen Zuschlag erhalten. Das heisst, dass die Zahl der beteiligten Firmen innert kürzester Zeit auf einen Zehntel zurückgegangen ist. Ich frage Sie heute: Haben wir das gewollt? Wenn diese Betriebe nicht mehr mitmachen können, haben sie einen Geschäftszweig verloren. Das hat einigen Unternehmen bereits den Kragen gekostet, und sie werden nicht die Letzten sein. Sie wissen: Nächstes Jahr wird es noch schlimmer kommen. Letztes Jahr wurde ein Drittel versteigert, dieses Jahr sind es zwei Drittel, und im Jahr 2007 wird das Ganze der Versteigerung unterworfen.
Es stimmt einfach nicht, dass die Versteigerung ein marktwirtschaftliches Instrument ist. Sie ist auch kein marktwirtschaftliches Instrument, nur weil das ein ETH-Professor sagt. Die Praxis zeigt etwas ganz anderes: In der Schweiz ist die Versteigerung in der Anwendung, in der Praxis, nichts anderes als eine Lotterie. Je nachdem, ob ein Spekulant hoch pokert und teure Gebote macht, gehen die andern Interessenten leer aus, auch wenn sie die Ware benötigen. Ein Beispiel aus der Vorweihnachtszeit: An einer ganz normalen Auktion erhält ein Bieter 65 Prozent der Menge, 15 Bieter [PAGE 1180] teilen sich die Restmenge, und 20 Bieter erhalten nichts. Letztere müssen in der Weihnachtszeit den Laden wohl schliessen. Der Markt wird unberechenbar. Die Leute können auf diese Weise wirklich nicht mehr vernünftig geschäften. Also noch einmal und ohne Emotionen: Die Versteigerung hat sich nicht bewährt; sie hat zu einem Desaster geführt. Ich möchte, ohne zu übertreiben, sagen: Im Bereich Geflügel und Schaf hat sie für die betroffenen Leute wirklich zu einem wirtschaftlichen Blutbad geführt.
Wir wären nach diesen vier Jahren jetzt eigentlich bei Philippi angelangt. Aber weil jetzt Vorweihnachtszeit ist, möchte ich sagen: Herr vergib ihnen, denn die Theoretiker wissen auch heute noch nicht, was sie den Praktikern und den Betroffenen angetan haben. Es liessen sich noch andere Fehlentwicklungen aufzählen, die von der Versteigerung ausgelöst oder mindestens gefördert werden. Beispielsweise ist nachweisbar, dass die Zusatzkosten, die sie bewirkt, den Import schlechter Qualität begünstigen, was ja nicht im Sinne der Konsumenten liegen kann.
Aber wir dürfen uns nicht darauf beschränken, Probleme zu beklagen; das habe ich jetzt getan. Wichtiger ist die Frage, was wir daraus für die Zukunft lernen müssen. Auch wenn ich persönlich bis zuletzt gegen das Versteigerungsverfahren gekämpft habe, sehe ich leider nicht, dass das alte System einfach wieder etabliert werden kann. Nur schon praktische Gründe stehen dem entgegen. Der Fehler ist passiert, der Schaden ist angerichtet. Wir müssen nun aufpassen, dass wir die Situation nicht noch mit einem Hüftschuss - bei Hüftschüssen ist man zwar schnell, aber man trifft schlecht - verschlimmbessern. Deshalb haben wir darauf verzichtet, bei Artikel 48 einen Antrag zu stellen. Wir haben den anderen Weg gewählt, wir haben alle Interessenten an den Tisch geholt; und es ist uns gelungen, entgegen den Voraussagen der Auguren den Schweizerischen Bauernverband, die Migros, Coop, Proviande, den Schweizerischen Viehhändlerverband und die Fleischfachverbände - damit ist auch meine Interessenbindung offengelegt - an einen Tisch zu bringen und eine einheitliche Strategie zu entwickeln.
Wir haben im Nationalrat und im Ständerat gleichlautende Vorstösse eingereicht, die etwa wie folgt in der Stossrichtung zusammengefasst werden können: Bezüglich Versteigerungsverfahren sind wir uns einig, dieses soll nun möglichst rasch beendet und dem Bundesrat der Ball zugespielt werden.
Frau Bundesrätin: Man soll dem Bundesrat den Ball zuspielen für eine Lösung, die in Bezug auf Aussenhandel und auf Inlandleistung kompatibel ist, die für die Bauern, für die Grossverteiler, für die Viehhändler und für die Fleischfachverbände tragbar ist. Ich meine, das sei ein gangbarer Weg, der auch eine Lösung für die Zukunft bringen könnte. Ich fasse meine grundsätzliche Haltung in drei Punkten wie folgt zusammen:
1. Die "AP 2011" soll mit konsequenter Ausrichtung auf Massnahmen zur Kostensenkung realisiert werden. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass auf zusätzliche Belastungen der Betriebe, z. B. durch Gebühren, verzichtet wird.
2. Die "AP 2011" muss auf das, ich betone, mittel- bis langfristige Ziel eines umfassenden Agrarfreihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich ausgerichtet sein. An diesem Projekt ist mit Priorität zu arbeiten. Ich stelle mit Freude fest, dass Frau Bundesrätin Leuthard in dieser Richtung bereits aktiv geworden ist.
3. In der Zwischenzeit sind im Sinne der eingereichten Vorstösse im National- und Ständerat die Marktordnungen weiterzuentwickeln. Die durch die Versteigerung benachteiligte Viehwirtschaft, Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Konsumentenschaft haben eine bessere Lösung beim Importregime und eine wirksame Entlastung verdient.
Frau Bundesrätin, ich danke Ihnen, wenn Sie die eingereichten Vorstösse unterstützen, und ich werde Sie vor allem jetzt in der Weihnachtszeit ins Abendgebet mit einschliessen. (Heiterkeit)