Kuprecht Alex · Ständerat · 2006-12-19
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-19
Wortprotokoll
Nach unserer Beratung vom 5. Dezember sind noch fünf Differenzen offengeblieben. Der Nationalrat hat sich am 14. Dezember bei vier Differenzen unserem Entscheid angeschlossen. Es bleibt somit noch eine Differenz offen, und zwar betrifft diese Artikel 53f Absatz 3. Bei diesem Absatz geht es vor allem um den letzten Teil des Satzes. Es geht dabei um den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Kündigungsfrist bei Verzögerung, die durch eine verspätete Zustellung offertrelevanter Daten und Unterlagen entsteht.
Die Verabschiedung dieses Geschäftes noch in dieser Session ist sehr wichtig, weil dringend Rechtssicherheit bezüglich der Folgen bei einem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung geschaffen werden muss. Das gilt vor allem für Vorsorgeeinrichtungen, für Versicherte und für die bestehenden Rentnerbestände. Zum Zweiten geht es auch darum, die Kündigungsfristen festzulegen - in der Regel sechs Monate; das heisst, dass Verträge per Ende Juni gekündigt werden müssen -, die bei einem Wechsel der Vorsorgekasse per 1. Januar 2008 relevant würden.
Die Kommission beantragt Ihnen, diese Differenz zu bereinigen und sich dem Nationalrat anzuschliessen. Es ist vorgesehen, dass die Inkraftsetzung per 1. März 2007 vorgenommen werden sollte.