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Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-19

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-19

Wortprotokoll

Wir haben jetzt von verschiedenen Votanten gehört, dass sie sich um das Wohl der verschiedenen Stakeholder, oder meinetwegen auch Shareholder, in diesem Dreieck kümmern. Es geht vor allem um die Urheber einerseits und die Vertreiber andererseits; sie sind in allen Voten sehr stark vertreten.

Ich frage mich jetzt, wer in diesem Rat eigentlich an uns alle denkt, nämlich an die, die das Ganze zu bezahlen haben. Ich vermisse den Schutz der Nutzer. Alles ist geregelt, und es scheint mir jetzt doch ein bisschen zu selbstverständlich, dass man beliebig oft den einfachen Konsumierenden abkassieren darf. Schauen Sie, ich habe da ein Beispiel (hält eine CD-ROM in die Höhe), ich komme nachher bei der Begründung meiner Minderheitsanträge noch im Detail darauf zu sprechen. Das ist für mich ein typischer Fall. Da haben wir eine CD-ROM, und auf diesen Rohling ist eine Abgabe bezahlt worden. Jetzt muss selbstverständlich auch auf die Speicherkapazität noch einmal etwas bezahlt werden. Und da frage ich mich: für wen? Auf dieser CD-ROM sind die Fotografien unserer APK-Reise, die mir mein Kollege und Mitunterzeichner des Minderheitsantrages, Dick Marty, zugestellt hat. Er bezahlt jetzt die Nutzung - die ich ihm eigentlich bezahlen müsste, was ich auch gerne machen würde, denn er hat das Urheberrecht. Aber die beiden anderen, die auch noch mitkassieren, haben meines Erachtens kein Anrecht darauf. Ich frage mich, ob wir nicht in den Neunzigerjahren stehengeblieben sind. Ich erinnere mich, dass man damals Programme, Software usw. "räuberte", weil der Kopierschutz nicht genügte. Aber heute hat man mit diesen Downloadsystemen eine so gute Kontrolle, dass man das einigermassen im Griff haben kann. Ich würde ja nichts sagen, wenn nicht die Entwicklung so wäre, dass sich die Speicherkapazitäten historisch gesehen alle 18 Monate verdoppeln. Munter gehen die Beträge der wachsenden Speicherkapazität weiter rauf, der Konsument bezahlt.

Darum habe ich bei Artikel 60, im Wissen darum, dass die Lobby der Musikbranche deutlich stärker ist, für die Konsumierenden einen Minderheitsantrag gestellt, auch als Signal, dass man sich nicht beliebig bedienen darf. Man soll Künstler, Kunstschaffende und ihre Urheberrechte schützen und entschädigen, da teile ich Ihre Auffassung voll, aber man soll sie gezielt entschädigen, und zwar für eine Leistung, die effektiv erbracht worden ist. Das tut man hier hingegen nicht. Ich werde dazu bei der Begründung des Minderheitsantrages noch ein paar weitere Ausführungen machen, danke Ihnen aber jetzt schon, wenn Sie mir bei Artikel 60 folgen.

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