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Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-12-19

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-19

Wortprotokoll

Sie ersehen aus dem Bericht der Kommission, dass mein eigener Kanton der erstgenannte ist, der die Verankerung des Bankgeheimnisses in der Bundesverfassung anbegehrt hat. Da derzeit kein aargauischer Standesvertreter in der WAK Einsitz hat, erlaube ich mir ein kurzes Votum im Plenum.

Ich möchte immerhin meiner Enttäuschung Ausdruck geben können, dass die Kommission einstimmig alle sechs inhaltlich mehr oder weniger gleichlautenden Standesinitiativen ablehnt. Angesichts dieser geschlossenen Kommissionsphalanx macht es keinen Sinn, das Blatt mit einem Einzelantrag noch wenden zu wollen. Aber zu bedenken geben möchte ich der WAK doch Folgendes: Die WAK meint, die Gewährleistung des Bankgeheimnisses - richtigerweise muss man, Herr Präsident, vom Bankkundengeheimnis sprechen - auf Verfassungsstufe sei deshalb nicht mehr nötig, weil sich die internationalen Rahmenbedingungen verändert hätten. Als Beweis dafür wird insbesondere auf den Abschluss der Bilateralen II mit der EU verwiesen. Aber die EU verkörpert doch längst nicht die globalisierte Welt! Und auf dieser Welt lauern noch andere Player, die uns ans "Hausgemachte" wollen. Denken Sie etwa an die OECD. Da kämpft man mit allen Mitteln gegen unser Bankkundengeheimnis. Daran hat sich mit den Bilateralen II nichts geändert.

Oder nehmen Sie die USA. Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus - ein Kampf, den wir an sich alle unterstützen und bei dem wir froh sind, dass er geführt wird - setzt diese Weltsupermacht auch Mittel ein, die unsere Rechtsordnung zumindest ritzen. Nehmen Sie als Beispiel nur das internationale Interbanken-Zahlungssystem Swift. Es ist vor kurzem von den USA angezapft worden, womit auch der Zahlungsverkehr in die Schweiz und aus der Schweiz kontrolliert werden kann. Natürlich würden die USA - oder wer auch immer es wäre - letztlich gleich handeln, ob das Bankkundengeheimnis nun von der Verfassung oder nur auf Gesetzesstufe geschützt wäre. Aber die Hemmschwelle, ein von der Verfassung geschütztes Rechtsgut zu verletzen, ist zweifellos höher. Und unser Staat ist doch nachgerade dazu aufgerufen, die Hürden zum Schutz der Rechtsgüter seiner Bürger so hoch wie möglich zu setzen.

Meine Unterstützung verdient der Antrag unserer Kommission somit nicht.