Maissen Theo · Ständerat · 2006-12-20
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-20
Wortprotokoll
Hier geht es um folgendes Problem: Es wird ja immer gesagt, dass mit den Direktzahlungen an und für sich marktwirtschaftlich nicht eingegriffen werde, sondern dass man demgegenüber mit den Marktstützungen Marktverzerrungen hätte. Nun muss ich Ihnen sagen: Bei den Direktzahlungen stimmt das so auch nicht ganz, auch mit ihnen ergeben sich Auswirkungen auf die Strukturen und Marktverhältnisse. Konkret geht es darum, dass es, wenn wir mit den Direktzahlungen die Flächen bevorzugen, im Flachland und im Talgebiet interessanter wird, die Flächen zu bewirtschaften als zum Beispiel in Steillagen durch Beweidung mit eigenen Aufzuchttieren.
Das heisst, dass mit der heutigen Agrarpolitik auch mit beeinflusst wird, dass die Aufzucht von Zucht- und Nutztieren im Talgebiet interessanter wird. Das ist der Grund dafür, dass beim seinerzeitigen agrarpolitischen Konzept mit der Milchkontingentierung die Arbeitsteilung zwischen dem Berg- und Talgebiet so gefördert wurde, dass jene Bauern aus dem Talgebiet, welche ein Rind im Berggebiet gekauft haben, dann für ein Jahr ein Zusatzkontingent von 2000 Kilogramm Milch erhalten haben. Es bestand also ein gewisser Anreiz, Tiere nicht selber aufzuziehen, sondern solche im Berggebiet zuzukaufen. Mit dem Wegfall der Milchkontingentierung funktioniert dieses Zusatzkontingent nicht mehr, und damit entfällt diese Förderungsmassnahme für den Absatz von Zuchtvieh aus dem Berg- ins Talgebiet.
Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, dass Sie hier als Ersatz für das Wegfallen des Zusatzkontingents in Artikel 73 Absatz 5 neu eine Litera e, eine Kann-Formulierung, aufnehmen, wonach die Produzenten und Produzentinnen ausserhalb des Berggebietes für Tiere, welche sie im Berggebiet kaufen, während einer befristeten Zeit einen erhöhten Beitrag an die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere erhalten. Das ist ein einfaches, transparentes System und kann als Ablösung für die verlorene Möglichkeit des Zusatzkontingents gelten.
Auch hier muss ich sagen: Was diesbezüglich in der Botschaft steht, stimmt funktionsmässig natürlich nicht. In der Botschaft wird gesagt, es brauche keine Ersatzmassnahme für das Wegfallen des Zusatzkontingents, weil ja die Direktzahlungsbeiträge an die Landwirte im Berggebiet erhöht würden. Aber das hat keinen Effekt auf die Förderung in Bezug auf die Arbeitsteilung zwischen dem Berg- und dem Talgebiet.
Deshalb bitte ich Sie, dass Sie hier, nachdem Sie den anderen Antrag abgelehnt haben, gegenüber dem Berggebiet so tolerant sind und dem Bundesrat mit einer Kann-Formulierung die Möglichkeit geben, eine Ersatzmassnahme für das Wegfallen des Zusatzkontingents zu treffen. Ich danke Ihnen, wenn Sie für diesen Antrag Ihr wohlwollendes Verständnis haben.